1. Die Landeshauptstadt Hannover erklärt eine Klimanotlage und erneuert ihr Bekenntnis zur Eindämmung des Klimawandels und seiner schwerwiegenden Folgen als kommunale Aufgabe von höchster Priorität.
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und in welcher Weise die Auswirkungen auf den Klimaschutz in allen neuen Beschlussdrucksachen hervorgehoben dargestellt werden können.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Klimaschutz-Maßnahmen umzusetzen, um das Ziel einer Klimaneutralität Hannovers bis 2035 zu erreichen:
- Die hannoversche Stadtverwaltung soll die Klimaneutralität weitestgehend bereits bis 2030 erreichen. Dafür soll der bezogene Ökostrom-Anteil stufenweise angehoben werden und im Jahr 2030 soll der Strom zu möglichst 100% aus regenerativen Quellen stammen.
- Die Verwaltung prüft, ob über die novellierte Fassung der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie) im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) Fördermittel für neue städtische Klimaschutzmaßnahmen genutzt oder für bestehende Maßnahmen neu beantragt werden können. Über das Ergebnis der Prüfung sind die Ratsgremien zu informieren.
- Die Umstellung von Beleuchtung und Signalanlagen auf LED-Technik soll weiter beschleunigt werden. Die Verwaltung stellt rechtzeitig vor der Einbringung des Doppelhaushalts 2023/2024 dar, welche zusätzlichen Ressourcen hierzu notwendig wären, um eine Entscheidungsgrundlage für eine mögliche Aufnahme in den Haushaltsplan zu schaffen. Hierbei sollen auch Potentiale der Smart City genutzt werden, z.B. durch intelligente Beleuchtungssteuerung und präsenzbasierte Beleuchtung.
- Die Stadtverwaltung soll sich um Energieeffizienz bemühen und ihren
Energieverbrauch, verglichen mit 1990, bis 2035 um 50% senken. Die Verwaltung soll dafür bis zur Einbringung des Doppelhaushalts 2023/2024 einen Stufenplan vorlegen.
- Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die Gespräche mit den Akteuren der Wohnungswirtschaft und Eigentümerverbänden zur Beschleunigung der energetischen Sanierung von Wohngebäuden und zum Ausbau regenerativer Energieanlagen (z.B. Mieterstromanlagen und Balkon- oder Fassadenphotovoltaik) zu intensivieren und zu erörtern, ob und wie - auch unter Berücksichtigung der aktuellen Förderkulissen - eine formale Übereinkunft analog des Bündnisses für Wohnen mit gemeinsamen Zielsetzungen getroffen werden kann.
- Die Verwaltung stellt bis zur Sommerpause 2022 dar, wie eine Installation von Solarenergieanlagen auf Dachflächen städtischer Gebäude zeitnah ermöglicht werden kann.
- Die Verwaltung prüft bis zur Sommerpause 2022 modellhaft in einem ersten Schritt 5-10 städtische Flächen (z.B. über öffentlichen Parkplätzen) auf ihre Eignung zur Errichtung semi- transparenter „urbaner" Photovoltaikanlagen und klärt ob deren Realisierung baurechtlich und städtebaulich möglich und sinnvoll ist.
- Im Rahmen der anstehenden Überarbeitung der energetischen Standards soll die Verwaltung bis zur Sommerpause 2022 gemeinsam mit der ArGeWo Hannover einen neuen Hannover-Effizienzhaus-Standard entwickeln und Fördermöglichkeiten hierfür erörtern. Hierbei sollen die Passivhausbauweise, aber auch das Plus-Energie-Haus einbezogen und Fördermöglichkeiten für die Bauträger aufgezeigt werden (z.B. mit Hilfe von proKlima).
Die Verwaltung treibt ressourcenschonendes Bauen voran. So sollen nachhaltigere Bauweisen und -materialien eingesetzt werden, um "graue Energie" auf ein Mindestmaß zu senken. Möglichkeiten bieten hier bspw. der Holzbau und der Einsatz nachhaltiger Dämmstoffe, sowie von Materialien, die eine lange Haltbarkeit und eine Wiederverwendung bzw. sortenreine Trennung garantieren. Dabei sollen gezielt erste Projekte mit einem hohen Anteil an Kreislaufwirtschaft (cradle-to-cradle-Prinzip) gefördert werden.