Anfrage Nr. 1748/2008:
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu finanzpolitischen Instrumenten des Gender Mainstreamings (Gender Budget) und das Neue Kommunale Rechnungswesen (NKR)

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu finanzpolitischen Instrumenten des Gender Mainstreamings (Gender Budget) und das Neue Kommunale Rechnungswesen (NKR)

Die EU-Mitgliedstaaten haben sich im Amsterdamer Vertrag von 1999 zu Gender Mainstreaming auf allen Ebenen und in allen Bereichen verpflichtet (Art. 3 Abs. 2), 2001 vereinbarten die Finanzminister die Unterstützung der Umsetzung von Gender-Budgeting bis 2015 in allen EU-Ländern. 2003 verabschiedete das Europäische Parlament eine Entschließung zu Aufstellung öffentlicher Haushalte unter geschlechtsspezifischen Gesichtspunkten.

Gender Budget zielt auf die Analyse der Ressourcen und ihre geschlechtergerechte Verwendung. Dabei geht es um die Schaffung eines öffentlichen Bewusstseins über die Verteilung öffentlicher Einnahmen und Ausgaben auf Männer und Frauen. Ein geschlechtergerechter Haushalt, eine geschlechtergerechte Produktbeschreibung und die daraus abgeleiteten Produktziele müssen transparent gemacht werden, damit der Prozess nachvollzogen werden kann.

Vor diesem Hintegrund fragen wir die Verwaltung:
1. In welcher form soll Gender Budget im NKR berücksichtigt werden?

2. Welche Ressourcen (personell, finanziell, zeitlich) sind hierfür erforderlich?

3. In welchem Zeitrahmen kann mit welcher Vorgehensweise eine Umsetzung erfolgen?


Lothar Schlieckau
Fraktionsvorsitzender