Anfrage Nr. 1701/2017:
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema: Muss die Stadt Hannover für höhere Eisenbahnbrücken zahlen?

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema: Muss die Stadt Hannover für höhere Eisenbahnbrücken zahlen?

Am 30.01.2017 hat das Eisenbahn-Bundesamt für die lichte Höhe unter Eisenbahnüberführungen verpflichtend verfügt, dass für neu zu bauende oder im Gesamtbauwerk zu ändernde Eisenbahnüberführungen über andere öffentliche Straßen (andere als Bundesfernstraßen) eine Mindesthöhe von 4,50 m angesetzt werden soll. Die Kosten für eine Erhöhung der Eisenbahnüberführungen hat der Straßenbaulastträger zu tragen, also ggf. auch die betroffenen Kommunen. Begründet wurde diese Entscheidung u.a. damit, dass die Schaffung eines modernen durchgehenden Verkehrswegenetzes auch für hohe Fahrzeuge ohne zu niedrige Eisenbahnüberführungen als einschränkende Zwangspunkte ein generell einzustellender Abwägungsbelang sei. Dagegen sei der Wunsch von Gemeinden, den Lastwagenverkehr durch Beschränkungen der lichten Höhe zu lenken, nicht schutzwürdig.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung:

1. Welche Eisenbahnüberführungen in der Landeshauptstadt Hannover erreichen nicht die lichte Höhe von 4,50 m?
2. Welche von diesen Eisenbahnüberführungen müssen voraussichtlich in den kommenden 10 Jahren neu gebaut oder im Gesamtbauwerk geändert werden?
3. Welche Kosten könnten auf die Landeshauptstadt Hannover durch die Ansetzung einer Mindesthöhe von 4,50 m bei Eisenbahnüberführungen zukommen?



Dr. Freya Markowis
Fraktionsvorsitzende