Informationsdrucksache Nr. 1746/2015:

Qualitätsentwicklung an hannoverschen Ganztagsgrundschulen

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverInformationsdrucksache-ZeichenInformationsdrucksache
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An den Jugendhilfeausschuss (zur Kenntnis)
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
 
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1746/2015
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Qualitätsentwicklung an hannoverschen Ganztagsgrundschulen

1. Ausgangslage


Im Rahmen des städtischen Programms zum Ausbau von Ganztagsgrundschulen trägt die Stadt Hannover seit dem Jahr 2010 in großem Umfang finanziell, inhaltlich und strukturell zur qualitativen Verbesserung der Rahmenbedingungen an Ganztagsgrundschulen im Stadtgebiet Hannover bei.

Mit der Beschluss-Drucksache Nr. 2120/2013 wurde das Budget der Ganztagsschul- Kooperationspartner zum Schuljahr 2014/2015 für den weiteren Ausbau der Qualität von hannoverschen Ganztagsgrundschulen deutlich erhöht. Im Rahmen dieser Drucksache wurden unter anderem Qualitätsstandards zur Qualifizierung des durch die Kooperations- partner eingestellten Personals, zum Bezugsgruppen- und Bezugspersonensystem und zum Betreuungsschlüssel definiert. Über den Stand der Umsetzung im Schuljahr 2014/15 wurde mit der Informationsdrucksache Nr. 0373/2015 in Form eines Zwischenberichts informiert.

Ebenfalls zum Schuljahr 2014/15 wurde der Runderlass des niedersächsischen Kultusministeriums zur Arbeit in der Ganztagsschule wirksam. Neben einer deutlichen finanziellen Ressourcenerhöhung wurden in diesem unter anderem erstmals die Einbindung von Lehrkräften in den Ganztag sowie die Ermöglichung teilgebundener bzw. voll gebundener Ganztagsschulformen beschrieben. Auch dies bedeutet eine deutliche Verbesserung der Rahmenbedingungen und des pädagogischen Gestaltungsraums für niedersächsische Ganztagsgrundschulen.

Insbesondere für das Ganztagsangebot im Primarbereich, in dem die Aspekte von Bildung, Betreuung und Erziehung aus pädagogischen Erwägungen noch stärker miteinander korrespondieren müssen als in Angeboten weiterführender Schulen, werden dafür Arbeits- und Kommunikationsstrukturen benötigt, die ein gemeinsames, an den Bedarfen der Grundschulkinder orientiertes Handeln auf einer konzeptionell gemeinsam abgestimmten Grundlage erlauben.

1.1 Rahmenvereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und den Städten Braunschweig, Göttingen, Hannover, Oldenburg, Osnabrück und Wolfsburg
zur Zusammenarbeit in Ganztagsgrundschule

Vor dem Hintergrund des oben beschriebenen Regelungsbedarfs wurde Anfang Mai 2015 eine Rahmenvereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und der Landeshauptstadt Hannover zur Zusammenarbeit in Ganztagsgrundschulen geschlossen, in der die Handlungsgrundlagen und Intentionen des Zusammenwirkens zwischen dem Land Niedersachsen, den Kommunen sowie den außerschulischen Kooperationspartnern abgestimmt sind.

Die Basis der Rahmenvereinbarung bildet ein gemeinsamer Bildungsbegriff, auf dessen Grundlage Ganztagsgrundschulen als ganzheitliche Lern- und Lebensorte gestärkt werden sollen. Dieser Bildungsbegriff berücksichtigt die Lebenswelten, die Bedürfnisse und Bedarfe der Kinder. Das in der Schule zu schaffende Lern- und Erfahrungsumfeld soll ihre Selbständigkeit zulassen, herausfordern und unterstützen sowie ihnen Orientierung im Prozess ihrer persönlichen Entwicklung und in ihrem Hineinwachsen in eine vielfältige soziale Lebenswelt bieten.

Ganztagsgrundschulen streben die Verzahnung von Unterricht und außerunterrichtlichen Bildungsangeboten an und arbeiten mit multiprofessionellen Teams. Damit unterstützen sie, so heißt es in der Rahmenvereinbarung, die weitere Entwicklung einer positiven Lernkultur und fördern die Entwicklung unterschiedlichster Kompetenzen und Interessen der Schülerinnen und Schüler.

Das Verständnis und die programmatischen Bausteine der Trias von Bildung, Erziehung und Betreuung in der Ganztagsgrundschule sollen in einem von den jeweiligen Schulen verantworteten Ganztagsschulkonzept verschriftlicht werden. Dieses soll in enger Abstimmung mit der jeweiligen Stadt und den jeweiligen Kooperationspartnern geschehen. In Abhängigkeit von den örtlichen sozialen, wirtschaftlichen und sonstigen individuellen Gegebenheiten sollen darin die gemeinsamen Ziele definiert sowie der konkrete Rahmen der Aufgabenverteilung und der Zusammenarbeit des schulischen und des von der jeweiligen Kommune finanzierten Personals beschrieben werden.

Ganztagsgrundschulen, den jeweilige Städten und den Kooperationspartnern, wird von Seiten des Landes ein trilateraler Vertrag zur Verfügung gestellt, in dem Kooperation und Finanzierung des außerunterrichtlichen Angebots sowie die Kommunikationsstrukturen, wie z. B. die Teilnahme an Dienstbesprechungen und Konferenzen, geregelt sind.

2. Bedeutung der Rahmenvereinbarung für das Ganztagsgrundschulmodell der Landeshauptstadt Hannover

Durch die Rahmenvereinbarung haben sich das Land Niedersachsen und niedersächsische Kommunen gemeinsam aufgestellt, um mit gemeinsamen Kräften für Kinder und Eltern ein bestmögliches Ganztagsangebot auszugestalten und anzubieten.

Die bewährten Strukturen der Zusammenarbeit zwischen der Landeshauptstadt Hannover, den Ganztagsgrundschulen und ihren Kooperationspartnern erhalten eine Legitimation und rechtssichere Grundlage.

Durch die interdisziplinäre Verzahnung von Schule und Jugendhilfe sind hannoversche Ganztagsgrundschulen zu einem erweiterten Bildungsangebot befähigt worden. Schülerinnen und Schülern haben die Möglichkeit zu ganzheitlichen, individuellen Lern- und Bildungsprozessen. Über das Ganztagsschulmodell der Landeshauptstadt Hannover im Zusammenwirken mit der oben genannten Rahmenvereinbarung, steht den hannoverschen Ganztagsgrundschulen mehr Zeit für pädagogisches Handeln und somit für komplexe, offene und individuelle Lernprozesse zur Verfügung. Die Möglichkeit der ganzheitlichen Bildungsprozesse bietet auch die große Chance, Bildungsbenachteiligungen abzubauen und bestenfalls abwenden zu können.

3. Herausforderungen im Rahmen der weiteren Qualitätsentwicklung

Die Ganztagsgrundschule in Hannover ist, in Bezug auf ihren pädagogischen und finanziellen Gestaltungspielraum, gut aufgestellt. Gleichwohl gilt auch für sie, dass die Ganztagsschulangebote den großen gesellschaftlichen und bildungspolitischen Herausforderungen Rechnung tragen müssen. An dieser Stelle sind besonders die Handlungsfelder der Sprachförderung und der Inklusion zu nennen.

Durch die Erhöhung des Ganztagsschulbudgets des Landes Niedersachsen konnte die städtische Finanzierung erheblich reduziert werden. Dadurch werden Spielräume für die folgenden Aufgabenfelder geschaffen.

3.1 Sprachförderung

Die Sprache ist Grundlage zur Bewältigung gesellschaftlicher Anforderungen und die Grundlage für Bildungsprozesse und Bildungserfolge. Daher ist eine gute Sprachbildung ein wichtiger Baustein in einer gut funktionierenden Bildungslandschaft. Eine methodisch vielfältige Sprachförderung ergänzt darüber hinaus die Sprachbildung für Schülerinnen und Schüler, deren sprachliche Entwicklung sich nicht auf dem Niveau Gleichaltriger bewegt und für Kinder, die aufgrund von Zuwanderung oder Flucht die deutsche Sprache neu lernen müssen. Insbesondere durch die Zunahme der Zahl der zugewanderten und geflüchteten Kinder sind Sprachfördermaßnahmen insbesondere an Grundschulen daher auch in Zukunft in erhöhtem Maße notwendig.

Zum Ende des Schuljahres 2014/2015 besuchen rund 430 Schülerinnen und Schüler ohne deutsche Sprachkenntnisse die hannoverschen Grundschulen. Diese Schulen brauchen neben der Installation von Sprachlernklassen weitere Maßnahmen zur systematischen Sprachförderung aller Schülerinnen und Schüler. Insbesondere im Rahmen der Ganztagsbetreuung können hier am schulischen Nachmittag ergänzende Angebote gemacht werden.

Die Landeshauptstadt Hannover bietet bereits verschiedene Maßnahmen an, die auch wesentlich Aspekte einer Sprachförderung beinhalten.

Im Kontext der Ganztagsgrundschulen sei an dieser Stelle speziell auf das koordinierte Sprach- und Elternbildungs programm „Rucksack Schule“ verwiesen.
Das Programm verbindet die Aspekte der Elternbildung und Sprachförderung miteinander, da Effekte der Sprachförderung nachgewiesenermaßen potenziert werden können, wenn Eltern und Kinder in gemeinsamer Interaktion Sprachfördermaterial bearbeiten. In diesem Kontext wäre es sehr unterstützend, wenn das im „Rucksack-Schule“-Programm vorhandene Material gezielt angepasst und erweitert werden könnte, um es auch im Ganztag entsprechend zu nutzen.

Hilfreich wäre darüber hinaus auch, alle ehrenamtlich in diesem Bereich Tätigen entsprechend zu qualifizieren, um eine bestimmte Qualität ihrer Tätigkeit zu gewährleisten. Diesbezüglich wird ein entsprechendes Angebot gemeinsam vom Fachbereich Schule mit der Volkshochschule, dem Fachbereich Jugend und Familie sowie dem Bereich Migration und Integration entwickelt.

3.2 Inklusion

Die individuelle Förderung und die Maximierung von Teilhabechancen aller Schülerinnen und Schüler stehen auch im Kontext der Ganztagsschule im Vordergrund des pädagogischen Handelns.

Im Schuljahr 2014/15 befinden sich an den hannoverschen Grundschulen insgesamt 413 Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Aufgrund von Erfahrungswerten ist davon auszugehen, dass hiervon insgesamt ca. 100 Kinder am Ganztagsschulbetrieb teilnehmen; gleiches ist für das Schuljahr 2015/2016 zu erwarten.

Seit dem 01.08.2013 erfolgt bereits eine Doppelzählung dieser Kinder durch das Land Niedersachen bei der Klassenbildung. Analog zu dieser Regelung wird dieses Verfahren auch bei der Ganztagsbetreuung im Schuljahr 2015/2016 zu berücksichtigen sein.

3.3 Qualifizierungsmaßnahmen

Mit der Beschluss-Drucksache Nr. 2120/2013 wurde der Ausbau der Qualität in Ganztagsgrundschulen beschlossen. Untrennbar von einer Qualitätssteigerung im Ganztag ist der Einsatz qualifizierten Personals für die verlässliche Betreuung der Schülerinnen und Schüler. Für bewährte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kooperationspartners ohne formale pädagogische Qualifikation wurde eine ganztagsspezifische Qualifizierungsmaßnahme in Kooperation mit der Volkshochschule Hannover und unter Beteiligung und Mitwirkung von Kooperationspartnern entwickelt.

Die Qualifizierungsmaßnahme ist im Rahmen einer Dozent/innen-Konferenz geregelt und organisiert worden. Der erste Durchgang der Qualifizierungsmaßnahme ist im März dieses Jahres gestartet, ein zweiter Durchgang wird voraussichtlich im September beginnen.

3.4 Verwaltungskosten

Mit dem Einsatz von fest angestellten Koordinationskräften an den Ganztagsgrundschulen erhöhen sich die hierfür anfallenden Kosten.

Die Mehrkosten fallen für die nachstehenden personalbedingten Aufwendungen an:

  • Personalbewirtschaftung
  • Führungs- und Gesundheitszeugnisse
  • Vertretungsregelungen
  • Abrechnungsverfahren
  • Fort- und Weiterbildungen

4. Fazit

Die oben beschriebenen Mehraufwendungen bedeuten eine Investition in zentrale sowie hoch aktuelle Themenbereiche der Qualitätsentwicklung im Ganztagsbetrieb hannoverscher Ganztagsgrundschulen. Ganztagsgrundschulen sehen sich den stetig wachsenden Anforderungen einer pluralen Schülerschaft gegenüber und müssen zu einer qualitativ hochwertigen Umsetzung eines ganzheitlichen Bildungs- und Betreuungsangebotes, das vor allem auch die Möglichkeit individueller Lernbiografien eröffnen soll, finanziell befähigt werden.

Von den rund 970.000 € eingesparten Mitteln sollen 570.000 € für die Ganztagsentwicklung eingesetzt werden.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Beim Ausbau von Ganztagsgrundschulen werden Schülerinnen und Schüler gleichermaßen angesprochen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

42.12 /42.13
Hannover / 17.08.2015