Drucksache Nr. 1861/2014:
„Stiftung HELP e.V.“ – Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII)

Inhalt der Drucksache:

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1861/2014
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„Stiftung HELP e.V.“ – Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII)

Antrag,

zu beschließen, den Verein „Stiftung HELP e. V.“ als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII) anzuerkennen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender Mainstreaming wird vom Verein sowohl beim Personaleinsatz als auch in der Entwicklung, Planung und Durchführung von Bildungsangeboten für Kinder und Jugendliche berücksichtigt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Der Verein hat mit Datum vom 08.08.2014 die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII beantragt.

Der Verein hat bereits am 21.06.2012 die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII beantragt. Der Antrag wurde zurückgezogen, da der Tätigkeitszeitraum des Vereins „Stiftung HELP e.V.“ auf dem Gebiet der Jugendhilfe zu dem Zeitpunkt nur ein Jahr betrug. Gemäß § 75 Absatz 2 SGB VIII ist Voraussetzung für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe ein Tätigkeitszeitraum auf dem Gebiet der Jugendhilfe von mindestens drei Jahren.





Der Verein „Stiftung HELP e.V.“ (vgl. Anlage 1) besteht seit dem 01.08.2011 und erfüllt nun diese Frist. Er führt soziale Projekte und Maßnahmen an Schulen und Kindertagesstätten durch und greift dabei im Wesentlichen auf MitarbeiterInnen zurück, die zuvor im Verein „HELP e.V.“ über mehrere Jahre hinweg die genannten Projekte durchführten. Zudem bietet der Verein außerschulische Integrations-Angebote (Stadtteilarbeit) an, um besonders auch das Umfeld der Kinder zu stärken und deren Bezugspersonen einbeziehen zu können.

Laut Satzung besteht der Zweck des Vereins u.a. in der Förderung von Bildung und Erziehung (vgl. Anlage 2). Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung.
Grundsätzlich ist eine Anerkennung möglich, wenn die Arbeit des anzuerkennenden Vereins zur Erfüllung von Aufgaben der Jugendhilfe beiträgt. Voraussetzungen hierfür sind gemäß § 75 des Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII), dass der betreffende Träger

1. auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII seit mindestens drei
Jahren tätig ist,
2. aufgrund der fachlichen Voraussetzungen erwarten lässt, dass er einen nicht
unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten
imstande ist und
3. die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bietet.

Der Verein beschäftigt u.a. Sozial- und DiplompädagogInnen, ErzieherInnen sowie Physio- und ErgotherapeutInnen.

Der Verein ist Angebotspartner von Schulen und Kooperationspartner für die Nachmittagsbetreuung an den hannoverschen Grundschulen Gebrüder- Körting- Schule, Marienwerder, Fuhsestraße und der Grundschule Am Stöckener Bach. An den Kooperationsschulen ist der Verein, in Abstimmung mit der Schule und der Stadt Hannover, für die gesamte organisatorische, administrative und pädagogische Umsetzung des Offenen Ganztags zuständig. Im Rahmen dieser Tätigkeit wird auch eine Ferienbetreuung für die GanztagsschülerInnen angeboten. Als Anbieter von sozialpädagogischen Gruppenmaßnahmen und sozialpädagogischen Lernbegleitungen „Easy Learning – Lernen mit Spaß“ für den Kommunalen Sozialdienst sind sie an acht Grund- und Förderschulen in Hannover tätig.

Der Verein bietet Sozialtrainings (soziale Gruppenarbeit, soziale Einzelfallhilfe und genderspezifische Sozialtrainings), Bewegungsangebote, Ernährungsprojekte, Sprachkurse, mathematische Bildungsangebote, Elterntrainingskurse in Kindergärten, an Schulen und direkt im Stadtteil, Hausaufgabenbetreuung sowie -hilfe und kreative Angebote im Rahmen der Nachmittagsgestaltung an.

Die Projekte, Seminare und Maßnahmen des Vereins werden sowohl mit Kindern und Jugendlichen der Landeshauptstadt als auch der Region durchgeführt.

Die Gemeinnützigkeit des Vereins ist im Sinne der Förderung der Jugendhilfe anerkannt.
Der entsprechende Freistellungsbescheid des Finanzamtes Hannover liegt vor (vgl. Anlage 3).






Der Verein „Stiftung HELP e.V.“ leistet durch seine pädagogischen Angebote einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe. Er trägt mit seiner ganzheitlichen Förderung der persönlichen Ressourcen und Stärken zur Entwicklung einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit von Kindern und Jugendlichen bei und leistet durch sein Engagement einen Beitrag zur Integration benachteiligter Kinder.

Er unterstützt die Landeshauptstadt Hannover in ihrem Bemühen, die Teilhabechancen aller Kinder und Jugendlichen an Bildung, Betreuung und Erziehung unabhängig von ihrer sozialen Herkunft zu stärken.

Es wird deshalb empfohlen, dem Verein „Stiftung HELP e.V.“ die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe zu gewähren.
51.5 
Hannover / 04.09.2014