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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1813, Jordanstraße 30
Einleitungsbeschluss
Antrag,
gemäß § 12 Abs. 2 BauGB die Einleitung des Verfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1813 zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht erkennbar und sind im weiteren Verfahren zu prüfen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Die Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover mbH (GBH) beabsichtigt, auf einer ca. 1.500 m² großen Teilfläche des Grundstückes Jordanstraße 30 ein fünfgeschossiges Wohngebäude in Blockrandbebauung entlang der Jordanstraße zu errichten, das als Wohnprojekt für Flüchtlinge genutzt werden soll. Gegenwärtig setzt der Bebauungsplan Nr. 621 für das Grundstück Gewerbegebiet fest. Zur Umsetzung der Wohnbebauung ist daher eine Änderung des Planungsrechtes notwendig. Am 30. Juli 2014 wurde der Antrag auf Einleitung eines Verfahrens für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 BauGB eingereicht (siehe Anlage 2).
Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag zu folgen.
Die Verwaltung beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1813 im beschleunigten Verfahren nach §13 a BauGB. Dies wird dem Verwaltungsausschuss in einer gesonderten Drucksache zum Beschluss vorgelegt.
61.12
Hannover / 21.08.2014