Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtÄnderung der Entgeltordnung der VHS Hannover
Antrag,
die Neufassung der Entgeltordnung als Anlage zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Volkshochschule Hannover mit Wirkung zum 01.01.2020 zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender-Aspekte werden von der vorstehenden Beschlussdrucksache nicht berührt. Die beantragten Beschlüsse wirken sich in gleichwertiger Weise auf die Belange aller Geschlechter bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 43 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme Einzahlungen | Auszahlung |
Einzahlungen | Auszahlungen |
---|
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Veräußerung von Sachvermögen |
0,00 € |
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | | | | | |
|
| Erwerb von Grundstücken und Gebäuden |
0,00 € |
Baumaßnahmen |
0,00 € |
Erwerb von bewegl. Sachvermögen |
0,00 € |
Erwerb von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | Saldo Investitionstätigkeit |
0,00 € |
|
|
|
0,00 € |
|
Teilergebnishaushalt 43 - Investitionstätigkeit
Angaben pro Jahr |
Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
---|
Zuwendungen und allg. Umlagen |
0,00 € |
Sonstige Transfererträge |
0,00 € |
Öffentlichrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Privatrechtl. Entgelte |
229.500,00 € |
Kostenerstattungen |
0,00 € |
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) |
0,00 € |
Sonstige ordentl. Erträge |
0,00 € |
| | Außerordentliche Erträge |
0,00 € |
| | Erträge aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
| Personalaufwendungen |
0,00 € |
Sach- und Dienstleistungen |
0,00 € |
Abschreibungen |
0,00 € |
Zinsen o.ä. (TH 99) |
0,00 € |
Transferaufwendungen |
0,00 € |
Sonstige ordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
| | Saldo ordentliches Ergebnis |
229.500,00 € |
Außerordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
Saldo außerordentliches Ergebnis |
0,00 € |
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo gesamt |
229.500,00 € |
|
Die Erhöhung der Erträge in Höhe von rund 230.000 € dient der Finanzierung der Neufassung der Honorarordnung (Ordentliche Aufwendungen in Höhe von rund 180.000 €; Beschluss-DS Nr. 1692/2019).
Begründung des Antrages
Die bestehende Entgeltordnung ergänzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Volkshochschule. Sie wurde mit dem Ziel der Vereinfachung, Transparenz, Nachvollziehbarkeit sowie im Hinblick auf Anpassung an die zu erhöhenden Honorare für Kursleitungen überarbeitet. In der Anlage 1 werden die Veränderungen von der bestehenden Entgeltordnung zur Neufassung gegenübergestellt. Anlage 2 ist die Neufassung der Entgeltordnung.
Die Entgelte und Ermäßigungen sind an den drei Grundprinzipien der sozialen, inhaltlichen und räumlichen Erreichbarkeit orientiert und sind im Vergleich zu anderen Volkshochschulen in Niedersachsen im unteren Drittel angesiedelt. Die letzte Erhöhung wurde 2015 beschlossen (Neufassung/Beschluss-DS 0455-2015 N1) und erlangte zum Herbstsemester 2015 Gültigkeit.
Veränderungen in der geplanten Neufassung ergeben sich in fünf Kernbereichen:
(1) Erhöhung des Kursentgelts pro Unterrichtsstunde und Teilnehmer*in von 2,50 € auf 2,80 €.
(2) Die Gebührenregelungen für Bearbeitung und Teilnahmebescheinigungen wurden insgesamt vereinfacht.
(3) Das Bearbeitungsentgelt wurde erhöht: Für einsemestrige Kurse soll zukünftig eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € (vorher 7,00 €) erhoben werden, für mehrsemestrige Kurse eine Gebühr in Höhe von 15,00 € (vorher 14,00 €).
(4) Die Teilnahmebescheinigungen sind innerhalb des ersten Jahres nach Kursende für die Teilnehmer*innen entgeltfrei (vorher: 3,00 €); nach Ablauf des Jahres wird eine Gebühr von 5,00 € erhoben.
(5) Die Ermäßigungsregelungen wurden von einer 50% - 100% - Staffelung in eine 40% - 80% - Staffelung überführt. Vor allem für Berechtigte der 80%-Ermäßigung wird die Kursteilnahme günstiger, da das Mindestentgelt entfällt.
(6) Die Kursgebühren zur Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Haupt- oder Realschulabschlusses wurden vereinheitlicht.
(7) Entgelte für Bildungsurlaube sind in der vorliegenden Entgeltordnung geregelt.
Änderungen der Entgelte und Gebühren im Überblick:
| Stand 2015 | Geplant ab 2020 |
Kursentgelt Unterrichtsstunde | 2,50 Euro | 2,80 Euro |
Kursentgelt je Unterrichtsstunde im Bereich der Behindertenpädagogik, politische Bildung, Familienbildung, Gesprächskreise für Senior*innen | 1,25 Euro | Die Entgelte können unterhalb des regulären Kursentgelts liegen |
Mindestentgelt
bis 8 Unterrichtsstunden
9 bis 16 Unterrichtsstunden
Über 16 Unterrichtsstunden | 7,00 Euro
12,00 Euro
25,00 Euro | entfällt |
Bearbeitungsgebühr
Einsemestrige Kurse
Mehrsemestrige Kurse
Verwaltungspauschale für externe Teilnehmer*innen der Nicht-Schülerprüfung | 7,00 Euro
14,00 Euro | 10, 00 Euro
15, 00 Euro
100,00 Euro |
Ausstellen von Bescheinigungen innerhalb eines Jahres nach Kursende | 3,00 Euro | 0,00 Euro |
Kurse, die auf den Hauptschulabschluss vorbereiten | 27,00 Euro
pro Semester | 40,00 Euro
pro Monat
Zzgl. 25,00 € Materialgeld/Semester |
Kurse, die auf den Realschulabschluss vorbereiten | 60,00 Euro
pro Monat | 40,00 Euro
pro Monat
Zzgl. 25,00 € Materialgeld/Semester |
Ermäßigungen | - | Ermäßigungen ab Kursentgelt über 30,00 € möglich |
Ermäßigungsstufe I | 50%
plus Mindestentgelt | 40%
Mindestentgelt entfällt |
Ermäßigungsstufe II | 100%
plus Mindestentgelt | 80%
Mindestentgelt entfällt |
Vorgesehen ist ein Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung zum 01.01.2020 (siehe oben).