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Umstrukturierungen in den Kindertagesstätten der Ev.-luth. Kirchengemeinden Gethsemane und Johannes (List)
Antrag,
zu beschließen
1a. in der Kindertagesstätte der Ev.-luth. Johannes-Kirchengemeinde eine Halbtagsgruppe
mit Essen ( 25 Kiga-Plätze ) in eine Dreivierteltagsgruppe zu erweitern
1b. gleichzeitig die Halbtagsgruppe mit Essen ( 25 Kiga-Plätze ) in eine Halbtagsgruppe
ohne Essen umzuwandeln.
2. In der Kindertagesstätte der Ev.-luth. Gethsemane- Kirchengemeinde eine
Vormittagsgruppe ohne Essen ( 15 Kiga-Plätze) in eine Gruppe mit 3/4-Betreuung
auszuweiten und
3. nach Vorlage der geänderten Betriebserlaubnis, ab dem 01.08.2004 laufende Beihilfen
auf Grundlage des Vertrages zwischen dem Ev.-luth. Stadtkirchenverband über die
Finanzierung der kirchlichen Kindertagsstätten, zu gewähren.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die geplanten Veränderungen wirken sich nicht geschlechterdifferenziert aus. Das Betreuungsangebot schließt Mädchen und Jungen ein, ohne damit eine gruppenbezogene Bevorzugung oder Benachteiligung zu verbinden.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen. Die Umstrukturierungen erfolgen kostenneutral im Rahmen der bisherigen Förderung.
Begründung
Im Stadtteil List besteht gegenwärtig eine starke Nachfrage nach sechsstündigen Betreuungsangeboten, die mit dem derzeitig vorhandenen Platzangebot nicht befriedigt werden kann. Durch die geplanten Umstrukturierungen in der Kita der Gethsemane - und der Johannes-Kirchengemeinde soll diesem veränderten Betreuungsbedarf Rechnung getragen werden.
In Gesprächen mit dem Stadtkirchenverband und den beiden Kirchengemeinden bzw. den Kindertagesstätten wurden die im Antragstext aufgeführten Umstrukturierungen näher erörtert und als kurzfristig umsetzbare, kostenneutrale Lösungen angesehen.
Die Kindertagesstätte der Johannes-Kirchengemeinde befürwortet die Reduzierung einer Gruppe mit Essen bei gleichzeitiger Ausweitung ihrer zweiten Gruppe. Durch diese Veränderung wird insgesamt die Angebotsstruktur der Einrichtung abgerundet und der Elternnachfrage kann bedarfsorientierter entsprochen werden.
Die Umwandlung dieser Gruppen führt zu einer Verringerung der zu gewährenden Zuschüsse seitens der Stadt.
Diese Mittel, sowie der nicht mehr im vollen Umfang erforderliche Frühdienst in der Kita der Gethsemane-Kirchengemeinde, ermöglichen auch hier eine Ausweitung des bisherigen Halbtagsangebotes.
Die entsprechenden Betriebserlaubnisse seitens des Nieders. Landesjugendamtes wurden in Aussicht gestellt.
Für die Umwandlung der Kindertagesstättengruppen sind keine Investitionen notwendig.
51.41
Hannover / 26.08.2004