Drucksache Nr. 1690/2018:
Beschluss über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Oberricklingen Nord-Ost

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Ricklingen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Sozialausschuss
In den Jugendhilfeausschuss
In den Kulturausschuss
In den Ausschuss für Integration, Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss)
In den Schul- und Bildungsausschuss
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Organisations- und Personalausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
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1690/2018
1
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Beschluss über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Oberricklingen Nord-Ost

Antrag,

1. die als Anlage 1 beigefügte Satzung der Landeshauptstadt Hannover über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Oberricklingen Nord-Ost zu beschließen,

2. eine Verpflichtung dahingehend abzugeben, dass die Landeshauptstadt Hannover die erforderlichen Gegenfinanzierungsmittel für das Bund-Länder-Programm "Soziale Stadt" in Höhe eines Drittels der Gesamtsumme bezogen auf die Gesamtlaufzeit zur Verfügung stellen wird.

3. zu beschließen, dass die Sanierung in Oberricklingen Nord-Ost innerhalb des Zeitraumes bis zum 31.12.2027 durchgeführt werden soll.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten und Aspekten behinderter Menschen

Das komplexe Vorhaben einer städtebaulichen Sanierung Oberricklingen Nord-Ost wird differenzierte Auswirkungen auf die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern, Mädchen und Jungen, alten und jungen Menschen haben. Die Beachtung von Gender-Aspekten, die auch eine inhaltliche Vorgabe des Bund-Länder-Programms „Soziale Stadt“ ist, wird neben den Belangen von alten Menschen, Menschen mit Behinderungen sowie Müttern und Vätern zu einem zentralen Bestandteil bei allen Entscheidungen und Prozessen im Rahmen der Sanierung Oberricklingen Nord-Ost.

Die Belange behinderter Menschen werden bei allen Maßnahmen und Projekten berücksichtigt.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 61 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I.51106.014
Soziale Stadt Oberricklingen Nord-Ost
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 8.150.000,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 130.000,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 200.000,00 €
Baumaßnahmen 6.750.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 4.250.000,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 1.155.000,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -4.075.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 61 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis 0,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt 0,00 €
Die Angaben zu den Teilergebnishaushalten 61 und 50 folgen weiter unten im Text.

Der aus den Vorbereitenden Untersuchungen ermittelte und bei dem 2017 zuständigen Landesministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Niedersachsen angemeldete Bedarf beläuft sich auf 12.225.000 Euro für die gesamte Laufzeit der städtebaulichen Sanierung.

Die Städtebauförderungsmittel werden auf Antrag vom Land Niedersachsen für jedes Programmjahr gesondert bewilligt. Dabei stellt das Land Niedersachsen aus Bundes- und Landesmitteln zwei Drittel der Städtebauförderungsmittel zur Verfügung. Die Landeshauptstadt Hannover trägt ein Drittel der bereitgestellten Mittel. Die Städtebauförderungsmittel können nach gegenwärtigem Stand ausschließlich für investive Maßnahmen und deren Vorbereitung eingesetzt werden. Von dieser Einschränkung sind in einem relativ geringen Umfang die Mittel eines Verfügungsfonds ausgenommen, sofern ein solcher eingerichtet wird.

Die Investitionsmittel sind im Haushaltsplan 2017/2018 erstmalig veranschlagt und in der mittelfristigen Finanzplanung innerhalb des Finanzkorridors des TH 61 wie folgt vorgesehen (Angaben in Tausend Euro):


Haushaltsjahr Auszahlungen Einzahlungen
2017 10 6
2018 245 163
2019 680 453
2020 1.230 820
2021 2.130 1.420
Summe 4.295 2.862

Die Veranschlagung der verbleibenden Auszahlungen in Höhe von 7.930.000 Euro und der Einzahlungen in Höhe von 5.288.000 Euro ist für die Jahre 2022 ff. vorgesehen.

Für die Umsetzung der Sanierung und der im Laufe des Prozesses zu konkretisierenden Einzelmaßnahmen entstehen zusätzliche Personalkosten für das Quartiersmanagement (zwei Stellen, je eine im Fachbereich 61 und eine im Fachbereich 50) sowie für eine Planerstelle im Fachbereich 61.

Es ergeben sich damit zusätzliche Personalkosten im Teilergebnishaushalt 61 in Höhe von 155.075 € (Produkt 51106, Maßnahmen der Stadterneuerung) und im Teilergebnishaushalt 50 in Höhe von 69.976 € (Produkt 35102, Bürgerschaftliches Engagement und soziale Stadtteilentwicklung), Angaben pro Jahr.

Hinzu kommen Sachkosten zur Finanzierung von nicht-investiven Projekten und Maßnahmen zur Stärkung der sozialen Infrastruktur und des sozialen Zusammenhalts, im Teilergebnishaushalt 61 in Höhe von 25.000 € (Quartiersfondsmittel) und im Teilergebnishaushalt 50 in Höhe von 92.862 € (Mittel für Soziale Stadt), Angaben pro Jahr.

Begründung des Antrages

Das Gebiet Oberricklingen Nord-Ost liegt im Südwesten der Landeshauptstadt Hannover und ist Teil des Stadtbezirks Ricklingen sowie des Stadtteils Oberricklingen. Es hat eine Größe von ca. 38 ha. Die Einwohnerzahl beträgt ca. 3.000 Einwohner (Stand 31.12.2016).

Oberricklingen Nord-Ost ist durch einfachen Geschosswohnungsbau in Zeilenbauweise der Nachkriegszeit geprägt. In der stadtweiten Wahrnehmung kämpft das innenstadtnahe Wohngebiet aufgrund der sozialen Struktur sowie seiner Vergangenheit als Standort von Obdachlosenunterkünften mit einem schlechten Image und einer Stigmatisierung. Östlich der Göttinger Chaussee besteht eine Gemengelage ohne eine bauliche Fassung zur Göttinger Chaussee. Auf dem großflächigen Areal zwischen Göttinger Chaussee und Frankfurter Allee verteilt befinden sich eine öffentliche Verwaltungseinrichtung, ein Vollsortimenter, eine Waschanlage sowie brachgefallene Gewerbeflächen und -räume. Die umgebenden, hochfrequentierten übergeordneten Straßen beeinträchtigen die Wohnqualität an den Gebietsrändern durch Schadstoff- und Lärmbelastung und erschweren den Austausch und die funktionale Verknüpfung zu benachbarten Quartieren.

Die signifikanten städtebaulichen und substanziellen sowie funktionalen Defizite des Gebietes werden verstärkt durch sozialstrukturelle Probleme. Die BewohnerInnen sind in einem überdurchschnittlich hohen Anteil von Arbeitslosigkeit (17,1 % der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter) betroffen und daher auf Transferleistungen (45 % der Bevölkerung) angewiesen. Der Anteil an Menschen mit Migrationshintergrund beläuft sich in Oberricklingen Nord-Ost auf 57,4 %, Familien mit Kindern und Jugendlichen stellen 16,9 % aller Haushalte (Stand der Zahlen: 31.12.2016).

Das Gebiet ist aufgrund seiner komplexen Problemlage im Jahr 2017 vom Land Niedersachsen in das Städtebauförderprogramm "Soziale Stadt" aufgenommen worden. Grundlage hierfür war die Vorbereitende Untersuchung nach § 141 BauGB, die aufgrund des Einleitungsbeschlusses des Rates vom 16.06.2016 (Drucksache 0862/2016) durchgeführt wurde.

Das Ergebnis der Vorbereitenden Untersuchung zeigt, dass die im Gebiet Oberricklingen Nord-Ost vorhandenen städtebaulichen Missstände und deren Verschränkung mit sozialen Problemen mit Hilfe des Sanierungsverfahrens gemäß §§ 136 ff. BauGB gemindert und positive städtebauliche Entwicklungen angestoßen werden können. Hierbei ist ein Maßnahmenspektrum aus den Handlungsfeldern
· Nachbarschaftliches Zusammenleben, Aktivierung und Beteiligung, Image
· Soziale, kulturelle, bildungs- und freizeitbezogene Infrastruktur, Bildung und Gesundheit
· Quartierszentren und Versorgung
· Öffentlicher Grün- und Freiraum, Wohnumfeld und Naherholung
· Wohnen
· Lokale Ökonomie, Beschäftigung und Arbeit
· Verkehr und Mobilität
ressortübergreifend erforderlich.

In den städtebaulichen Handlungsfeldern liegt neben der Förderung der Modernisierung der Wohngebäude, um die Wohnsituation der dort lebenden Menschen zu verbessern, der Schwerpunkt auf der Erneuerung und Gestaltung der wohnungsbezogenen privaten sowie der quartiersbezogenen öffentlichen Freiräume. In Zusammenhang mit einer Umgestaltung von Straßenräumen kann hier eine deutliche Verbesserung des Wohnumfeldes erreicht, die Aufenthaltsqualität verbessert und die Verkehrssicherheit erhöht werden. Im Rahmen der übrigen Handlungsfelder gilt es, den Zusammenhalt zu fördern und das Image des Gebietes zu stärken sowie durch Bildung und Qualifizierung die Teilhabemöglichkeiten der Gebietsbevölkerung zu verbessern.

Wie in anderen hannoverschen Gebieten der „Sozialen Stadt“ wird zur Durchführung des Programms eine Sanierungskommission eingerichtet. Darüber hinaus wird, auch wie in den bestehenden Sanierungsgebieten, ein Quartiersmanagement als unverzichtbares Element der integrierten Stadtteilentwicklung eingerichtet. Dieses wird in der Landeshauptstadt Hannover jeweils zur Hälfte durch den Fachbereich Planen und Stadtentwicklung und den Fachbereich Soziales besetzt. Die Aufgabe des Quartiersmanagements wird es sein, die Zusammenarbeit mit Akteuren im Stadtteil und den beteiligten Verwaltungsstellen zu koordinieren und die BewohnerInnen zu motivieren, mehr Verantwortung für das soziale Leben im Stadtteil zu übernehmen und dadurch auch über das Ende der Sanierung hinaus ein selbständiges Gemeinwesen zu gewährleisten. Diese Aufgabe des vor Ort eingesetzten Quartiersmanagements im Stadtteil und deren Mittlerfunktion zwischen Gesamtstadt und Stadtteil ist laut Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt“ von essentieller Bedeutung.

Nach §142 Abs. 3 Satz 3 BauGB ist es erforderlich, bei dem Beschluss über die Sanierungssatzung gleichzeitig durch Beschluss die Frist festzulegen, innerhalb der die Sanierung durchgeführt werden soll; die Frist soll 15 Jahre nicht überschreiten. Der Durchführungszeitraum hängt stark von der Mittelgewährung und –bereitstellung des Landes Niedersachsens, von der Mitwirkungsbereitschaft der Betroffenen, der Träger öffentlicher Belange sowie von der gesamtwirtschaftlichen Situation ab. Daher wird aufgrund der Erfahrungen aus bisherigen Sanierungsgebieten ein Durchführungszeitraum von zehn Jahren als realistisch eingeschätzt. Sollte sich der Sanierungszeitraum als zu kurz veranschlagt erweisen, kann der Rat die Durchführungsfrist durch Beschluss verlängern.

61.41 
Hannover / 02.08.2018