Drucksache Nr. 1764/2019:
Bebauungsplan Nr. 1275, 1. textliche Änderung - Südöstlich Schwarzer Bär -
klarstellender Beschluss über Festsetzungen, Satzungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

  • 20.06.2019: Verwaltungsausschuss: 9 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen
  • 27.06.2019: Ratsversammlung: 57 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Linden-Limmer
  • Stadtentwicklungs- und Bauausschuss

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1764/2019
4
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 1275, 1. textliche Änderung - Südöstlich Schwarzer Bär -
klarstellender Beschluss über Festsetzungen, Satzungsbeschluss

Antrag,

  1. den Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 1275, 1. textliche Änderung, entsprechend Anlage 3 zur Klarstellung erneut zu fassen und sodann,
  2. den Bebauungsplan Nr. 1275, 1. textliche Änderung, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 10 NKomVG als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Auswirkungen des Bebauungsplanes wurden in dieser Hinsicht geprüft. Gender-Aspekte werden nicht berührt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Linden-Süd und umfasst den Baublock östlich der Deisterstraße, südlich Schwarzer Bär und westlich der Ihme sowie nördlich eines öffentlichen Parkplatzes und öffentlicher Grünflächen (siehe auch Anlage 1).

Anlass der Planaufstellung sind Bestrebungen, im Erdgeschoss des Gebäudes Deisterstraße 15 ein Wettbüro (Umnutzung einer Spielhalle) zu eröffnen. Ein entsprechender Bauantrag ist bereits bei der Landeshauptstadt Hannover eingegangen. In dem rechtsgültigen Bebauungsplan Nr. 1275, der am 24.01.1990 in Kraft getreten ist, ist das Gebiet als Kerngebiet (MK) festgesetzt. Die nach der BauNVO zulässigen Arten von Nutzungen richten sich nach der Fassung der Verordnung vom 19.12.1986. Wettbüros sind im betreffenden Gebäude und im übrigen Plangebiet regelzulässig. Der Bauantrag müsste nach jetzigem Planungsrecht positiv beschieden werden. Nachdem der Verwaltungsausschuss der Landeshauptstadt Hannover am 28.09.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1275, 1. textliche Änderung, beschlossen hatte, wurde die Entscheidung über das vorgenannte Baugesuch in der Deisterstraße 15 nach § 15 BauGB im Oktober 2017 zurückgestellt. Zur Sicherung der Planung wurde für den Planbereich die Veränderungssperre Nr. 106 gefasst.

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt. Da lediglich textliche Festsetzungen ergänzt werden, erfolgt die Änderung des Bebauungsplans ausschließlich in Textform (siehe Anlage 3). Die Grundzüge der Planung werden davon nicht berührt. Das der bisherigen Planung zugrunde liegende Leitbild wird nicht verändert und bleibt in seinem grundsätzlichen Charakter unangetastet.

Die Beteiligung nach § 4 Abs.2 BauGB (Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) wurde in der Zeit vom 21.12.2017 bis 23.01.2018 durchgeführt. Nach diesem Beteiligungsschritt wurden die Einschränkungen der zulässigen Nutzungen dahingehend modifiziert (präzisiert), dass der Ausschluss von Spielhallen, Spielcasinos und ähnlichen Einrichtungen sowie Wettbüros und Anlagen zur Vorführung von Sex- und Pornofilmen und ähnlichen Einrichtungen in den Erdgeschossen in einer Bautiefe von maximal 20 m für unzulässig erklärt werden (siehe Begründung Seite 2,
4. Absatz). Der Ratsbeschluss zur öffentlichen Auslegung erfolgte am 25.10.2018. Der neue Entwurf des Bebauungsplans mit seiner Begründung und die umweltbezogene Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landwirtschaft und Naturschutz wurde dann gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 09.11. bis 10.12.2018 öffentlich ausgelegt. Es gingen keine Stellungnahmen ein. Im Anschluss an die öffentliche Auslegung erfolgte aufgrund der Modifikation der Nutzungsbeschränkungen in der Zeit vom 08. - 25.01.2019 eine erneute, gemäß § 4 a Abs. 3 Sätze 3 und 4 BauGB beschränkte Beteiligung der Behörden. Die eingegangenen Stellungnahmen haben nur redaktionelle Änderungen in dem Entwurf der Begründung und keine Änderungen an dem Regelungsinhalt der Textsatzung zur Folge gehabt. Die umweltbezogene Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landwirtschaft und Naturschutz wurde an die modifizierten Festsetzungen angepasst. Die fachliche Einschätzung änderte sich hierdurch nicht.

Der Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs ist durch ein Versehen im Rahmen der Sitzungsvorbereitung unklar gefasst worden. Das im Ratssaal aushängende Beschlussdokument ist im Original nicht an die nach der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vorgenommenen Modifizierungen angepasst worden. Die modifizierten Festsetzungen waren nur aus der Drucksache Nr. 1642/2018 und der Anlage 3 ersichtlich. Hinsichtlich dieser Unklarheit ist es zur Heilung erforderlich, den Beschluss zur öffentlichen Auslegung mit den modifizierten Inhalten zur Klarstellung erneut zu fassen. Eine erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs ist nicht erforderlich, weil diese bereits mit den modifizierten Inhalten stattgefunden hat.

Dieser Beschluss ist zur Rechtssicherheit des Bebauungsplanes erforderlich..

Die gutachterliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist redaktionell an die modifizierte Zielsetzung angepasst und als Anlage 4 beigefügt.

Der mit dieser Drucksache beantragte Satzungsbeschluss des Rates (Antragspunkt 2) ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren abschließen zu können.

61.12 
Hannover / 12.06.2019