Drucksache Nr. 1879/2019:
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1410, 1. Änderung - Bodestraße Süd
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Nord

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Nord (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1879/2019
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1410, 1. Änderung - Bodestraße Süd
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

Antrag,

  1. die zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1410, 1. Änderung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachte Stellungnahme eines Bürgers, der aus Datenschutzgründen in einer vertraulichen Informationsdrucksache genannt wird, in dem Punkt Verkehr zu berücksichtigen und ansonsten nicht zu berücksichtigen und
  2. den Bebauungsplan Nr.1410, 1. Änderung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 10 Abs. 1 NKomVG als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Das Ziel des Bebauungsplanes wirkt sich auf alle Geschlechter gleichermaßen aus.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1410, 1. Änderung hat vom 11. April bis zum 10. Mai 2019 öffentlich ausgelegen. Während dieser Zeit ist eine Stellungnahme aus der Bevölkerung eingegangen.
Der Inhalt der Stellungnahme wird nachfolgend wörtlich wiedergegeben:
Immisionen:
In der Begründung (S. 13, S. 15) wird nur Lärm betrachtet, Feinstäube und Schadgase bleiben unberücksichtigt.
Solche kämen ungehindert durch geöffnete Fenster in der Konzentration, die in der entsprechenden Gebäudehöhe vorliegen. Mithilfe von Lüftungsanlagen lässt sich Luft aus geringer belasteten Bereichen zuführen. Komfortlüftungsanlagen haben auch Staubfilter.
Durch Verkehrsreduzierung und eine andere Fahrzeugtechnik (E-Mobilität) in der Zukunft können die Immissionen verringert werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
In der Bodestraße gibt es keine Messstationen für Feinstaub und Stickstoffdioxide. Der Landeshauptstadt Hannover liegen jedoch Modellberechnungen aus dem Jahr 2006 hierzu vor. Die dort ermittelten Jahresmittelwerte liegen mit 38,6 µg/m³ Feinstaub und 38,9 µg/m³ Stickstoffdioxid unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte von 40 µg/m³ für die beiden Luftschadstoffe. Berechnungsgrundlage für die Schadstoffbelastungen war eine Verkehrsmenge von ca. 16.300 Kraftfahrzeuge pro Tag. Aktuellere Daten weisen für die Bodestraße eine Verkehrsmenge von ca. 13.300 Kraftfahrzeuge pro Tag aus. Vor dem Hintergrund der deutlich verringerten Verkehrsmengen, ist davon auszugehen, dass sich die Luftqualität der Bodestraße seither weiter verbessert hat.
Teilgeöffnete Fenster:
In der textlichen Festsetzung (§ 4) und der Begründung (S. 14) werden teilgeöffnete Fenster gefordert. Der Bebauungsplan sollte sich auf das Ziel eines Beurteilungspegels in Innenräumen von 30 dB(A) während der Nachtzeit konzentrieren und hierfür nicht einen einzigen Weg vorgeben.
In der Begründung (S. 14) wird die These aufgestellt, die Mehrheit der Bevölkerung schlafe hierzulande mit teilgeöffneten Fenstern. Ich lebe in einem Passivhaus mit Lüftungsanlage, die ist Teil des Konzepts, und schlafe bei geschlossenen Fenstern, die selbstverständlich geöffnet werden können. Auch bei geschlossenen Fenstern habe ich stets eine gute Belüftung und eine minimale Schallbeeinträchtigung.
Stellungnahme der Verwaltung:
Aufgrund der hohen Lärmvorbelastung durch Verkehrslärm am Tag und in der Nacht (bis zu 70 dB(A) im östlichen Bereich), ist eine besondere Berücksichtigung des Schallschutzes für die Errichtung von Wohngebäuden notwendig, damit gesunde Wohnverhältnisse gesichert werden können.
Es wird im Bebauungsplanentwurf eine gegliederte Festsetzung zum Lärmschutz getroffen. Vorrangig sollen die Grundrisse lärmoptimiert gestaltet werden, so dass mindestens die Hälfte der Aufenthaltsräume zur lärmabgewandten Seite angeordnet sind. In den Fällen wo dies nicht möglich ist, muss für die Hälfte der Aufenthaltsräume sichergestellt sein, dass ein Beurteilungspegel von 30 dB(A) während der Nachtzeit bei einem teilgeöffneten Fenster nicht überschritten wird.

Eine ausreichende Belüftung lässt sich, wie vom Einwender vorgebracht, durch verschiedene technische Möglichkeiten auch bei geschlossenem Fenster realisieren. Ungeachtet dessen wie die Belüftung sichergestellt wird, besteht bei fast allen Fenstern die Möglichkeit, diese zu öffnen. Insbesondere Nachts und in der warmen Jahreszeit macht ein Großteil der Bevölkerung von dieser Möglichkeit gebraucht. Die Festsetzung dient dem Zweck auch dann gesunde Wohnverhältnisse zu gewährleisten.


Im weiteren wird auf Absatz 4.1 der Begründung verwiesen.
Verkehr reduzieren:
Die im benachbarten Bebauungsplan Nr. 1748 (Begründung S. 14 f) festgesetzte Verlängerung des Weidendamms mit dem Brückenbauwerk über der Bahntrasse sollte weiterverfolgt werden, Zitat:
Die Anbindung der Weidendammtrasse ist erforderlich, um folgende Ziele zu erreichen:
  • Bündelung des Verkehrs (Straßenverkehr und Deutsche Bahn) und damit Verkehrsberuhigung des Engelbosteler Damms im Rampenbereich.
  • Umbau der Straßen im Rampenbereich zu Anliegerstraßen und damit weitaus geringere Belastungen der Anwohner durch Abgase und Lärm.
  • Entzerrung und Neuordnung der Verkehrsströme am Knotenpunkt Engelbosteler Damm / Haltenhoffstraße / Bodestraße.
  • Verbesserung der internen Quartierverbindungen für Fußgänger (u.a. zum Kinderspielplatz Auf dem Loh).
In dem Zusammenhang kann der letzte Hochbahnsteig der Linie 6 an der Umsteigeanlage Bahnhof Nordstadt entstehen. Die Bodestraße ist dann nicht mehr Hauptverkehrsstraße, nur noch eine Verlängerung der Haltenhoffstraße, mit entsprechend geringerer Belastung.
Hier ergibt sich auch die Möglichkeit eines aktiven Lärmschutzes (S. 14) durch eine Schallschutzwand an der Ostseite des Weidendamms zur Bahn von der Bahnüberführung am Bahnhof Nordstadt im Norden bis zur Einmündung der Straße Möhringsberg im Süden.
Durch eine Änderung des Modalsplits in Hannover ließe sich der belastende Individualverkehr reduzieren.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Planung zur Verlängerung der Weidendammtrasse wird weiterhin von der Landeshauptstadt Hannover verfolgt. Wann eine Entwicklung erfolgt, ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht absehbar. Wenn eine konkrete Planung vorliegt, werden entsprechende Maßnahmen zum aktiven Schallschutz, wie beispielsweise Schallschutzwände geprüft. Insofern wird diese Anregung aus der Stellungnahme in den weiteren Planungen der Landeshauptstadt Hannover berücksichtigt.
Passivhaus:
Für dieses allgemeine Wohngebiet mit den problematischen Immissionen sind Passivhäuser eine gute Lösung. Der geforderte passive Schallschutz (S. 15) wird erfüllt, da die gut gedämmten Außenbauteile per se schallschützend sind, einher geht er mit dem zusätzlichen Mehrwert von Komfort und geringem Heizenergieverbrauch.
Kontraproduktiv ist allerdings die Festsetzung (§ 4) „… durch besondere Fensterkonstruktionen … bei mindestens einem teilgeöffneten Fenster…“ während der Nachtzeit, die in der Tat einen erheblichen baulichen Aufwand (S. 6) darstellt und keine alternative Lösung zulässt. Diese Festsetzung kann und sollte entfallen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Errichtung von Passivhäusern mit allen ihren Vorteilen ist im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes ausdrücklich zulässig und erwünscht. Eine Festsetzung dieser im Rahmen der Bauleitplanung ist aufgrund einer fehlenden Rechtsgrundlage jedoch nicht möglich.
Vorgaben zum energetischen Bauen werden bei der Landeshauptstadt Hannover bei städtischen Grundstücken - wie im vorliegendem Fall - privatrechtlich in den Kaufverträgen gemacht.
Die vom Rat der Landeshauptstadt Hannover beschlossenen "ökologischen Standards beim Bauen im kommunalen Einflussbereich" (Drucksache Nr. 1440/2007) werden hierbei umgesetzt.
Bezüglich der Ausführungen zu den festgesetzten Schallschutzmaßnahmen wird auf den Absatz "Teilgeöffnete Fenster" verwiesen.
Der Bebauungsplanentwurf und die Begründung des Entwurfes wurden aufgrund der Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB sowie der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB geprüft. Der Bebauungsplanentwurf und die Begründung wurden nach der öffentlichen Auslegung nicht verändert.

Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 3 beigefügt.

Der Beschluss ist notwendig, um das Bebauungsplanverfahren abzuschließen.

61.11 
Hannover / 18.07.2019