Die Straßenausbaubeitragssatzung (Strabs) ist zum 01. Januar 2019, auch vor dem Hintergrund des längeren Bestrebens der CDU, vom Rat aufgehoben worden. Doch für die bis dahin erfolgten Straßensanierungen dürfen bis zum Jahr 2022 noch Gebührenbescheide verschickt werden. Dies sorgt nach wie vor Unmut bei zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern. Gerade diejenigen, die sich so engagiert und erfolgreich für die Abschaffung eingesetzt haben, werden in den allermeisten Fälle trotzdem zur Kasse gebeten. Dies ist aus Sicht der CDU-Ratsfraktion ungerecht.
Politisch wurde die Machbarkeit der Aufhebung der Strabs von der Ampel-Koalition auch mit der Erhöhung der Parkgebühren begründet, die für eine Gegenfinanzierung sorge. Dies ist mittlerweile geschehen. In der dazugehörigen DS 0509/2019 werden durch die Erhöhung der Parkgebühren "Mehrbeträge in 2019 in Höhe von 3,0 Mio. € und ab 2020 in Höhe von jährlich 3,5 Mio. erwartet." Mit diesen Mehrerträgen sollten die bis 2022 entstehenden Einnahmeausfälle durch den Wegfall der Strabs-Beiträge kompensiert werden können.
Jens- Michael Emmelmann
Stellv. Vorsitzender