Drucksache Nr. 1810/2015:
Haushaltssicherungskonzept 2015 bis 2018 (HSK IX+)

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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1810/2015
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Haushaltssicherungskonzept 2015 bis 2018 (HSK IX+)

Antrag,

Das Haushaltssicherungskonzept IX (HSK IX – DS 1916/2014) wird
- um 57 Mio. € auf insgesamt 91,8 Mio. € erweitert und
- in der Laufzeit um 1 Jahr bis 2018 verlängert.
Die Umsetzung einzelner Maßnahmen wird über diesen Zeitraum hinausgehen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die dargestellten Maßnahmen umzusetzen bzw. einzuleiten. Sofern einzelne Maßnahmen nicht oder nicht in vollem Umfang umgesetzt werden können, sind geeignete Ersatzvorschläge zu unterbreiten.
Diese können auch über den genannten Zeitraum bis 2018 hinausgehen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (siehe DS 1278/2003) können im Falle dieser Drucksache nicht getroffen werden.

Kostentabelle

Zu den finanziellen Auswirkungen wird auf den Inhalt der Drucksache verwiesen.

Begründung des Antrages


I. Volumen

Das Haushaltssicherungskonzept IX (HSK IX) mit einem Volumen von 34,8 Mio. € reicht nicht aus, um den gesetzlich vorgeschriebenen Haushaltsausgleich zu erreichen.
Die negative Entwicklung der Ergebnishaushalte zeigt sich an folgenden Zahlen:
o Der Jahresabschluss 2014 weist ein Defizit von 78 Mio. € aus.
o Nach Beschluss des Nachtragshaushaltes beträgt das Plan-Defizit für 2015 rund 100 Mio. €. Gemäß der Halbjahresprognose zum Jahresergebnis 2015 reduziert sich der Fehlbedarf insbesondere durch Ertragssteigerungen. Es handelt sich dabei aber auch um Einmaleffekte, wie z.B. die Zahlung der Region für Vorjahre beim Jugendhilfekostenausgleich, von denen keine dauerhaft konsolidierenden Wirkungen ausgehen. Wegen der bestehenden Risiken insbesondere bei der Flüchtlingsunterbringung ist die weitere Entwicklung derzeit nur schwer einzuschätzen.
o Der Verwaltungsentwurf des Haushaltes 2016, der gleichzeitig mit dieser Drucksache zur Beschlussfassung eingebracht wird, hat ein Defizit von rund 147 Mio. €. Darin enthalten ist ein bereits veranschlagter Konsolidierungseffekt aus dieser Drucksache in Höhe von 3 Mio. € (siehe unten, Maßnahme 2.3).
o In der mittelfristigen Finanzplanung steigt das Defizit deutlich an (2017: 163 Mio. €, 2018: 167 Mio. €, 2019: 184 Mio. €), obwohl u.a. ein hoher Gewerbesteueransatz (550 Mio. €) und eine zeitnahe Erstattung der Flüchtlingskosten zu Grunde gelegt wurde.
Durch das zusätzliche Konsolidierungsprogramm HSK IX+ wird den prognostizierten Defiziten Rechnung getragen. Dem gewählten Konsolidierungsvolumen liegt folgende Überlegung zu Grunde:

Bis 2019 sind jährliche Aufwendungen in Höhe von mindestens 104,4 Mio. € für Flüchtlingsunterbringung und -betreuung allein für den Teilhaushalt 59 (Produkt Grund- und Sonderleistungen Asyl) eingeplant. Da sämtliche Städte und Gemeinden die vollständige Erstattung der Aufwendungen für diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe erwarten, werden sie „vor die Klammer gezogen“ und nicht durch Konsolidierungsmaßnahmen erwirtschaftet. Letzteres wäre im Übrigen auch angesichts der Dimensionen nur unter unbilligen, kaum zu vermittelnden Härten zu realisieren. Ohne diese Aufwendungen, wird das erhöhte HSK-Volumen weitgehend ausreichen, um das restliche Defizit abzudecken, wie folgende Beispielrechnung zeigt:

661 Mio. € summierte Defizite von 2016-2019 minus rund 418 Mio. € Flüchtlingskosten (allein im Teilhaushalt 59) = 243 Mio. € Defizit (für 4 Jahre) oder durchschnittlich rund -60 Mio. € pro Jahr.

Das zusätzliche HSK-Volumen von 57 Mio. € ist angesichts der Unwägbarkeiten in der Finanzplanung und der verzögerten Kassenwirksamkeit der bereits beschlossenen Maßnahmen von HSK IX gut vertretbar.




II. Laufzeit

Die Laufzeit wird um ein Jahr verlängert, damit mehr Zeit für die Entwicklung und Umsetzung der nachfolgend beschriebenen Einzelmaßnahmen bleibt. Insbesondere die unter 2.1 genannte Maßnahme wird darüber hinaus noch einen längeren Zeitraum für die vollständige Umsetzung benötigen.


III. Umsetzung des erweiterten Volumens

Um das Konsolidierungsziel von 91,8 Mio. € zu erreichen, enthält HSK IX+ vier Blöcke im Umfang von insgesamt 57 Mio. €.





1. Doppelhaushalt 2017/2018

Für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 wird erstmals ein Doppelhaushalt aufgestellt, mit dem Einsparungen von 10 Mio. € realisiert werden sollen.


Die Einsparungen ergeben sich durch eine Abflachung der Aufwandssteigerungen. Die Umsetzung erfolgt durch eine zentrale Vorgabe und wird im Dialog zwischen dem Fachbereich Finanzen mit den anderen Fachbereichen konkretisiert.

2. Prüfung von Aufgaben mit dem Ziel der Qualitätsverbesserung, Neuausrichtung und Wirtschaftlichkeit



Um den Veränderungen und Herausforderungen für die Stadt in den kommenden Jahre begegnen und sie bewältigen zu können, muss die Stadt ihre Handlungsfähigkeit und finanzielle Leistungsfähigkeit sichern. Mit diesem Haushaltssicherungskonzept IX und gerade ergänzt durch HSK IX+ soll der Einstieg in eine wirkungsvolle Aufgabenkritik eingeleitet werden. Bereits in den vergangenen Jahren wurde festgestellt, dass die Möglichkeiten über breit gestreute Einsparungen Handlungsspielräume zu erhalten, weitgehend ausgeschöpft sind. Deshalb wird ein langfristiges Sanierungsziel mit veränderter Aufgabenwahrnehmung neu verknüpft.

Aus diesem Grunde werden an dieser Stelle Maßnahmen der Reduzierung von Haushaltsansätzen und der Ausweitung von Einnahmen, durch einen mittel- und langfristig angelegten Prozess veränderter Aufgabenwahrnehmung und durch Optimierungen von Geschäftsprozessen ergänzt.

Es werden dabei erste ausgewählte geeignete städtische Handlungsfelder identifiziert, dazu Aufgaben und ihre Prozesse zur Erfüllung und Umsetzung geprüft und verändert werden.

Dieses geschieht mit den Zielen der Entwicklung neuer effizienter Arbeits- und Kooperationsformen innerhalb der Verwaltung und der gleichzeitigen Verbesserung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der Erfüllung dieser städtischen Aufgaben gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern.

Für die Umsetzung dieses Prozesses der Aufgabenkritik sollen innovative Ideen und kluge Lösungen in einem internen Verwaltungsprozess unter Einbeziehung der Mitarbeitervertretung erarbeitet werden. Wichtige Maßstäbe neben verbesserter Wirtschaftlichkeit sind die Arbeitsbedingungen und Gesundheit von Beschäftigten ebenso wie die Zufriedenheit von Empfängern der städtischen Dienstleistungen.

2.1 Qualitätsoffensive Grundschulkinderbetreuung


Ziel dieser Maßnahme ist die Entwicklung eines mittel- und langfristigen Konzeptes zum Ausbau der Ganztagsgrundschule und zur Sicherung einer qualitativen Grundschulkinderbetreuung.

Die Bildung und Betreuung für Grundschulkinder soll
· qualitätsvoll,
· verlässlich,
· stadtteilorientiert,
· bedarfsgerecht
sein.

Um dieses Ziel flächendeckend umzusetzen, ist eine Prüfung erforderlich. Die Prüfung soll die räumlichen, personellen und finanziellen Auswirkungen auf die zurzeit bestehenden Angebote (z.B. Horte, innovative Modellprojekte, schulergänzende Betreuungsmaßnahmen) aufarbeiten.

Bei der Aufstellung eines Umsetzungsplans wird berücksichtigt, welche finanziellen Ressourcen eines Stufenkonzepts für die Umsetzung des Soll-Konzepts erforderlich sind und wie diese Ressourcen durch Umschichten im Ergebnis- und Finanzhaushalt haushaltsneutral aufgebracht werden können.

Es werden langfristig Effekte in Höhe von bis zu 10 Mio. € für den städtischen Haushalt erwartet.


2.2 Konzentration der städtischen Beschäftigungsförderung

Vor dem Hintergrund der – in seiner Gesamtheit – deutlich entspannten Situation am Arbeitsmarkt soll eine Überprüfung der Zuschüsse und Aktivitäten im Rahmen der städtischen Förderung öffentlicher Beschäftigung erfolgen. Dies betrifft sowohl die (Ko-)Finanzierung entsprechenden Programme v. d. H. die Mitfinanzierung durch Dritte (Jobcenter, Arbeitsagentur, Region) als auch die Tätigkeit des städtischen Beschäftigungsstützpunktes Hölderlinstr., insbesondere auch für andere städtische Organisationseinheiten.

Für den städtischen Haushalt wird hierdurch mit einem mittelfristigen Einsparvolumen von 1 Mio. € gerechnet.


2.3 Familien- und Erziehungsberatung

Durch intensive Verhandlungen mit der Region Hannover konnte erreicht werden, dass eine unterstützende Förderung für die regionsangehörigen Städte mit eigenem Jugendamt von der Region gewährt wird. Der bisherige Aufwand von 2,7 Mio. € für die städtische Jugend- und Familienberatung sowie 0,3 Mio. € für Zuschüsse an Familienbildungsstätten in freier Trägerschaft werden von der Region erstattet.

Die Mehrerträge sind bereits im Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes für 2016 und in der Mittelfristplanung 2017-2019 veranschlagt.


2.4 Neuorganisation der Volkshochschule Hannover (VHS)

Die VHS befindet sich auf dem Weg zu einer grundlegenden Modernisierung. Dieser Prozess hat bereits mit dem Projekt „Einführung von betriebswirtschaftlichen Steuerungselementen“ im Rahmen von HSK IX begonnen und beinhaltet auch die Bündelung der gemeinwohlorientierten Bildung in der „Akademie für Erwachsene“. Eine erhöhte Transparenz in der Kostenstruktur, verbunden mit einer über Zielvereinbarungen definierten Höhe des Kostendeckungsgrades, sorgt für eine effektivere Auslastung des Kursangebots und führt damit auch zu einer höheren Wirtschaftlichkeit.

Die VHS der LHH kommt als eine der wenigen Volkshochschulen im Land Niedersachsen den arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Urteilen und Bestimmungen nach, in dem sie die Kursangebote des Zweiten Bildungswegs (Nachholen von Schulabschlüssen) ausschließlich mit hauptberuflichen Lehrpersonal durchführt. Faktisch übernimmt sie aufgrund der starken Nachfrage zudem auch die Funktion eines Oberzentrums in der Region für den Sekundar-I-Bereich. Die LHH wird daher auf das Land einwirken, eine fachangemessene Erstattung der Personalkosten für die Bereitstellung des Lehrpersonals und der Erfüllung dieser Landesaufgabe zu erwirken.

Eine bessere Finanzierung kann des Weiteren durch Kooperationen und Netzwerkverbünde in den Bereichen der Deutsch- und Integrationskurse und der beruflichen Bildung erzielt werden. Wirtschaftliche Synergien lassen sich unter anderem durch die Pool-Bildung von geeigneten Kursleitungen und eine Vollfinanzierung von Kursangeboten und Kooperationsprojekten durch die Arbeitsagentur oder das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erzielen. Weitere Potentiale sind auch in der bedarfsgerechten Beratung und Einstufung als Voraussetzung für eine Verteilung von TeilnehmerInnen und Aufgaben auf die jeweiligen Angebote bei unterschiedlichen Bildungsträgern in der Region Hannover zu finden.

Die VHS ist bereits in den laufenden HSK-Prozess mit 0,27 Mio. € einbezogen. Mit der o. a. ergänzenden Neuorganisation ließen sich weitere 0,5 Mio. € als realisierbar ausweisen.

Welche Maßnahmen bereits im HSK IX+-Zeitraum wirksam werden und welche erst später Wirkung entfalten, ist noch offen. Sie hängen auch von den Förderentscheidungen von Bund und Land ab.


3. Personalkosteneinsparung
Die Personalausgaben sollen dauerhaft um 8,5 Mio. € reduziert werden. Für den Abbau soll die altersbedingte Fluktuation der Jahre 2016 - 2018 genutzt werden. Statt des Wegfalls von altersbedingt frei werdenden Stellen können andere Stellen zur Streichung benannt werden.

Die Prüfung und Beurteilung, welche Stelle jeweils gestrichen werden soll, ist vorrangig unter dem Aspekt der Aufgabenkritik vorzunehmen. Das Anbringen von KW-Vermerken (künftig wegfallend) ist dabei zulässig.

4. Erhöhung der Gewerbesteuer

Zum 01.01.2016 soll der Gewerbesteuerhebesatz um 20 auf 480 Hebesatzpunkte erhöht werden. Damit können nach derzeitiger Einschätzung 24 Mio. € Mehrerträge erzielt werden (+4,4 Prozent). Die höheren Erträge werden nicht durch eine Reduzierung der Schlüsselzuweisungen oder einen Anstieg der Aufwendungen (Regionsumlage und Gewerbesteuerumlagen) gemindert. Dies liegt an der besonderen Berechnungsmethode, wonach die Gewerbesteuer erst um den Hebesatz bereinigt wird, bevor die Schlüsselzuweisungen bzw. die Umlagen ermittelt werden.

Die durchschnittliche Besteuerung des Gewerbesteuerertrags (vereinfacht ausgedrückt: des Gewinns) steigt durch die Anhebung von 16 auf 16,7 Prozent, also um 0,7 Prozentpunkte. Beispielhaft zahlt ein Unternehmen mit einem Gewinn von 1 Mio. € dann nicht mehr 160.000 € an Gewerbesteuer, sondern 167.000 €.

Die Maßnahme steht im unmittelbaren Zusammenhang mit der aktuellen Investitionsoffensive der Landeshauptstadt Hannover, die die Attraktivität des Standortes erheblich steigern wird. Die normative Begründung der Gewerbesteuer besteht darin, dass die Unternehmen sich an den Kosten der kommunalen Infrastruktur beteiligen sollen. Genau dazu dient die Gewerbesteuererhöhung. Der Kapitaldienst für die zusätzlichen Investitionen von 500 Mio. € wird durch die höheren Gewerbesteuererträge finanziert. Das versetzt die Stadt in die Lage, die zusätzlichen Schulden auch wirklich wieder zu tilgen.

Die letzte Anhebung der Gewerbesteuer erfolgte bei der Landeshauptstadt Hannover im Jahr 1992, also vor 23 Jahren. (Die Steuererhöhung bewegt sich auf dem Niveau von Städten mit mehr als 500.000 EinwohnerInnen, z. B. Essen mit 480, Dortmund mit 485 oder München mit 490 Hebesatzpunkten).

IV. Prämissen der Umsetzung

Wenn die vorgegebenen HSK-Beiträge nicht oder nicht in voller Höhe durch die geplanten Maßnahmen erbracht werden können, sind Ersatzmaßnahmen erforderlich bzw. möglich.

Die zum HSK IX dargelegten Prämissen werden wie folgt aktualisiert:
o Einsparungen werden auf der Grundlage des beschlossenen Haushaltplans 2016 ermittelt.

o Ertragserhöhungen und Aufwandsreduzierungen sind dauerhaft zu erbringen.

o Der Gesamtbetrag des HSK-Volumens soll spätestens bis Ende des Haushaltsjahres 2018 erbracht werden. Ist die Umsetzung einzelner Maßnahmen bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen, ist eine Prognose zum voraussichtlichen Konsolidierungsergebnis abzugeben.

o Beim Personalabbau sind auch kw-Vermerke möglich. Die Einsparungen werden stellenscharf mit den festgelegten Kosten für einen Arbeitsplatz berechnet.

V. Controlling HSK IX+

Das Controlling zur Umsetzung von HSK IX+ übernimmt der Fachbereich Finanzen. Ausgenommen hiervon sind alle Maßnahmen zur Bewirtschaftung des Personalaufwands. Das Controlling zur Umsetzung liegt in diesen Fällen in der Verantwortung des Fachbereichs Personal und Organisation.

Ein Zwischenstand über den Gesamtverlauf erfolgt im Rahmen des Haushaltssicherungsberichtes. Die Endabrechnung wird im Jahr 2019 auf der Grundlage des Rechnungsergebnisses 2018 vorgenommen.
20.10 /Dezernat II
Hannover / 03.09.2015