1. alle derzeitigen und geplanten Standorte der Ströer-Werbetafeln (wie in DS 2456/2015 beschlossen) mit Blick auf die Verkehrssicherheit im Stadtgebiet neu zu evaluieren.
2. alle Werbetafeln zurückzubauen, die
a) sich vornehmlich an Autofahrer wenden und damit ein gefährliches Ablenkungspotential darstellen (Beispiele 1-8),
b) Sichtbeziehungen zwischen rechtsabbiegendem Autoverkehr und Radfahrern verstellen (Beispiele 1-5),
c) Sichtbeziehungen zwischen kreuzendem Fußverkehr und Radfahrern verstellen (Beispiele 1,3,10,11),
d) Sichtbeziehung zwischen nach links einfädelnden und kreuzenden Auto- wie Fahrradfahrern verstellen (Beispiel 9)
e) Raum in Anspruch nehmen, der dem Fußverkehr zusteht und diesen einschränkt (Beispiele 6,7),
f) Raum in Anspruch nehmen, der dem Radverkehr zusteht und diesen einschränkt (Beispiel 8).