Drucksache Nr. 1702/2018:
Antrag des Schul-und Bildungsausschusses aus dem Antrag der Elternvertreter im Schul-und Bildungsausschuss ( DS Nr. 1201/2018) zu "Umsetzung des Abiturs nach 13 Schuljahren am Gymnasium (G9) - Sachstandsbericht"

Inhalt der Drucksache:

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1702/2018
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Antrag des Schul-und Bildungsausschusses aus dem Antrag der Elternvertreter im Schul-und Bildungsausschuss ( DS Nr. 1201/2018) zu "Umsetzung des Abiturs nach 13 Schuljahren am Gymnasium (G9) - Sachstandsbericht"

Antrag,

zu beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Umbaumaßnahmen im Zuge der Umsetzung des Abiturs nach 13 Schuljahren am Gymnasium (G9) unter Einhaltung der
beiden nachfolgend beschriebenen Punkte zu steuern und zu überwachen und quartalsmäßig darüber im Schul- und Bildungsausschuss zu berichten.

1. Es wird für jede von der Umstellung betroffene Schule eine Projektplanung mit folgenden Meilensteinen erstellt:
- Beschlussfassung der Baumaßnahme mit Kostenaufstellung
- Vorliegen der Ausführungsplanung
- Baubeginn
- Fertigstellungstermine der einzelnen Gewerke
- Soll-lst-Abgleich der Terminplanung
- Gesamt-Fertigstellungstermin
- Bezugstermin/ Nutzungstermin

2. -gestrichen-

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aus Baumaßnahmen und deren Planungen ergeben sich keine spezifischen Gender-Betroffenheiten.

Kostentabelle

Zu den Kosten wurden keine Angaben gemacht.

Begründung des Antrages

Begründung aus dem Elternvertreterantrag:
Die in Folge der DS 0933/2018 im Schul- und Bildungsausschuss und in der Öffentlichkeit entstandene Diskussion hat gezeigt, dass Erwartung und Realität bei den Umbaumaßnahmen im Zuge der Umsetzung des Abiturs nach 13 Schuljahren am Gymnasium (G9) ein Stück weit voneinander entfernt sind. Der Umfang der geplanten Projekte stellt für Verwaltung und betroffene Schulen eine besondere Herausforderung dar. Dieser sollte durch ein offenes und mit den für die Schulpolitik Verantwortlichen verzahntes Vorgehen Rechnung getragen werden, bei dem sich auch die Schulen einbringen können. Die regelmäßige Erörterung der ohnehin zu planenden Eckpunkte des Projektfortschritts schaffen einerseits die Möglichkeit für den Ausschuss, unterstützend einzugreifen, wo es nötig scheint und bietet andererseits allen betroffenen Schulen die Gelegenheit, sich über den Fortgang an der eigenen Schule zu informieren und ggf. auch zu unterstützen. lnsgesamt würde eine solche Vorgehensweise die Transparenz des Projekts erhöhen und dabei zu einem verbesserten Bild in der Öffentlichkeit und insbesondere bei Schülerinnen und Schülern und ihren Eltern beitragen. Der ambitionierte Plan wird nur im Schulterschluss mit Schulen und Eltern gelingen; dazu soll dieser Antrag beitragen.

Auf Nachfrage präzisierten die Elternvertreter den Antrag dementsprechend, dass in dem durch die Verwaltung zu erstellenden Quartalsbericht nicht zwangsläufig alle unter „1.“ aufgeführten Punkte enthalten sein müssen.

Dieser Antrag des Schul- und Bildungsausschusses resultiert aus dem Antrag der Elternvertreter im Schul- und Bildungsausschuss, Drucksache Nr. 1201/2018 (beigefügt als Anlage 1). Es erfolgte eine getrennte Abstimmung der einzelnen Absätze:

Abs. 1: einstimmig
Abs. 2 (Nr. 1): 8 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen
Abs. 3 (Nr. 2): 8 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen.

Da der Abs. 3 (Nr. 2) im Schul- und Bildungsausschuss abgelehnt wurde, wird er hier auch nicht weiter im Antragstext erwähnt.
40.21 
Hannover / 03.08.2018