Drucksache Nr. 1795/2014:
Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1803 - Wohnbebauung Große Pfahlstraße -
Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. §13a BauGB
Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Mitte

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
 
Nr.
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1795/2014
3
 

Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1803 - Wohnbebauung Große Pfahlstraße -
Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. §13a BauGB
Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss

Antrag,

die Einleitung des Satzungsverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Nr. 1803 gemäß § 12 BauGB und die Aufstellung des Bebauungsplanes im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB entsprechend Anlage 2 zu
beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte werden bei der Planung im größtmöglichen Umfang berücksichtigt werden. Unterschiedliche Auswirkungen für Frauen und Männer sind nicht zu erwarten.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Die Firma Projekt DECIMA GmbH hat die Grundstücke Große Pfahlstraße 20 und 21 erworben und einen Antrag auf Einleitung eines Verfahrens für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB gestellt (Anlage 3). Der Planbereich ist im überge- leiteten rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 142 als eingeschossig bebaubares Garagengrundstück festgesetzt. Zurzeit ist das Grundstück im Planbereich fast vollständig versiegelt und mit überwiegend leerstehenden Garagen bebaut.

Die vorhandene Bebauung stellt in ihrer Nutzung an diesem Platz keine zeitgemäße städte- bauliche Struktur dar und steht der städtebaulichen Zielsetzung zur Deckung des auf die Innenstadt bezogenen Wohnbedarfes sowie der Aufwertung des Quartiers entgegen. Zur Steuerung einer städtebaulich wünschenswerten Entwicklung ist daher die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich.

Das Bebauungskonzept der Firma Projekt DECIMA GmbH sieht vor, den offenen Blockrand entlang der Großen Pfahlstraße entsprechend der Nachbargebäude mit einem V-geschos- sigen Wohngebäude für 17 Eigentumswohnungen zu schließen. Im Blockinnern sind zwei freistehend eigenständige III - IV-geschossige Baukörper mit 14 Eigentumswohnungen vor- gesehen. Der gesamte Geltungsbereich wird mit einer Tiefgarage für ca. 44 Pkw unterbaut.



Es handelt sich um einen Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative, der als Maßnahme der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt wird. Nach § 13a Abs. 1 BauGB darf das beschleunigte Verfahren durchgeführt werden, wenn die nach § 19 Abs. 2 BauNVO festgesetzte Grundfläche weniger als 20.000 m² beträgt. Dieser Grenzwert wird durch die Grundstücksgröße von ca. 2500 m² deutlich unterschritten.

Der Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren einzuleiten.

61.11 
Hannover / 28.08.2014