Drucksache Nr. 1731/2015:
Aufstockung der Betreuungszeit in der Kindertagesstätte der Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde

Inhalt der Drucksache:

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1731/2015
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Aufstockung der Betreuungszeit in der Kindertagesstätte der Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde

Antrag,

zu beschließen,
· in der Kindertagesstätte der Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde, Eichenfeldstr. 12, 30445 Hannover, in Trägerschaft des Ev.-luth. Stadtkirchenverbandes Hannover die Betreuungszeit einer Kindergartengruppe (25 Plätze, Halbtags ohne Essen), auf eine 3/4-Betreuung auszuweiten.
und

· ab dem 01.08.2015, spätestens ab Erteilung einer Betriebserlaubnis, laufende Zuwendungen auf Basis des Finanzierungsvertrages über die Förderungsvoraussetzungen und Förderbeträge der kirchlichen evangelischen Kindertagestätten in verbandlicher Trägerschaft zu gewähren (VBE).

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 36501
Kindertagesbetreuung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 27.537,48 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -27.537,48 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -27.537,48 €

Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskosten die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.

Begründung des Antrages


In der genannten Einrichtung wird in den letzten Jahren das Halbtagsangebot immer weniger nachgefragt. Die Inanspruchnahme einer Halbtagsbetreuung wird lediglich als Einstieg in eine Kinderbetreuung gesehen. Sobald sich die Möglichkeit ergibt, wird von den Eltern der Wunsch nach einer längeren Kinderbetreuung nachgefragt und wahrgenommen. Die Halbtagsgruppe unterliegt daher einer verstärkten Fluktuation der in ihr betreuten Kinder.

Hierneben ist inzwischen für viele Eltern durch den vorab in Anspruch genommenen Krippenplatz die Anschlussbetreuung im Kindergarten mit einer Halbtagsbetreuung nur schwer zu regeln. Dies verstärkt den Wunsch nach bedarfsgerechten Betreuungszeiten.
Der Träger hat daher die Ausweitung der Betreuungszeiten beantragt.

Durch die Umsetzung der Maßnahmen wird Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert und einem bedarfsgerechten Betreuungsangebot nachgekommen.
Die Mehrkosten für die Ausweitung der Betreuungszeiten sind im Haushaltsplan 2015 eingearbeitet.

Die entsprechende Betriebserlaubnis wird vom Träger beim Niedersächsischen Kultusministerium beantragt.
51.42 
Hannover / 06.08.2015