Antrag Nr. 1806/2012:
Antrag der PIRATEN-Fraktion zu einer kommunalen Informationsfreiheitssatzung
(mit 2 Anlagen)

Informationen:

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

PIRATEN-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Antrag der PIRATEN-Fraktion zu einer kommunalen Informationsfreiheitssatzung
(mit 2 Anlagen)

Antrag zu beschließen:

Der Rat der Landeshauptstadt Hannover beauftragt die Verwaltung, eine Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Landeshauptstadt Hannover (Informationsfreiheitssatzung) auszuarbeiten, orientiert an der Mustersatzung des Bündnisses Informationsfreiheit, und der Ratsversammlung zeitnah vorzulegen.

Begründung:

Transparenz ist ein wichtiges Mitgestaltungs- und Kontrollinstrument in unserer Demokratie. Dazu gehört auch Informationsfreiheit, welche die effektive Wahrnehmung von Bürgerrechten vereinfacht und das Vertrauensverhältnis zur öffentlichen Verwaltung fördert. Da die amtlichen Bestände zudem mit Mitteln der Allgemeinheit erstellt werden, besteht ein mehr als berechtigtes Interesse an unbürokratischem Zugang zu den vorhandenen Informationen.

Auf Bundesebene hat die Einführung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) per 1. Januar 2006 die Akteneinsichts- und Informationsrechte gestärkt. Seitdem können Bürger – unter Wahrung des informationellen Selbstbestimmungsrechts – unkomplizierter Einsicht nehmen in eine Vielzahl von Behördenakten. Allerdings beschränkt sich dieses Recht auf Unterlagen der Bundesebene.

Um entsprechende Rechte auch gegenüber Landesbehörden und Kommunen geltend machen zu können, bedarf es landesgesetzlicher bzw. kommunaler Regelungen. Alle an Niedersachsen grenzenden Bundesländer haben – mit Ausnahme von Hessen – eigene Informationsfreiheitsgesetze erlassen. In Niedersachsen und wenigen weiteren Ländern, z.B. Bayern, lassen entsprechende Landesgesetze auf sich warten. Daher haben Städte wie etwa Braunschweig, Göttingen oder Langenhagen, aber auch München oder Passau, jeweils einstimmig eigene kommunale Informationsfreiheitssatzungen beschlossen. Diese vereinfachen den öffentlichen Zugang zu Behördeninformationen auf kommunaler Ebene und räumen Bürgern zugleich weitreichende, verbindliche Informationsrechte ein.

Vor diesem Hintergrund regt der vorliegende Antrag an, für die Stadt Hannover eine kommunale Informationsfreiheitssatzung zu beschließen – auch die Bürger der niedersächsischen Landeshauptstadt sollen von der Intention des IFG profitieren können. Zweifelsohne befördert Hannover schon jetzt partiell die Transparenz, etwa mit dem öffentlichen Sitzungsmanagement, weiteren Informationen im städtischen Internetangebot oder auch verschiedensten Publikationen. Den freien Informationszugang in eine rechtliche Form zu gießen und den Bürgern per kommunaler Satzung ausdrücklich zu garantieren, wäre auch ein deutliches Signal der Landeshauptstadt in Richtung Landesgesetzgeber.

Damit unser Rat nicht wie die Ratskollegen unserer Partnerstadt Leipzig deutlich mehr als ein Jahr auf einen Satzungsentwurf warten muss, ist diesem Antrag als Orientierung für die Ausarbeitung die Mustersatzung des Bündnisses Informationsfreiheit

(vgl. http://informationsfreiheit.org/mustersatzung/)

beigefügt (Anlage 1).

Grundlage für eine Diskussion im Rat der Landeshauptstadt Hannover könnte neben den Beispielen der bereits benannten Städte auch ein entsprechender aktueller Antrag der Gruppe „CDU/GRÜNE“ in der niedersächsischen Gemeinde Edewecht sein

(vgl. http://www.cdu-edewecht.de/lokal_1_1_73_Buergerbeteiligung-soll-gefoerdert-werden!.html und http://gruene-edewecht.de/antrag/antrag-kommunale-buergerinformationssatzung/),

ebenfalls informationshalber beifügt (Anlage 2).

Erfreulicherweise ist festzustellen: Vertreter aller Parteien (nicht Wählervereinigungen), die in unserem Rat mit Mandatsträgern vertreten sind, haben in anderen Kommunen bereits Anträge für eine Informationsfreiheitssatzung in unterschiedlichsten Konstellationen initiiert.

Hannover, den 24. August 2012

Dr. Jürgen Junghänel
(Fraktionsvorsitzender)