Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtVorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1696 - Mengendamm;
Satzungsbeschluss
Antrag,
den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1696 gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 6 NGO als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Durch die Neuplanung eines Nahversorgers aus Lebensmittelvollsortimenter und Getränkemarkt ist davon auszugehen, dass keine Bevorzugungen oder Benachteiligungen bzgl. des Geschlechtes, des Alters der Betroffenen oder einzelner anderer Gruppen zu erwarten sind.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen für die Landeshauptstadt Hannover. Siehe hierzu auch den Punkt 7 der Begründung - Durchführungsvertrag und Kosten für die Stadt.
Begründung des Antrages
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.1696 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Lebensmittelvollsortimenter und einen Getränkemarkt geschaffen werden, um so das Nahversorgungsangebot im Stadtteil List qualitativ und quantitativ zu verbessern.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1696 hat vom 29. Mai bis 30.Juni 2008 öffentlich ausgelegen. Stellungnahmen zur Planung sind nicht eingegangen.
In der Anlage 7 zur Drucksache ist die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün wiedergegeben.
Die zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) ist als Anlage 8 beigefügt.
Die Anlagen 4 und 6 zur Drucksache stellen den jeweiligen Plan in Originalgröße dar.
Der Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren abschließen zu können.
61.11
Hannover / 23.07.2008