Drucksache Nr. 1856/2020:
Temporäre Nutzung der Kita "Zur Linde" in Hannover-Kleefeld

Inhalt der Drucksache:

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1856/2020
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Temporäre Nutzung der Kita "Zur Linde" in Hannover-Kleefeld

Antrag,

zu beschließen,
  • der temporären Nutzung der Kindertagesstätte "Zur Linde" mit zwei Kindergartengruppen (20 und 25 Plätze in Ganztagsbetreuung für Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung) in Trägerschaft der LHH am Standort Strelitzer Weg 5, 30625 Hannover, ab dem 01.10.2020 zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Angebot der Kindertagesstätte richtet sich generell an alle Geschlechter, insbesondere achtet die Leitung der Einrichtung auf eine ausgewogene Belegung der Gruppe.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme  36501.901
Kindertagesbetreuung, Sonst. Maßn.
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 40.000,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -40.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 125.940,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 16.200,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 390.640,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 2.800,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 1.200,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 34.540,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -287.040,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -287.040,00 €
Die Pauschale für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen wird zur Anschaffung von Ausstattungsgegenständen gewährt. Es handelt sich um Mobiliar für die beiden Gruppen, das nach Ablauf der temporären Nutzung Verwendung in einer anderen Kindertagesstätte finden wird. Unter der Ertragsposition "Zuwendungen und allgemeine Umlagen" sind die Personalkostenzuwendungen des Landes Niedersachsen aufgeführt. Bei den "Privatrechtlichen Entgelten" handelt es sich um Elternbeiträge. Die Position "Sonstige ordentliche Aufwendungen" gibt den Aufwand für Sachkosten wieder. Der Mehraufwand für die temporäre Nutzung steht unter dem Produkt 36501 "Kindertagesbetreuung" zur Verfügung.

Begründung des Antrages


Im April 2020 wurde die städtische Kita Strelitzer Weg 5 (zwei Krippen- und zwei Kindergartengruppen mit insgesamt 75 Plätzen) in die GS Buchholz-Kleefeld II am Standort Nackenberger Str. 4 ausgelagert. Es war beabsichtigt, den Altbau noch in diesem Jahr abzureißen, um an gleicher Stelle einen Ersatzneubau zu errichten, in den die Kita Strelitzer Weg wieder einziehen wird. Die Ausschreibung musste wiederholt werden, da beim ersten Durchgang kein zu wertendes Angebot einging. Aufgrund der daraus resultierenden zeitlichen Verschiebung der Neubauplanung am Standort Strelitzer Weg und des damit verspäteten Abrisses des Altgebäudes hat sich kurzfristig die Möglichkeit eröffnet, diese Zeitspanne zu nutzen, um den Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder in der o.g. Altersgruppe in dem leerstehenden Altbau temporär vom 01.10.2020 bis voraussichtlich zum 30.09.2021 zu decken. Anschließend wird der Altbau abgerissen und der Ersatzneubau erstellt werden, so dass die ausgelagerte Kita Strelitzer Weg voraussichtlich Ende 2023 wieder dorthin zurückziehen wird.

Die Belegungsrechte wird das Familienservicebüro der LHH wahrnehmen. Das Familienservicebüro und die Leitung der Kindertagesstätte werden vor Ablauf der Nutzungsdauer in Abstimmung mit den Eltern den Übergang der Kinder in Nachfolgeeinrichtungen einleiten.

Die Umsetzung der Maßnahmen und die Nutzung des Altbaus als temporäre Einrichtung sind mit dem Nds. Kultusministerium – Landesjugendamt – abgestimmt. Aufgrund der geringeren Größe einer der beiden Gruppenräume werden dort nur 20 Plätze erlaubt.

Die Schaffung dieser insgesamt zusätzlichen 45 Kindergartenplätze trägt vorübergehend dazu bei, den Betreuungsbedarf im Kindergartenbereich abzudecken, die Erfüllung des Rechtsanspruchs sicherzustellen und den Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern.
51.42 
Hannover / 28.08.2020