Drucksache Nr. 1829/2011:
219. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Groß-Buchholz / Roderbruchmarkt - Süd

Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
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1829/2011
3
 
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219. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Groß-Buchholz / Roderbruchmarkt - Süd

Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Antrag,

1. die in der Anlage 3 dargelegten allgemeinen Ziele und Zwecke für eine Änderung des Flächennutzungsplanes für den dort bezeichneten Bereich zu beschließen,

2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auf die Dauer eines Monats) zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleicher Weise auf Männer und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus. Ferner ist damit eine geschlechtsbezogene bzw. gruppenbezogene Bevorzugung oder Benachteiligung nicht verbunden. Die Qualität von Wohngebieten wird in besonderer Weise durch die Angebote zur Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen bestimmt. Durch die dem Planungsziel zugrunde liegende Ansiedlung eines Nahversorgers wird das wohnungsnahe Angebot verbessert, wovon auch mobilitätseingeschränkte Bevölkerungsgruppen profitieren.

Kostentabelle

Es entstehen auf der Plangrundlage des Flächennutzungsplanes keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages:

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes (Vollsortimenter mit Verkaufsfläche von 3.000 m² und einer Shopzone von 100 m²) auf der Fläche zwischen Winkelriede, Nikolaas-Tinbergen-Weg und Konrad-Lorenz-Platz als Ergänzung des Zentrums Roderbruch soll der Bebauungsplan Nr. 1725 aufgestellt werden. Das Ansiedlungsvorhaben entspricht den Zielsetzungen des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts der Landeshauptstadt Hannover. Der Flächennutzungsplan stellt für diesen Bereich "Wohnbaufläche" dar. Das Einzelhandelsvorhaben ist wegen seiner Größenordnung und Ausrichtung nicht mehr von dieser Darstellung gedeckt, so dass parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes der Flächennutzungsplan geändert werden muss.

Die gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgeschriebene frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde mit Anschreiben vom 28.07.2011 mit Frist bis zum 31.08.2011 durchgeführt. Das Ergebnis ist in der Anlage 2 zu dieser Drucksache wiedergegeben. Grundsätzliche Bedenken zu der Planungsabsicht oder das weitere Planverfahren entscheidend beeinflussende Hinweise wurden nicht vorgebracht.

Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Die fachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist in der Anlage 1 wiedergegeben. Die dort gegebenen Hinweise zu besonders geschützten Biotopen sind insbesondere in Abschnitt 3.4.2 der Begründung eingearbeitet worden. Die in der Stellungnahme erwähnten Vorkommen der Nachtigall und der Heuschreckenart Dornschrecke liegen außerhalb des Änderungsbereichs.



Mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird das Verfahren zur 219. Änderung des Flächennutzungsplanes eingeleitet.
61.15 
Hannover / 14.09.2011