Drucksache Nr. 1885/2004:
Umgestaltung der Straße “Am Soltekampe" im Abschnitt zwischen Kolpingstraße und Woermannstraße

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
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1885/2004
1
 

Umgestaltung der Straße “Am Soltekampe" im Abschnitt zwischen Kolpingstraße und Woermannstraße

Antrag,


dem Ausbau der Straße “Am Soltekampe” zwischen der Kolpingstraße und der Woermannstraße, wie in Anlage 1 dargestellt, dem Baubeginn sowie der Mittelfreigabe vorbehaltlich des Zuwendungsbescheides für die Förderung nach GVFG, zuzustimmen.


Berücksichtigung von Gender - Aspekten

Genderspezifische Belange sind bei dem Projekt nicht betroffen.


Finanzielle Auswirkungen:

Vermögenshaushalt
Haushaltsstellen 2.6500.950000.0-003 1.600.000,-€ Jahr 2004
2.6500.950100.6-003 390.000,-€ VE z.L. 2005

Bezeichnung Einzelmaßnahmen: Ausbau Am Soltekampe (1. BA) und
(2. BA, teilweise)




Die Gesamtbaukosten für diesen Bauabschnitt betragen ca. 1.990.000,- €. Bei der Maßnahme ist die Straßenausbaubeitragssatzung anzuwenden.

Für die Baumaßnahme sind der Landeshauptstadt Hannover Zuwendungen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) in Höhe von 60% der zuwendungsfähigen Kosten in Aussicht gestellt.




Begründung und Darstellung der Baumaßnahme

1. Ausgangslage

Schon seit Jahren befindet sich der Straßenzug “Am Soltekampe” und “Lenther Chaussee” in einem bautechnisch schlechten Zustand. Mit zunehmender Zeitdauer wurde der vorhandene Gebrauchszustand der vorgenannten Straßen immer schlechter, so dass für die Grunderneuerung der Straße erheblicher Handlungsbedarf besteht.

Bereits 1994 wurden für den Ausbau der Straße “Am Soltekampe” Zuwendungen nach dem GVFG für 1995 in Aussicht gestellt. Aufgrund der EXPO 2000 wurden jedoch einige bereits zugesicherte Zuwendungen für Baumaßnahmen der Landeshauptstadt Hannover zurückgestellt bzw. die vorgesehenen Finanzierungsmittel für EXPO-relevante Baumaßnahmen verwendet.

Für die Grunderneuerung der Straße “Am Soltekampe” wurden erneut Zuwendungen nach dem GVFG beantragt. Anfang des Jahres erfolgte für die Straße “Am Soltekampe” die Zusicherung über die Aufnahme des Projektes in das Jahresprogramm 2004 gemäß GVFG durch die Bezirksregierung Hannover.

Seit Jahrzehnten wird über eine Stadtbahnverlängerung in Richtung Badenstedt-West über die Straßen “Am Soltekampe” und “Lenther Chaussee” diskutiert. Die Region Hannover als Aufgabenträger für den ÖPNV sieht inzwischen aber keine Dringlichkeit mehr für dieses Vorhaben. Im aktuellen Nahverkehrsplan ist das Vorhaben zwar als zu prüfendes Projekt enthalten, die Regionsverwaltung erarbeitet jedoch zur Zeit eine Beschlussvorlage mit dem Ziel, auf die Verlängerung der Stadtbahn in Richtung Badenstedt-West im Zuge der Straßen “Am Soltekampe” und “Lenther Chaussee” zu verzichten. Im Rahmen der Umgestaltung der Straße “Am Soltekampe” bleibt die Überlegung einer möglichen Stadtbahnverlängerung deshalb unberücksichtigt.

Der Bauabschnitt zwischen Woermannstraße und Lenther Chaussee soll voraussichtlich 2005/2006 ausgebaut werden.


2. Beschreibung des Vorhabens

Im Bereich zwischen Carlo-Schmid-Allee und Salzhemmendorfer Straße ist die heutige Linienführung der Straße “Am Soltekampe” unbefriedigend. Daher wird der kurvige
Streckenverlauf der Fahrbahn begradigt. Hierzu wird die Straße im Abschnitt zwischen Kolpingstraße und Salzhemmendorfer Straße von der südlichen Bebauung abgerückt und über die vorhandenen Brachflächen auf der Nordseite geführt. Im weiteren Verlauf bis zur Woermannstraße bleibt die Achslage der Fahrbahn weitestgehend erhalten.

Die Fahrbahn erhält zukünftig eine Breite von 7,00m und wird bituminös befestigt. Die geplante Fahrbahnbreite entspricht den gültigen Richtlinien für den Entwurf von Hauptverkehrsstraßen mit dem Begegnungsfalls (Bus/Bus) bzw. (Lkw/Lkw).

Zur Verbesserung der Überquerung der Straße “Am Soltekampe” wird für Fußgänger und Radfahrer auf Höhe der Salzhemmendorfer Straße eine Schutzinsel als Querungshilfe in der Fahrbahnmitte angeordnet.

Die Einmündungen der einmündenden nachgeordneten Straßen werden als Gehwegüberfahrten ausgebildet, um so die Zufahrt in den Tempo 30 Bereich stärker zu verdeutlichen und die Bevorrechtigung querender Fußgänger und Radfahrer besonders zu betonen.

Beidseitig der Fahrbahn werden Längsparknischen angeordnet, um ausreichend öffentliche Stellplätze zu schaffen. Die Parknischen werden mit anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster befestigt. Zwischen den Parknischen sind in Baumscheiben ca. 39 neue Bäume geplant. Die Baumscheiben sind durch eine Hochbordeinfassung gegen illegales Befahren und Parken gesichert. Es entstehen ca. 55 Stellplätze für Pkws. Dies ist eine deutliche Verbesserung gegenüber dem heute nur in kurzen Abschnitten erlaubten Parken am Fahrbahnrand.

Hinter den Parkbuchten ist auf jeder Fahrbahnseite ein 2-Richtungsradweg mit einer Breite von 2,00m vorgesehen. Die Radwege werden mit anthrazitfarbigem Betonsteinpflaster befestigt und erhalten einen beidseitigen roten 0,20 m breiten Klinkerstreifen. Zwischen den Parkbuchten und dem Radweg ist ein 0,80m breiter Sicherheitsstreifen in grauem Betonsteinpflaster vorgesehen, in dem die Straßenbeleuchtung angeordnet wird. Neben den Radwegen werden Gehwege in einer Breite von ca. 3,30m mit grauen Betonsteinplatten angelegt.

Der Entwurf ist in der Anlage 1 dargestellt.


3. Kosten / Finanzierung

Die Kosten für die gesamte Umbaumaßnahme betragen ca. 1.990.000,-€.
Die Finanzierung erfolgt aus den Haushaltsstellen 2.6500.950000.0-003 und 2.6500.950100.6-003 (Einzelmaßnahmen).
Bei der Maßnahme ist die Straßenausbaubeitragssatzung anzuwenden.


4. UVP

Durch den Umbau der Straße wird die städtebauliche Qualität des gesamten Bereiches gesteigert.


5. Bauzeit / Bauablauf

Die Arbeiten werden, sofern ein positiver Zuwendungsbescheid für eine Förderung nach GVFG vorliegt, voraussichtlich im Spätherbst 2004 begonnen und Ende 2005 abgeschlossen sein.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von Dritten1.562.000,00 €Betriebseinnahmen0,00 €
sonstige Einnahmen0,00 €Finanzeinnahmen von Dritten0,00 €
Einnahmen insgesamt1.562.000,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
Erwerbsaufwand0,00 €Personalausgaben0,00 €
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung1.990.000,00 €Sachausgaben0,00 €
Einrichtungsaufwand0,00 €Zuwendungen0,00 €
Investitionszuschuss an Dritte0,00 €Kalkulatorische Kosten53.000,00 €
Ausgaben insgesamt1.990.000,00 € Ausgaben insgesamt53.000,00 € 
Finanzierungssaldo-428.000,00 € Überschuss / Zuschuss-53.000,00 € 


 66.42
Hannover / 15.09.2004