Drucksache Nr. 1718/2015 E1 N1:
Neufassung der Drucksache wegen erforderlicher Beschlussfassung der Anlagen 4 und 5

Haushaltssatzung 2016
1. Ergänzung zum Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2016 nach den Beratungen in den Fachausschüssen bis einschließlich 26.11.2015.

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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1. Neufassung
1718/2015 E1 N1
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Neufassung der Drucksache wegen erforderlicher Beschlussfassung der Anlagen 4 und 5

Haushaltssatzung 2016
1. Ergänzung zum Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2016 nach den Beratungen in den Fachausschüssen bis einschließlich 26.11.2015.

Antrag,

1) die im anliegenden Veränderungsverzeichnis für den Ergebnishaushalt (Anlage 1) und den im Finanzhaushalt (Anlagen 2) aufgeführten Veränderungen des Verwaltungsentwurfs des Haushaltsplanes 2016 einschließlich geänderter Verpflichtungsermächtigungen
(Anlage 3) sowie die nachgereichten Wirtschaftspläne der Stadtentwässerung Hannover (Anlage 4), und der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover (Anlage 5) zu beschließen,

2) die nachgereichten Wirtschaftspläne der union-boden gmbh (Anlage 6), der Hafen Hannover GmbH (Anlage 7) und der hannoverimpuls GmbH (Anlage 8) zur Kenntnis zu nehmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 können im Falle dieser Drucksache nicht getroffen werden.

Kostentabelle

Zu den finanziellen Auswirkungen wird auf den Inhalt der Anlagen zur Drucksache verwiesen.

Die 1. Ergänzung zum Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2016 berücksichtigt alle verwaltungsseitigen Veränderungen seit der Einbringung des Haushaltsplanes 2016 am 10.09.2015. Darüber hinaus sind alle haushaltswirksamen Fachausschussbeschlüsse bis zum 26.11.2015 aufgenommen worden.
Haushaltsneutrale Verteilungen von Pensionsrückstellungen, Versorgungsbezügen und Beihilfen sowie die Umlagen der internen Leistungsbeziehungen und fachbereichsinternen Dienstleistungen werden erst im Rahmen der Fertigstellung des Haushalts erfolgen. Auf eine umfangreiche Darstellung im Veränderungsdienst wird daher verzichtet.

Veranschlagung von Haushaltsmitteln für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen

Da die Ergänzung zum Verwaltungsentwurf stark durch flüchtlingsbedingte Veränderungen geprägt ist, eingangs einige Erläuterungen zur Vorgehensweise.

Die für die Aufwands- und Ertragsplanung maßgeblichen Flüchtlingszahlen und auch die rechtlichen Grundlagen (Aufnahmegesetz, Erlasse des Landes) unterliegen derzeit einem stetigen Wandel, mit der Folge, dass sich die darauf basierende Haushaltsplanung schwer planen lässt.

Anpassung der Aufwandsansätze im Ergebnishaushalt

Zum Verwaltungsentwurf wurden die maßgeblichen Aufwendungen im Ergebnishaushalt 2016 auf Basis von durchschnittlich 7.000 Flüchtlingen ermittelt.

Laut aktuellem Erlass-Entwurf des Landes mit konkreten Hinweisen zur Anwendung haushaltsrechtlicher Vorschriften soll als Berechnungsgrundlage für die Haushaltsaufstellung 2016 von 80.000 Flüchtlingen für ganz Niedersachsen ausgegangen werden. Die aktuelle Verteilquote für Hannover von 7,438 % wird derzeit vom MI überprüft und ggf. durch ein neues Verteilmodel ersetzt. Je nach Verteilquote und Erlasslage sind in 2016 daher mit Zuweisungen von 6.000 bis 7.000 Flüchtlingen zu rechnen. Je nach Entwicklung der noch bis Ende 2015 aufzunehmenden Flüchtlinge variiert die für die Planung zu berücksichtigende Zahl der Flüchtlinge, so dass der im Verwaltungsentwurf zugrunde gelegte Basiswert von 7.000 Personen bestehen bleibt.

Die Aufwendungen insbesondere in den TH 61 und TH 59 wurden daher im Veränderungsdienst nicht mehr angepasst. Berücksichtigt wurden jedoch die auf der o.g. Basis bis November festgestellten weiteren Personalbedarfe insbesondere in den Fachbereichen 18,19, 32, 42, 50 und 51, für die insgesamt 5,2 Mio. € an Personalaufwendungen und 0,2, Mio. € Arbeitsplatzkosten eingestellt wurden. Weitere rd. 0,1 Mio. € wurden im TH 18 für Dolmetscherdienste eingestellt. Darüber hinaus erfolgt im TH 51 aufgrund des Anstiegs der Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge eine Anpassung der Aufwendungen um 3,9 Mio. €. Durch den gleichzeitig angepassten Ertrag sind diese Veränderungen jedoch haushaltsneutral.

Anpassung des Ertragsansatzes aus der Aufnahmepauschale im Ergebnishaushalt

Sollte es bis zur Beschlussfassung des Rates über den Haushalt 2016 noch Hinweise des Landes zur Anwendung von haushaltsrechtlichen Vorschriften bei den Erträgen geben, wird die Verwaltung diese in der zweiten Ergänzung zum Verwaltungsentwurf noch berücksichtigen.

Um jederzeit die Handlungsfähigkeit der Verwaltung gewährleisten zu können, ist in § 6 Absatz 2 der Haushaltssatzung eine Erhöhung der Wertgrenze für Geschäfte der laufenden Verwaltung im Zusammenhang mit der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen vorgesehen. Die Deckungsfähigkeiten sind ausgeweitet worden und bestehen nun auch zwischen den TH 23 und 61. Bei zwingendem Bedarf wird die Verwaltung ggfls. einen Nachtraghaushaltsplan vorlegen.


Verpflichtungsermächtigungen und Ansatzverschiebung im Teilfinanzhaushalt 61 und 23

Zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit bei der Beschaffung der Unterkünfte wurden im Teilfinanzhaushalt (TH) 61 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 50 Mio. € zu Lasten 2017 sowie im TH 23 Verpflichtungsermächtigungen von 20 Mio. € zu Lasten 2017 eingestellt. Die Ansätze in 2017 wurden entsprechend angepasst.

Darüber hinaus gibt es aufgrund einer Verlagerung der Zuständigkeiten eine neutrale Verschiebung in Höhe von 15 Mio. € aus dem TH 61 in den TH 23.


Anlage 1 - Ergebnishaushalt

Die Spalte II dieser Anlage dokumentiert die von der Verwaltung vorgenommenen Veränderungen seit Einbringung des Verwaltungsentwurfs.

Im Wesentlichen resultiert die Ergebnisverschlechterung von 6,1Mio. € aus folgenden Veränderungen:

Aufwendungen:

5,2 Mio. Euro steigende Personalaufwendungen für die Einrichtung weiterer flüchtlingsbedingter Stellen, in verschiedenen Teilhaushalten

3,9 Mio. € für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im TH 51

1,4 Mio. € Korrekturerfassung für Softwarelizenzen im TH 18 die bisher irrtümlich investiv veranschlagten veranschlagt waren,

0,4,Mio. € wurden aufgrund der Änderung der Satzung zu den Straßenreinigungsgebühren im TH 20 erfasst, die Stadt muss höhere Gebühren zahlen..

Erträge:

3,9 Mio. € resultieren im TH 51 aus Kostenerstattungen vom Land für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge,

0,2 Mio. € Sporthallengebühren im TH 42 gemäß HSK IX,

0,2 Mio. € neutrale Anpassung der Mieten bei Zuwendungsempfängern im TH 43,

0,3 Mio. € Inklusionspauschale vom Land im TH 51.

Haushaltsneutrale Veränderungen ergeben sich u.a. im TH 43 durch Umschichtung der Ansätze aus den Produkten 25202 Museum August Kestner und 25203 Hist. Museum in das neu eingerichtete Produkt 25205 Museen für Kulturgeschichte, sowie durch Verschieben der Ansätze des entfallenden TH 60 in den TH 66. Darüber hinaus sind für die Bewirtschaftung von Flüchtlingsunterbringungen Mittel vom TH 61 in den TH 23 umgeschichtet worden.

An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Ertragsveränderung im Produkt 11127 Immobilienverwaltung im TH 23 um eine fehlerhafte Erfassung handelt, die im zweiten Veränderungsdienst korrigiert wird: Die Erträge infolge höherer Mieteinnahmen werden nicht reduziert, sondern sind zu erhöhen. Es ergibt sich dann eine Haushaltsverbesserung von 524.000 Euro.

Die verwaltungsseitigen Änderungen enden insgesamt mit einer Erhöhung der Aufwendungen um rd. 10,6 Mio. € bei einer gleichzeitigen Erhöhung der Erträge um rd. 4,5 Mio. €. Der Fehlbetrag des Verwaltungsentwurfs erhöht sich damit um rd. 6,1 Mio. €.

In der Spalte III sind die Beschlüsse der Fachausschüsse mit Änderungswirkung bis einschließlich 26.11.2015 enthalten. Diese Beschlüsse führen zu einer negativen Veränderung des Ergebnishaushalts in Höhe von rd. 2,5 Mio. €.



Durch die Spalten II und III IV erhöht sich der Fehlbetrag um 8,6 Mio. € von 146,8 Mio. € auf 155,4 Mio. €

Anlage 2 - Finanzhaushalt 2016 / Investitionsprogramm 2015 – 2020

Das Veränderungsverzeichnis für den Finanzhaushalt 2016 und das Investitionsprogramm 2015 – 2020 ist in der Anlage 2 beigefügt.

Verwaltungsseitige wesentliche Auszahlungsveränderungen in 2016:

+0,2 Mio. € im TH 18 für die Einrichtung und Ausstattung neuer Arbeitsplätze,

-1,4 Mio. € im TH 18 für die o.g. Softwarelizenzen,

+ 1,1 Mio. € höhere Einzahlung vom Land für die Einführung der inklusiven Schule im TH 42S.

+ 27,7 Mio. € im TH 99 für die Gewährung von Ausleihung (Stadtentwässerung Hannover)

Neben der bereits oben erwähnten haushaltsneutralen Verschiebung in Höhe von 15 Mio. € vom TH 61 zum TH 23 für Flüchtlingsunterkünfte sind noch einige Anpassungen im TH 19 und Korrekturen des Mittelfristzeitraumes vorgenommen worden.

Somit ergibt sich eine Gesamtverschlechterung bei den Investitionen in Höhe von 27,3 Mio. €.

Im Teilhaushalt 99 (Teil C) werden zudem die Veränderungen bei der Einzahlung aus der Aufnahme von Krediten dokumentiert. Die Kreditaufnahme wurde für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Hannover angepasst.

Nach dem derzeitigen Beratungsstand und unter Berücksichtigung der Veränderungen im Ergebnishaushalt ergibt sich für den Finanzhaushalt insgesamt eine Verschlechterung von insgesamt rund 8,3 Mio. €. Daraus resultiert ein aktueller Fehlbedarf im Finanzhaushalt von rund 155 Mio. €.

Anlage 3 - Verpflichtungsermächtigungen

In der Anlage 3 sind Veränderungen der Verpflichtungsermächtigungen sowohl durch Verwaltungsentscheidungen als auch durch Fachausschussbeschlüsse dargestellt.

Anlagen 4 bis 8 - Wirtschaftspläne



Stadtentwässerung Hannover – Anlage 4

Der Wirtschaftsplan der Stadtentwässerung Hannover wurde am 23.11.2015 vom Betriebsausschuss für die Stadtentwässerung beschlossen.

Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover – Anlage 5

Der Wirtschaftsplan der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover wurde am 23.09.2015 vom Verwaltungsrat beschlossen.

union-boden gmbh – Anlage 6

Der Wirtschaftsplan der union-boden gmbh wurde am 20.11.2015 vom Aufsichtsrat beschlossen.

Hafen Hannover GmbH - Anlage 7

Der Wirtschaftsplan der Hafen Hannover GmbH wurde am 28.09.2015 vom Aufsichtsrat beschlossen und von der Gesellschafterversammlung der Hafen Hannover GmbH genehmigt.

hannoverimpuls GmbH - Anlage 8

Der Wirtschaftsplan der hannoverimpuls GmbH wurde am 19.11.2015 vom Aufsichtsrat beschlossen. Die Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung liegt noch nicht vor.
20.11 
Hannover / 09.12.2015