Drucksache Nr. 1715/2008:
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1301, 2. Änderung
- Baugebiet Holzwiesen / Stadtplatz Plauener Straße -
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Aufstellungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In die Kommission Sanierung Vahrenheide-Ost
In den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
zur Entscheidung zu den Antragspunkten 1. und 2.
zur Anhörung zum Antragspunkt 3.
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
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1715/2008
4
 

Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1301, 2. Änderung
- Baugebiet Holzwiesen / Stadtplatz Plauener Straße -
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Aufstellungsbeschluss

Antrag,

  1. den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung
Festsetzung von Allgemeinen Wohngebieten einschließlich der
Erschließungsstraßen und Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche
entsprechend der Anlagen 2 und 3 zuzustimmen

2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung
in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen

3. die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1301, 2. Änderung, im beschleunigten
Verfahren nach § 13 a BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Planungsziele wirken sich auf die Belange von Männern und Frauen in gleichem Maße aus. Bei der Planung des öffentlichen Raums (Straßen, Wege und öffentliche Grünfläche) werden insbesondere die Belange von mobilitätseingeschränkten Menschen durch eine barrierefreie Gestaltung berücksichtigt. Die geplante und z. T. auch schon realisierte Bebauung verfolgt das Ziel, ein Angebot mit preisgünstigen Eigenheimen, insbesondere für junge Familien mit geringerem Einkommen, zur Erweiterung des Wohnungsangebotes im Stadtteil Vahrenheide zu schaffen. Damit werden jungen Familien im Stadtgebiet preisgünstige Baugrundstücke angeboten.

Kostentabelle

Zur Umsetzung der anvisierten Planung im Bereich der ehemaligen Ladenzeile müssen Grundstücke angekauft bzw. getauscht werden.
Mögliche Kosten werden aus Städtebauförderungsmitteln getragen.

Zur Finanzierung der Herrichtung der öffentlichen Grünfläche und Neugestaltung der öffentlichen Wegefläche werden ebenfalls
Städtebauförderungsmittel eingesetzt.

Begründung des Antrages

Der Planaufstellung liegen insbesondere zwei Ziele zu Grunde: Zum einen sollen die Festlegungen des Bebauungsplans Nr. 1301, 1. Änderung - Klingenthal – dahin gehend verändert werden, wie es für die Realisierung des städtebaulichen Konzeptes, das im Rahmen eines städtebaulichen Wettbewerbes ausgewählt wurde, erforderlich ist und zum anderen sollen die bebaubare Fläche (Allgemeines Wohngebiet) südlich des Stadtplatzes Plauener Straße und die angrenzenden Flächen neu geordnet und eine öffentliche Grünfläche festgesetzt werden.

Der Bebauungsplan Nr. 1301, 2. Änderung dient der Umstrukturierung eines Wohngebietes in Vahrenheide. Er dient damit einer Maßnahme der Innenentwicklung. Die Verwaltung empfiehlt deshalb die Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne förmliche Umweltprüfung und ohne förmlichen Umweltbericht. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes erfasst eine Gesamtfläche von ca. 36.000 m² mit einer überbaubaren Fläche von ca. 14.000 m². Eine zulässige Grundfläche von 20.000 m² wird nicht erreicht. Die anderen gesetzlichen Voraussetzungen nach § 13 a BauGB liegen ebenfalls vor. Die Straffung oder das Weglassen einzelner Verfahrensschritte gem. §13 Abs. 2 BauGB ist nicht vorgesehen.
61.41 
Hannover / 24.06.2008