Drucksache Nr. 1757/2015:
Ausbau der Ständehausstraße zwischen Georgstraße und Rathenaustraße und Deckenabdichtung der Anlieferungszone Center am Kröpcke

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Mitte
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1757/2015
2
 

Ausbau der Ständehausstraße zwischen Georgstraße und Rathenaustraße und Deckenabdichtung der Anlieferungszone Center am Kröpcke

Antrag,

1. dem Umbau der Ständehausstraße zwischen Georgstraße und Rathenaustraße, wie in Anlage 1 dargestellt, mit Kosten i.H.v. 560.000 € und der Abdichtung der Decke zur Anlieferungszone Center am Kröpcke, wie in Anlage 2 dargestellt mit Kosten i.H.v. 900.000 € zuzustimmen.
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr.2 NKomVG

2. dem Baubeginn sowie der Mittelfreigabe zuzustimmen.
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) Nr.1+4 i.V. mit § 10 Abs. 1+4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG.

Finanzielle Auswirkungen
Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme 54101017
Bezeichnung Gemeindestraßen / Operndreieck, II. BA / Ständehausstraße

Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme 54701002
Bezeichnung ÖPNV / Sanierung Passarelle - Abdichtungsarbeiten
Die Finanzierung der Baumaßnahme wird im Jahr 2016 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung) und die behindertengerechte Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 54101017
Gemeindestraßen./.Operndreieck, II. BA./.
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 50.000,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 560.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -510.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54101
Gemeindestraßen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 1.250,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 32.405,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 14.000,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 12.750,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -25.500,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 62.319,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis -29.914,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -55.414,00 €
Anmerkungen zu:

Einzahlungen
Bei der Maßnahme ist die Straßenausbaubeitragssatzung für den Umbau der Ständehausstraße anzuwenden. Die Ständehausstraße gehört zu den Straßen mit starkem innerörtlichen Verkehr.


Auszahlungen
In den dargestellten Kosten sind Ausgaben für Straßenabläufe und Anschlussleitungen in Höhe von ca. 15.000 € nicht enthalten. Diese werden nicht über die Investitionsmaßnahme, sondern über den Haushalt der Stadtentwässerung abgewickelt und finden im Rahmen der jährlichen Betriebsabrechnung der Stadtentwässerung Berücksichtigung.


Auflösung Sonderposten
Einzahlungen aus der Baumaßnahme / Nutzungsdauer (bei Straßen: 40 Jahre)


Abschreibungen
Kosten der Baumaßnahme / Nutzungsdauer (bei Straßen: 40 Jahre)


Zinsen
Kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 5 % auf die durchschnittlich (zu 50 %) gebundene Investitionssumme (Saldo Investitionstätigkeit).



Teilfinanzhaushalt 66 – Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 54701002 ÖPNV / Sanierung Passarelle - Abdichtungsarbeiten


Einzahlungen Auszahlungen

Zuwendung für Baumaßnahmen 900.000 €
Investitionstätigkeit 0 €
Beiträge u. Entgelte für
Investitionstätigkeit 0 €

Saldo Investitionstätigkeit - 900.000 €


Teilergebnishaushalt 66
Produkt 54701 ÖPNV

Ordentliche Erträge Ordentliche Aufwendungen

Auflösung Sonderposten Abschreibungen 22.500 €
(anteilige Zuwendungen) 0 €
Zinsen o. ä. 22.500 €

Saldo ordentliches Ergebnis - 45.000 €

Begründung des Antrages


1. Ausgangslage


Die Ständehausstraße im Bereich zwischen Georgstraße und Rathenaustraße hat durch die räumliche Nähe zur Fußgängerzone und somit zum Haupteinkaufsbereich Hannovers eine überdurchschnittliche innerstädtische Erschließungsfunktion. Auch die Erschließung, Anlieferung und Abfallentsorgung der gesamten Passarelle erfolgt über eine Einfahrt aus der Ständehausstraße zur Anlieferzone in der -1-Ebene.

Im Planungsbereich wird der Verkehr derzeit als Einrichtungsverkehr Richtung Georgstraße/ Barringstraße geführt. Lediglich der Radverkehr wird auch in Gegenrichtung auf einem separat markierten Radstreifen Richtung Luisenstraße geführt. Die Fahrbahnbreite beträgt einschließlich des gegenläufigen Radstreifens derzeit ca. 5,80 m. Auf der Nordseite sind einige Taxenstellplätze für den innerstädtischen Bedarf angeordnet.



Aufgrund des sehr schlechten baulichen Gesamtzustandes der Straße im Planungsbereich genügt der Aufbau nicht mehr den technischen Anforderungen an die Tragfähigkeit. Der Zustand der Nebenanlagen entspricht nicht den heutigen Anforderungen an Qualität und Sicherheit. Besonders durch die verschiedenen Untergrundverhältnisse auf bzw. neben der Passarellendecke ist es zu unterschiedlichem Setzungsverhalten mit teilweise erheblichen Schadensbildern gekommen. Darüber hinaus gibt es schon seit Jahren Undichtigkeiten im Bereich Passarellendecke und der Decke des Anlieferhofes in der -1-Ebene, die ebenfalls saniert werden müssen.

Die bestehenden Unterläufigkeiten und Undichtigkeiten der bestehenden Folienabdichtung machen eine Erneuerung nach dem heutigen Stand der Technik erforderlich. Im Bereich des Kröpcke wurden diese Arbeiten im Vorfeld der Oberflächenerneuerung durchgeführt.


2. Beschreibung des Vorhabens

Es ist vorgesehen, die Fahrbahn der Ständehausstraße im gesamten Ausbaubereich aufzupflastern, d.h. der Fahrzeugverkehr fährt von der Rathenaustraße kommend über eine flache radfahrverträgliche Rampe auf eine mit hellgrauen Betonsteinen im Format 20/20 gepflasterte Fahrbahn bis kurz vor der Bushaltestelle in der Georgstraße und verlässt wiederum über eine Rampe diesen Bereich. Somit befindet sich die Fahrbahn der Ständehausstraße analog zur Situation in der Karmarschstraße vor Sport Scheck annähernd auf gleichem Niveau wie die angrenzende Fußgängerzone und der Opernplatz, was eine fußgängerfreundliche Querung ermöglichen wird.

Durch den Einbau der Aufpflasterung wird eine deutliche Reduzierung der Geschwindigkeiten des Fahrzeugverkehrs bei gleichzeitiger Verbesserung der Querbarkeit für Fußgänger erwartet. Durch die stärkere Integration der Fahrbahn in die angrenzenden Fußgängerbereiche wird außerdem eine platzartige Gestaltung erzielt.

Im Kreuzungsbereich der Ständehaustraße / Rathenaustraße und Luisenstraße ist vorgesehen, zur Gliederung der Verkehrsfläche eine Dreiecksinsel vorzusehen.

Der entgegen der Einbahnstraßenrichtung fahrende Radverkehr erhält auf der Fahrbahn einen mit anthrazitfarbenen Betonsteinen abgegrenzten, gesicherten Bereich bis zum östlichen Ende des Opernplatzes und fährt dann gesichert in die Luisenstraße ein. Diese Radwegebeziehung über Opernplatz, Ständehausstraße und Luisenstraße stellt einen Abschnitt des innerstädtischen, erst kürzlich eingerichteten City Rad Ringes dar.

Die Fahrbahn erhält eine Breite im Einbahnstraßenbereich von 3,50 m. Der gegenläufige Radfahrstreifen erhält eine Breite von 1,90 m.

Der Gehweg vor dem enercity-Cafe, sowie der gastronomisch genutzte Bereich zwischen Jim Block und dem enercity-Cafe werden mit hellgrauen Betonsteinen 20/20 analog dem Belag auf dem Kröpke befestigt.

Aufgrund der unterschiedlichen Deckenhöhen der Passarelle und somit unterschiedlichen Überdeckungshöhen besteht nur die Möglichkeit an gleicher Stelle wie heute eine Bepflanzung zur Gestaltung und Strukturierung der breiten Nebenanlage vorzusehen.





Die Taxenspur auf der nördlichen Fahrbahnseite der Ständehausstraße bleibt erhalten und wird niveaugleich auf der Nebenanlage ohne die heutige Hochbordeinfassung mit anthrazitfarbenen Betonsteinen 20/20 hergestellt.
Der Übergang vom Ausgang der Opernhaus-Tiefgarage über die Ständehausstraße wird zukünftig im Bereich der Taxenspur freigehalten, um ein besseres Queren für Fußgänger zu ermöglichen. Dadurch entfällt ein Standplatz. Zukünftig finden 6 Fahrzeuge in der Taxenspur Platz.

Im Anschluss an die Taxenspur ist vorgesehen, den Stellplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge mit einer entsprechenden Ladestation aus der Georgstraße in die Ständehausstraße vor das enercity-Cafe zu verlegen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass der bisherige Standort der Ladestation in der Georgstraße im Anschluss an öffentliche Stellplätze sehr oft missbräuchlich genutzt wird und somit nicht dem gewünschten Nutzerkreis zur Verfügung steht.

Für Mitmenschen mit Mobilitätseinschränkungen ist direkt an der Ständehausstraße ein neuer Behindertenstellplatz vorgesehen. Insgesamt kann die Ständehausstraße zukünftig an drei Querungsstellen mit einer Nullabsenkung überquert werden, um somit auch für Nutzer von Rollstühlen oder Rollatoren die Überquerung zu vereinfachen. Leiteinrichtungen für Blinde und Sehbehinderte sind ebenfalls vorgesehen.

Die Platzfläche des Opernplatzes wird mit unterschiedlichen Pflastermaterialien in Bänderungen an die Gestaltung des bereits fertiggestellten Kröpkebereiches und den weiterhin geplanten Ausbau des Opernplatzes angepasst.

Insgesamt ist im Ausbaubereich Platz für 80 Fahrräder an teilweise herkömmlichen Fahrradanlehnbügeln oder Doppelparkbügeln vorgesehen. Damit stehen zukünftig ca. 70 Fahrradstellplätze mehr als heute zur Verfügung.

Die Beleuchtung wird im Rahmen der Umgestaltung der neuen Situation angepasst.

Der Entwurf ist in Anlage 1 dargestellt.

Die Abdichtungsarbeiten der Passerellendecke umfassen die vollständige Erneuerung der Folienabdichtung unter der Ständehausstraße und die Instandsetzung von Bauwerksfugen zur angrenzenden Passerellendecke. Die Arbeiten sollen in Verbindung mit der zeitlich versetzt geplanten Erneuerung und
Umgestaltung der Ständehausstraße im Bereich des Opernplatzes durchgeführt werden.

Die Abdichtung soll als zweilagige Abdichtung aus Bitumenbahnen mit einer Schutzschicht aus Gussasphalt erstellt werden. Die abzudichtende Gesamtfläche umfasst ca. 1600 m² wobei entsprechende Abdichtungsanschlüsse an aufgehende Gebäudeteile im Bereich der Außengastronomie, der Einfahrt zur Anlieferungszone des Center am Kröpcke und der Tiefgarage Opernplatz hergestellt werden müssen. Zudem verlaufen unterhalb der Ständehausstraße große Stromleitungsbündel, die mit entsprechendem Aufwand gesichert und mit einer Abdichtung überbaut werden müssen. Weiterhin sind unter der Fahrbahn der Ständehausstraße verlaufende Bauwerksfugen der Passerelle zu sanieren.

Der abzudichtende Bereich ist in Anlage 2 dargestellt.






3. UVP

Durch den Umbau der Ständehausstraße wird die städtebauliche Qualität der Straße und der Umgebung gesteigert. Die Verkehrssicherheit sowie die Verkehrsqualität erhöhen sich für alle Verkehrsteilnehmer.

Negative Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes gehen von der Maßnahme nicht aus.

4. Bauzeit / Bauablauf

Es ist geplant, die Baumaßnahme im Februar 2016 zu beginnen.
66.22 
Hannover / 24.08.2015