Drucksache Nr. 1871/2011:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1750 - Verbrauchermarkt nördlich Spielhagenstraße -
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
Beschluss zur öffentlichen Auslage

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1871/2011
5
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1750 - Verbrauchermarkt nördlich Spielhagenstraße -
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
Beschluss zur öffentlichen Auslage

Antrag,

1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1750 mit Begründung zuzustimmen,

2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Der Bebauungsplan bietet die Möglichkeit zur Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben. Das dient der Sicherung der wohnungsnahen Versorgungsstruktur und führt dazu, dass diese gefahr- und problemlos erreicht werden können. Das ist besonders für Menschen mit ein- geschränkter Mobilität (z.B. Senioren, Menschen ohne PKW) sowie Müttern und Vätern mit kleinen Kindern von großer Bedeutung.

Die Planung wirkt sich nicht unterschiedlich auf Frauen und Männer aus.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Der Stadtbezirksrat Südstadt-Bult hat am 16. Februar 2011 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Sie fand in der Zeit vom 23.03.2011 bis 26.04.2011 statt. Während dieser Zeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Der Stadtbezirksrat Südstadt-Bult hatte im Rahmen der Beratung über den Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss sowie den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit folgende Zusätze beschlossen:

  • Der vorhandene Blumenladen ist zu erhalten und in das Vorhaben zu integrieren. Das Grundstück Tiestestraße 14 c erhält ein Wegerecht und einen offenen Zugang über das Grundstück Spielhagenstraße 23 a.
  • Es werden Fahrradbügel Modell Hannover oder in vergleichbarer Qualität im Abstand von mindestens 70 cm aufgestellt.
  • Der Firmenparkplatz wird außerhalb der Öffnungszeiten den Anwohnern der nähren Umgebung außerhalb der Geschäftszeiten zum Parken zur Verfügung gestellt.

Die Forderungen des Stadtbezirksrates werden im Entwurf des Bebauungsplanes wie folgt behandelt.
  • Dem Betreiber des Blumenladens wird eine Fläche im jetzigen Getränkemarkt angeboten. Dies ist möglich, da die Fa. REWE hier noch einen längerfristigen Mietvertrag hat. Im Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan wird dies vom Vorhabenträger zugesichert. Das Gebäude ist über die Tiestestraße erschlossen und weiterhin über das Plangebiet zu erreichen.
  • Die Fahrradbügel werden entsprechend installiert (siehe Anlage 4, Vorhabenbeschreibung).
  • Eine Nutzung des Parkplatzes in den Nachtzeiten durch die Allgemeinheit würde nach dem Schallgutachten des TÜV NORD den zulässigen Richtwert von
    45 dB(A) um bis zu 3 dB(A) übersteigen. Die Parkplatzbenutzung in der Nacht ist deshalb nicht zulässig (siehe Anlage 2, Begründung, Abschnitt 7.1).

Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist der Drucksache als Anlage 5 beigefügt.

Der beantragte Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterführen zu können.

61.12 
Hannover / 20.09.2011