Drucksache Nr. 1811/2004:
Verfahren für die Beschlussfassung des Rates über die Freigabe von jährlich vier Verkaufssonntagen (Rechtsverordnungen gemäß § 14 des Gesetzes über den Ladenschluss (LadschlG))

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In die Stadtbezirksräte 01 - 13
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt Wirtschafts und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1811/2004
1
 

Verfahren für die Beschlussfassung des Rates über die Freigabe von jährlich vier Verkaufssonntagen (Rechtsverordnungen gemäß § 14 des Gesetzes über den Ladenschluss (LadschlG))

Antrag,

das in der Anlage zu dieser Drucksache dargestellte Verfahren für die Beschlussfassung des Rates über die Freigabe von jährlich vier Verkaufssonntagen zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Es wurden keine geschlechtsdifferenzierten Daten erhoben und ausgewertet.
Frauen und Männer sind durch das Verfahren und künftig den Erlass der Verordnungen gleichermaßen betroffen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Nach § 3 LadschlG müssen Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geschlossen sein. Aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen dürfen Verkaufsstellen jedoch an höchstens 4 Sonn- und Feiertagen geöffnet sein (§ 14 Abs. 1 LadschlG). Diese Tage werden jeweils von der zuständigen Gemeinde durch Rechtsverordnung freigegeben. Die Ladenöffnung darf 5 zusammenhängende Stunden nicht überschreiten, muss spätestens um 18.00 Uhr enden und soll außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes liegen.


Aufgrund einer Änderung des Ladenschlussgesetztes im Juni 2003 sind die Sonntagsöffnungen für die Gewerbetreibenden weitaus attraktiver geworden als bisher, weil die Geschäfte nun nicht mehr am vorausgehenden Sonnabend um 14.00 Uhr geschlossen werden müssen. Es zeichnet sich ab, dass künftig mehr Anträge für Sonntagsöffnungstage eingehen werden, als genehmigt werden dürfen.

Problematisch war in den vergangenen Jahren immer wieder, dass Anträge sehr spät gestellt wurden und erst nach mehrfacher Aufforderung ausreichende Angaben zum Anlass (Märkte, Messen oder ähnliche Grundveranstaltungen) gemacht wurden. So war es in einigen Fällen schwierig, unter Berücksichtigung der Annahmefristen zur Veröffentlichung der Rechtsverordnung im Amtsblatt des Regierungsbezirkes Hannover rechtzeitig die Beschlussfassung der zuständigen städtischen Gremien herbeizuführen und die vorgeschriebenen Anhörungen der Gewerkschaften durchzuführen.

Insgesamt wird daher ein Auswahlverfahren, wie in dem beigefügten Verfahrensvorschlag dargelegt, empfohlen.

Das vorgeschlagene Verfahren soll in der dargestellten Form erstmalig im Jahr 2005 für die geplanten Sonntagsöffnungen des Jahres 2006 durchgeführt werden. Für die im Jahr 2005 evtl. geplanten Veranstaltungen kann das vorgeschlagene Verfahren noch nicht zugrunde gelegt werden, weil bei der in dieser Drucksache vorgesehenen umfangreichen Beratungsfolge die Anwendung des vorgeschlagenen Verfahrensablaufes mit Wirkung für 2005 nicht möglich sein wird.
32.221 
Hannover / 06.09.2004