Drucksache Nr. 1718/2015 E2:
2. Ergänzung zum Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2016 nach den Beratungen im Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung am 02.12.2015 (2.Veränderungsdienst)

Informationen:

Beratungsverlauf:

  • 10.12.2015: Verwaltungsausschuss: 7 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
  • 17.12.2015: Ratsversammlung: 37 Stimmen dafür, 20 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
2. Ergänzung
1718/2015 E2
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

2. Ergänzung zum Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2016 nach den Beratungen im Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung am 02.12.2015 (2.Veränderungsdienst)

Antrag,

1) die im anliegenden Veränderungsverzeichnis für den Ergebnishaushalt (Anlage 1) und den im Finanzhaushalt (Anlage 2) aufgeführten Veränderungen des Verwaltungsentwurfs des Haushaltsplanes 2016 zu beschließen,
2) den nachgereichten Wirtschaftsplan der "Gesellschaft für Bauen und Wohnen mbh (GBH)" (Anlage 3) zur Kenntnis zu nehmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 können im Falle dieser Drucksache nicht getroffen werden.

Kostentabelle

Zu den finanziellen Auswirkungen wird auf den Inhalt der Anlagen zur Drucksache verwiesen.

Begründung des Antrages


Die 2. Veränderung zum Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2016 enthält summenmäßig die verwaltungsinternen Änderungen seit der Einbringung des Verwaltungsentwurfes, die Änderungen auf Grund der Fachausschussberatungen bis 26.11.2015 sowie neu die Beschlussfassungen des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung vom 02.12.2016.

In § 5 (2) der Haushaltssatzung wird mit diesem Veränderungsdienst der Hebesatz bei der Gewerbesteuer mit 480 v.H. ausgewiesen. Im weiteren Beschlussverfahren zum Haushalt 2016 wird die entsprechende Hebesatzsatzung (Drucksache 2682/2015) vor der Gesamtabstimmung zum Haushalt 2016 behandelt, sodass bei entsprechender Beschlussfassung der Wert in der Haushaltssatzung ausgewiesen werden kann.


Anlage 1 - Ergebnishaushalt

Die Spalte II dieser Anlage dokumentiert inhaltliche Veränderungen durch die Verwaltung seit Einbringung des Verwaltungsentwurfs.

Insgesamt ergeben sich nach dem 2.12.2015 Veränderungen der Verwaltung Verbesserungen gegenüber dem ersten Veränderungsdienst in Höhe von rund 70 Mio. €.

Wie bereits in der Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung am 02.12.2015 von Stadtkämmerer Dr. Hansmann angekündigt, hat das Land Niedersachsen mit Schreiben vom 03.12.2015 Hinweise zur Anwendung der haushaltsrechtlichen Vorschriften bei Maßnahmen zur Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen und zur Aufstellung von Haushaltssicherungskonzepten für das Haushaltsjahr 2016 herausgegeben .

Die Umsetzung dieser Hinweise führt im 2. Veränderungsdienst zu einer planerischen Erhöhung der Erträge im TH 59 von 29,1 Mio. €. Im TH 99 wurden darüber hinaus folgende Veränderungen vorgenommen:

Bei der Gewerbesteuer wurde auf der Basis des voraussichtlichen Ergebnisses 2015 (535 Mio. €) der HSK IX + Effekt durch die Erhöhung des Hebesatzes auf 480 Punkte in Höhe von 24 Mio. € zusätzlich berücksichtigt und der Ansatz bei der Gewerbesteuer somit auf 559 Mio. € etatisiert. Dies ergibt eine Verbesserung von 9 Mio. €. Weitere Verbesserungen ergeben sich bei der Einkommensteuer (+ 7,5 Mio. €), der Umsatzsteuer (+4 Mio. €) und der Schlüsselzuweisung vom Land (+ 16,9 Mio. €). Bei den Aufwendungen wurden die Gewerbesteuerumlagen auf der Basis des aktuellen Ansatzes in Höhe von 559 Mio. € neu berechnet, dies ergibt eine Verbesserung von 2,1 Mio. €.

Eine weitere Verbesserung ergibt sich durch die Vereinbarung mit der Region Hannover über den Kostenausgleich für Leistungen nach dem § 90 III SGB VIII (Drucksache 2753/2015).

Der ursprünglich von der Region veranschlagte Betrag der Regionsumlage für die Stadt Hannover hätte zu einer Verschlechterung gegenüber der Veranschlagung zum Verwaltungsentwurf in Höhe von 10,2 Mio. € geführt. Durch die o.g. Vereinbarung wird die Regionsumlage um 20,8 Mio. € (positive Veränderung für den Haushaltsentwurf 2016 – 10,6 Mio. €) gesenkt, bei gleichzeitigem Wegfall der Erstattung der Region der ausfallenden Elternbeiträge in Höhe von 9,5 Mio. €.

Dies ergibt gegenüber dem Verwaltungsentwurf eine Verbesserung von 1,1 Mio. €.

Eine Verbesserung von 0,5 Mio. € ergibt sich aus der Korrektur des 1. Veränderungsdienstes bei den Erträgen im TH 23. Der im TH 51 dargestellte Aufwand in Höhe von 122.745 € ist bereits im 1. Veränderungsdienst beschlossen worden und wird vollständig halber bei dem Produkt 36701 mit dargestellt.

Die Spalte IV dokumentiert die Beschlüsse des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung vom 02.12.2015 und führt zu einer Verbesserung des Ergebnisses von 38 T €. Weiterhin wurden 55 T € haushaltneutral verschoben.

Durch die vorgenannten Veränderungen der Verwaltung und des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung vom 02.12.2015 beläuft sich der Fehlbetrag des Verwaltungsentwurfs im Ergebnishaushalt 2016 durch den 2. Veränderungsdienst auf 85,1 Mio. €. Gegenüber dem Verwaltungsentwurf tritt eine Verbesserung des Ergebnisses um 61,6 Mio. € ein.

Anlage 2 - Finanzhaushalt



In der Anlage 2 werden die Veränderungen bei der Einzahlung aus Krediten dokumentiert.
Die Kreditaufnahme wird entsprechend den Veränderungen aus dem 1. Veränderungsdienst um 362 T € reduziert.
Nach dem derzeitigen Beratungsstand und unter Berücksichtigung der Veränderungen im Ergebnishaushalt ergibt sich für den Finanzhaushalt eine Verbesserung von insgesamt rund 31,8 Mio. €. Daraus resultiert ein aktueller Fehlbetrag im Finanzhaushalt von rund 115 Mio. €.

Anlage 3 - Wirtschaftsplan

Der Wirtschaftsplan der Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover mbH (GBH) wurde am 27.11.2015 im Aufsichtsrat beschlossen.
20.11 
Hannover / 07.12.2015