Informationsdrucksache Nr. 1724/2020:
1. Ergebnisbericht 2020 zum Teilergebnishaushalt 67

Inhalt der Drucksache:

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1724/2020
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1. Ergebnisbericht 2020 zum Teilergebnishaushalt 67

Mit dieser Informationsdrucksache legt der Fachbereich 67 den anliegenden Finanz-/ Leistungsbericht zum Stand 30.06.2020 für den Teilergebnishaushalt (TEH) 67 zur Kenntnis vor.

Die Systematik des in drei Teile gegliederten Berichtes ist stadtweit einheitlich für alle Fachbereiche vorgegeben.

- Teil I Finanzbericht zum TEH
- Teil II Informationen zum wesentlichen Produkt (55102 Öffentliches Grün)
- Teil III Bericht zu den Themen/ Leistungen mit besonderer Bedeutung

Teil I: Finanzbericht zum TEH 67 (Entwicklung der Erträge/ Aufwendungen)
Die auf SAP-Kontenberichten basierenden Übersichten enthalten nach Kontengruppen gegliedert alle ordentlichen (planbaren) Aufwendungen und Erträge der fünf Produkte des FB 67 (55102 Öffentliches Grün, 55104 Naherholungsflächen und Landschaftsräume, 55301 Bestattung und Grabpflege, 55501 Land- und Forstwirtschaft, 56101 Umweltschutzmaßnahmen).

Im Bericht werden die zum 30.06.2020 erzielten Erträge/ verbrauchten Mittel zu den jeweiligen Planwerten (bei den Aufwendungen inkl. übertragener Haushaltsreste aus dem Vorjahr 2019) für das Haushaltsjahr 2020 ins Verhältnis gesetzt (Spalte 6). In ergänzender Betrachtung des vergleichbaren Vorjahreszeitraumes (Spalte 3) wird bewertet (Spalte 7), ob die aktuelle Entwicklung den Erwartungen entspricht (Pfeil rechts) bzw. von der Planung positiv (Pfeil oben) oder negativ abweicht (Pfeil unten).

Bewertung der Ertragsentwicklung Std. 30.06.2020

Die Verbuchung geplanter Erträge erfolgt bei vielen Ertragskonten nicht monatlich kontinuierlich zu gleichen Anteilen.


So werden z.B. Zuwendungen überwiegend im IV. Quartal abgerechnet, sodass bei dieser Kontengruppe aktuell erst 15% der geplanten Erträge erzielt wurden.
Der Ansatz sank hier in 2020 im Vergleich zu 2019 um rd. 446 T € aufgrund des niedrigeren Ansatzes für das Projekt „H-stromert“.
Planungsleistungen des Bereichs 67.2 für investive Maßnahmen des FB 67 werden erst Ende des vierten Quartals gebucht, sodass bei den aktivierbaren Eigenleistungen aktuell erst 26% des Ansatzes erreicht sind. Dagegen werden die jährlichen Pachten für die Kleingartenflächen in einer Summe im ersten Quartal des Jahres abgerechnet, sodass bei der Kontengruppe „Privatrechtliche Entgelte“ bereits 88% der veranschlagten Erträge erzielt wurden.
Bei den sonstigen ordentlichen Erträgen sank der Ansatz im Vergleich zu 2019 auf nur noch 6 T €. Hintergrund ist, dass die bis 2019 als Erträge gebuchten Auflösungen der Rückstellung „Altersteilzeit Arbeitnehmer“ vom FB 18 ab 2020 direkt bei den Personalaufwendungen abgesetzt werden.
Insgesamt wurden zum Stand 30.06.2020 bei den Erträgen 54% der Ansätze gebucht. Es ist davon auszugehen, dass die Entwicklung 2020 wie erwartet verlaufen wird (Pfeil rechts) und die Ansätze erreicht werden.


Bewertung der Aufwandsentwicklung Std. 30.06.2020

Wie bei den Erträgen ist auch bei den Aufwendungen grundsätzlich festzustellen, dass der Mittelverbrauch bei vielen Aufwandskonten nicht monatlich kontinuierlich zu gleichen Anteilen erfolgt.

Bei den Personalaufwendungen fließen im ersten Halbjahr im Vergleich zum Ansatz regelmäßig weniger als 50% der Mittel ab. Zum einen belasten die beschäftigten Saisonkräfte (01.04. – 01.12.) das Personalkostenbudget überwiegend erst ab dem 3. Quartal. Zum anderen wird im IV. Quartal die jährliche einmalige Sonderzahlung für die Beschäftigten gebucht.

Bei den Sachaufwendungen steht der Mittelverbrauch zu einem großen Anteil in direkter Abhängigkeit zu den Vegetationsperioden. Die Nutzung der Flächen (Grünflächen, Parkanlagen, Spielplätze, Badeteiche, Forsten) erfolgt überwiegend ab Mitte April bis Ende Oktober. In diesen Monaten werden schwerpunktmäßig Leistungen erbracht (z.B. Pflege-, Reparatur- und Reinigungsarbeiten, Gewässerüberwachung, Einsatz von Kfz/ Maschinen/ Geräten).


Ausschreibungen/ Vergabe von Leistungen (z.B. Wegereparatur) erfolgen überwiegend im Verlauf des ersten Halbjahres. Die Leistungen werden in den nachfolgenden Quartalen III/ IV erbracht und gegen Ende des Haushaltsjahres abgerechnet.
Bei den Transferaufwendungen erfolgt bei den jährlich veranschlagten Mitteln zur Durchführung des städtischen Programms "Energieeffizienz im sozialen Wohnungsbau" (Transferaufwendungen) ein Mittelabfluss zum Teil erst in den Folgejahren. Als Voraussetzung für die Auszahlung muss zunächst seitens des Fördermittelempfängers nachgewiesen werden, dass die förderfähige Maßnahme realisiert wurde. So werden Mittel oft erst zwei Jahren nach der Bewilligung ausgezahlt (die entsprechenden im Haushaltsjahr nicht verausgabten Mittel stehen als übertragener Haushaltsrest im nachfolgenden Haushaltsjahr weiterhin zur Verfügung).


Der Ansatz bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen sank 2020 insgesamt um 413 T u.a. aufgrund der Reduzierung des Ansatzes beim Projekt „H-stromert“ von 851 T € auf 429 T € (vergleichbar Erträge). Das IST stieg im Vergleich zu 2019 um rund 70 T €, Hintergrund ist die erste Zahlung an den BUND für das neue Programm „Begrüntes Hannover“.
Aus diesen Gründen sind (vergleichbar den Vorjahren) zum Stand 30.06.2020 insgesamt erst rd. 41% der zur Verfügung stehenden Mittel verbraucht. Es ist davon auszugehen, dass die Entwicklung 2020 wie erwartet verlaufen wird (Pfeil rechts) und die Ansätze Ende des Haushaltsjahres wie geplant verbraucht sein werden.


Teil II: Informationen zum wesentlichen Produkt
Der Teil II beinhaltet die Darstellung des wesentlichen Produkts 55102 „Öffentliches Grün“ mit Zielen und Kennzahlen.

Teil III: Leistungsbericht des Fachbereichs 67
Der Teil III beinhaltet die Darstellung von Zielen und Maßnahmen sowie Themen/ Leistungen mit besonderer Bedeutung und deren aktuellen Bearbeitungs-/ Umsetzungsständen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Mit dieser Informationsdrucksache wird über die finanzielle Entwicklung und die Zielerreichung der Fachbereiche berichtet. Genderspezifische Aspekte sind hierdurch nicht betroffen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

67.02 
Hannover / 25.08.2020