Drucksache Nr. 1902/2006:
Ergänzung zur Zusatzvereinbarung zum Konzessionsvertrag mit der Stadtwerke Hannover AG über die sofortige Straßenwiederherstellung nach Leitungsaufbrüchen.

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
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1902/2006
2
 

Ergänzung zur Zusatzvereinbarung zum Konzessionsvertrag mit der Stadtwerke Hannover AG über die sofortige Straßenwiederherstellung nach Leitungsaufbrüchen.

Antrag,

dem Abschluss der aus der Anlage 1 ersichtlichen Ergänzung zur Zusatzvereinbarung zum Konzessionsvertrag mit den Stadtwerken über die sofortige Wiederherstellung von Straßen-
oberflächen zwischen der Landeshauptstadt Hannover und der Stadtwerke Hannover AG zuzustimmen.


Finanzielle Auswirkungen:

Einnahmen für die Stadt:

Zusätzlich 3 % der Wiederherstellungskosten bei Flächen, welche durch die Stadtwerke hergestellt werden.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.

Kostentabelle

Die finanziellen Auswirkungen sind in einer Kostentabelle nicht darstellbar.





Begründung des Antrages

Der Konzessionsvertrag zwischen der Landeshauptstadt Hannover und der Stadtwerke Hannover AG vom Mai 1994 regelt im § 9 des Vertrages über die Versorgung mit Elektrizität und Wasser, im § 7 des Vertrages über die Versorgung mit Fernwärme und im § 8 des Vertrages über die Versorgung mit Gas die grundsätzlichen Fragen über die Wiederher-
stellung der öffentlichen Verkehrsräume. Die Detailfragen sind in einer zusätzlichen Verein-
barung vom Mai/Juni 1995 festgelegt (Anlage 2).

Im Rahmen eines Prüfauftrags zur Haushaltskonsolidierung war die Verwaltung gehalten, Synergien im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Stadtwerken aufzuzeigen. Der Fachbereich Tiefbau hat daraufhin neue Arbeitsweisen und Abstimmungen unter den Beteiligten entwickelt, die im Rahmen von Pilotvorhaben auf ihre Machbarkeit geprüft wurden.

Nach nunmehr mehrjährigen Erfahrungen wurden zusätzliche Vereinbarungen verabredet, die es hier in Form einer Ergänzung zu beschließen gilt.
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Hannover / 20.09.2006