Antrag Nr. 1752/2017:
Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Drucks. Nr. 1611/2017, Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum, Hausrecht für Ordnungskräfte

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1752/2017 (Originalvorlage)
1611/2017 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

AfD-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Drucks. Nr. 1611/2017, Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum, Hausrecht für Ordnungskräfte

Der Rat möge beschließen


Die Verwaltung trifft Vorkehrungen dafür, dass die städtischen Ordnungskräfte Hausrecht erhalten.

Begründung:


Das Gewaltmonopol liegt sonst nur bei dem Staat/ der Polizei. Wenn Ordnungskräfte aber Hausrecht erhalten, dürfen sie eigenständig Hausverbote (von bis zu zwei Jahren) aussprechen.

In Situationen, in denen schwierige Personen die Ordnung und Sicherheit stören, können die Ordnungskräfte mit dem Gebrauch des Hausrechts mehr für die Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum sorgen.


Mit freundlichen Grüßen

Sören Hauptstein
Beigeordneter und Fraktionsvorsitzender