Drucksache Nr. 1770/2019:
Termin Wahl der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1770/2019
0
 

Termin Wahl der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters

Antrag,

den Termin für die Wahl der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters auf den 27.10.2019 und eine mögliche Stichwahl auf den 10.11.2019 festzulegen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte werden nicht berührt.

Kostentabelle

Die Kosten für die Hauptwahl werden mit 450.000,- € und für die Stichwahl mit 200.000,- € veranschlagt.

Begründung des Antrages

Nach dem Ausscheiden von Oberbürgermeister Stefan Schostok aus dem Dienst der Landeshauptstadt Hannover zum 26.05.2019 muss eine Neuwahl für das Amt der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters durchgeführt werden. Diese muss gem. § 80 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) innerhalb von 6 Monaten nach dem Ausscheiden des Amtsvorgängers erfolgen.

Bei der Festlegung des Wahltermins sind die umfangreichen organisatorischen Vorbereitungen der Wahlvorschlagsträger wie auch der Verwaltung zu beachten, zumal erst am 26.05.2019 die Europawahl durchzuführen war.
Ferner sollten Termine vermieden werden, die zu einer geringeren Wahlbeteiligung führen könnten. Insbesondere sollten weder die Haupt- noch die Stichwahl in Ferienzeiten oder an Feiertagen durchgeführt werden.

Unter Beachtung der genannten Aspekte wird die Durchführung der Wahl der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters am 27.10.2019 vorgeschlagen.
Sofern eine Stichwahl durchzuführen ist, findet diese gem. § 45 b Abs. 3 S. 1 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) grundsätzlich am zweiten Sonntag nach dem ersten Wahltermin statt, das wäre in diesem Fall der 10.11.2019.
Wahlleitung und Wahlausschuss:
Sowohl die Gemeindewahlleitung (Herr Städt. Direktor Carsten Köller) und Stellvertretung (Herr Städt. Rat Sascha Kusz) als auch der Gemeindewahlausschuss sind für die gesamte Wahlperiode bestimmt und üben ihre Funktion auch für diese Wahl aus.
18.0 
Hannover / 13.06.2019