Drucksache Nr. 1675/2016 N1:
Petition Nr. 5 / 1.Halbjahr 2016, Online-Petition vom 16.06.2016 (http://goo.gl/zcPIBC), Schriftliche Eingabe zum Thema "Steintorbebauung und Verwerfung der D-Tunnel-Trasse" vom 18.06.2016; Eingabe der Initiative Pro D-Tunnel e.V., Heinrich-Heine-Str. 21, 30173 Hannover

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Neufassung
1675/2016 N1
1
 

Petition Nr. 5 / 1.Halbjahr 2016, Online-Petition vom 16.06.2016 (http://goo.gl/zcPIBC), Schriftliche Eingabe zum Thema "Steintorbebauung und Verwerfung der D-Tunnel-Trasse" vom 18.06.2016; Eingabe der Initiative Pro D-Tunnel e.V., Heinrich-Heine-Str. 21, 30173 Hannover

Antrag,

zu beschließen, die Petition der Initiative Pro D-Tunnel e.V. in Bezug auf das Thema Steintorbebauung, hier "Vorbeugende Maßnahmen zum Erhalt der Option der unterirdischen D-Tunnel-Trasse", zurückzuweisen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

- nicht betroffen -

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Mit schriftlicher Eingabe vom 18.06.2016 hat die Initiative pro D-Tunnel e. V. zum Thema "Steintorbebauung und Verwerfen der D-Tunnel-Trasse" die Ergebnisse einer entsprechenden Online Petition bei der Landeshauptstadt Hannover (LHH) eingereicht. Nach § 34 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat jede Person das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen und Beschwerden in Angelegenheiten der Kommune an die Vertretung zu wenden. Die Eingabe wird deshalb unter der Nr. 05/ 1. Halbjahr 2016 geführt. Laut Verfasserangaben wurden über die Online Petition 5.931 Unterschriften gesammelt, davon 4.420 aus Hannover.

Die LHH kann diese Eingabe nur zu den in städtischer Zuständigkeit stehenden Inhalten behandeln. Da die Eingabe sich zum überwiegenden Teil mit der Thematik des Ausbaus der D-Linie befasst, wurde die Petition für diesen Themenkomplex an die zuständige Region Hannover weitergeleitet. Als Anlage 1 beigefügt ist der Teilauszug der o. g. Petition, der sich mit den Themen befasst, die im Zuständigkeitsbereich der LHH liegen.

Im Ergebnis fordert der Petent, dass für die geplante Umgestaltung im Bereich des Steintorplatzes geeignete Maßnahmen vorzusehen sind, die zu einem späteren Zeitpunkt auch die seinerzeit vorbereitete unterirdische Anlage der D-Tunnel-Trasse noch ermöglichen, unabhängig vom zwischenzeitlich durch die Region Hannover beschlossenen und bereits im Bau befindlichen Ausbau der Linien 10 und 17. Der Petent begründet diese Forderung u.a. damit, dass das Verwerfen der unterirdischen D-Tunnel-Trasse auf keiner aktuellen Beschlusslage beruht. In diesem Zusammenhang werden in der Petition im wesentlichen Inhalte aus der städtischen DS Nr. 15-2256/2015 zitiert.

Mit DS 1675/2016 wurde dem Stadtbezirksrat Mitte bereits die Stellungnahme der Verwaltung zur vorstehenden Petition zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Stadtbezirksrat Mitte ist in seiner Sitzung am 26.09.2016 dem Verwaltungsvorschlag gefolgt und hat die Petition, in den Punkten die die LHH betreffen, zurückgewiesen.


Die Kooperationspartner der laufenden Ratsperiode haben entschieden, dass die bisher geplante Bebauung des Steintorplatzes gemäß Vorgaben aus der DS 1423/2016 nicht weiter verfolgt wird (Bebauungsplan Nr. 1723). Es soll jedoch im Wege eines zu ggb. Zeit noch näher zu beschreibenden Vorhabens eine Neugestaltung des Bereiches vorgenommen werden. Im Folgenden wird deshalb nicht mehr von einer "Bebauung" des Platzes, sondern von einer "Umplanung" des Steintorplatzes gesprochen.

Vor diesem Hintergrund wurde eine Neufassung der DS 1675/2016 erforderlich (= DS 1675/2016 N1). Diese Neufassung nimmt keinen Bezug mehr zu den Inhalten der DS 1423 (Bebauungsplan Nr. 1723). Darüber hinaus hat die Stellungnahme der Verwaltung zur vorliegenden Petition jedoch weiterhin Bestand und entspricht insoweit inhaltlich im Wesentlichen der Ursprungsdrucksache DS 1675/2016. Dem Stadtbezirksrat Mitte wird die Neufassung der Drucksache deshalb nur zur Kenntnis und nicht zur erneuten Beschlussfassung vorgelegt.


Dies vorangestellt stellen sich die Petitionsinhalte wie folgt dar:

(1) Position Petent:
"Ein Verwerfen der D-Tunnel-Trasse widerspricht einigen vorliegenden Handlungsrichtlinien, am ehesten dem Masterplan Mobilität 2025. (...) Deutlich wird auf Seite 52 erneut auf die Grundlage zum Nahverkehrsplan hingewiesen. (...)."

(1) Stellungnahmen der Verwaltung dazu:
Die Aussage des Petenten ist zurückzuweisen, da sie nicht dem tatsächlichen Sachverhalt entspricht. Im Masterplan Mobilität 2025 wird beim Thema Öffentlicher Personennahverkehr auf den Nahverkehrsplan der Region Hannover verwiesen. Das Handlungskonzept ÖPNV im Masterplan Mobilität zeigt die grundsätzlichen Vorstellungen der Stadt Hannover auf, die als Position im Rahmen der Beteiligung in der Fortschreibung des Nahverkehrs- plans eingebracht werden. Der Plan auf Seite 52 des Masterplans Mobilität zeigt eine gesamtstädtische Darstellung auf Grundlage des Nahverkehrsplans und des Flächennutzungsplans der Landeshauptstadt Hannover. Im Handlungsschwerpunkt „Verkehrs- konzept Innenstadt“ (Seite 71, Masterplan Mobilität 2025) wird der Innenstadtbereich detailliert und wie folgt ausgeführt: „Die innerstädtische Führung der D-Linie – Goethestraße bis Hauptbahnhof – unterscheidet zwei Alternativen. Alternative 1 – Integration: Die D-Linie ist oberirdisch geführt und in den Straßenzug Goethestraße/ Münzstraße/ Kurt-Schumacher-Straße integriert. Im Bereich des Hauptbahnhofes stehen Varianten zur Führung in heutiger Lage oder in Richtung Raschplatz zur Diskussion. Alternative 2 – Tunnel: Der Übergang in die unterirdische Führung im Tunnel erfolgt in der östlichen Goethestraße und verläuft über die teilweise vorhandene Station Steintor zur bereits hergestellten Tunnelstation Raschplatz. Für beide Alternativen kann auch eine Verlängerung in die Südstadt diskutiert werden.
Es ist daher festzuhalten, dass mit dem Masterplan Mobilität 2025 zur Führung der D-Linie in der Innenstadt keine Vorentscheidung für eine Variante getroffen wurde.

(2) Position Petent:
"Der aktuelle Flächennutzungsplan (FNP) der LHH hat nach wie vor Trassensicherungen der ursprünglichen U-Bahn-Planungen eingezeichnet (...). Dort befindet sich auch die Innenstadttrasse wieder. Um derartige Flächensicherungen umzuwidmen oder zu verwerfen, bedarf es eines Änderungsverfahrens. Ein gleichlautendes Verfahren (...) liegt aktuell nicht vor und müsste deshalb angestrebt und von der Ratsversammlung beschlossen werden um rechtskräftig zu sein."

(2) Stellungnahme der Verwaltung dazu:
Die Aussage des Petenten entspricht nicht der Rechtslage und ist deshalb zurückzuweisen. Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt die Fläche des Steintorplatzes als gemischte Baufläche dar. Westlich angrenzend sind die Goseriede und die Münzstraße als Hauptverkehrsstraßen ausgewiesen. Des Weiteren sind die Stadtbahn mit Tunnelstation sowie die U-Bahn dargestellt. Der FNP stellt die geplante Trasse für die unterirdische Führung der sogenannten D-Strecke (D-Tunnel) nicht parzellenscharf dar, da er im Maßstab 1:10.000 vorgelegt wird (siehe nachstehenden Auszug aus dem FNP in Abbildung 1). Im Rahmen weiterer Planungen können deshalb planerisch begründete und erforderliche Abweichungen auf anderer Maßstabsebene erfolgen, ohne dass dies einen Widerspruch zu der FNP-Darstellung begründet. Eine Trasse für eine mögliche unterirdische Führung des D-Tunnels wäre auch abweichend von der bisherigen FNP-Darstellung möglich. Diese Rechtsauffassung wurde im Vorfeld juristisch geprüft und bestätigt.




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(3) Unter der laufenden Nummer 3 der Petition bezieht sich der Petent auf den Nahverkehrsplan der Region Hannover. Die Befassung mit diesem Themenkomplex obliegt insoweit der Region Hannover und nicht der Landeshauptstadt Hannover. Die Petition wurde entsprechend weitergeleitet.
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Abbildung 1:
Auszug aus dem gültigen Flächennutzungsplan mit Kennzeichnung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 1723 (ohne Maßstab):




(4) Position Petent:
"In der 20. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag, 25. April 2013, beschloss der Rat mit 36 Stimmen gegen 18 Stimmen den Grundsatzbeschluss zur Stadtbahnstrecke D-West. Der Rat hat dem Protokoll-Wortlaut nach lediglich grundsätzlich beschlossen, die verbleibende D-Linie oberirdisch auszubauen. Mit keinem Wort wurde dort zusätzlich erwähnt, dass man somit gleichzeitig dem später möglichen weiteren Ausbau des Stadtbahnnetzes mit Innenstadt-Tunneln eine Absage erteilt. Die D-Tunnel-Trasse muss (...) mit geeigneten Maßnahmen geschützt werden!"

(4) Stellungnahme der Verwaltung dazu:
Die Forderung ist zurückzuweisen, da sie inhaltlich nicht zu begründen ist. Auch wenn im Grundsatzbeschluss des Rates aus der DS 0297/2013 nicht explizit die Aufgabe der unterirdischen D-Tunnel-Trasse benannt wird, so darf dies doch aufgrund der bisher dazu geführten Diskussion als logische Schlussfolgerung angenommen werden. Nicht zuletzt auch deshalb, weil im Vorfeld besonders das Thema der Kosten für die beiden Varianten immer im Vergleich diskutiert wurde.
Die Region Hannover, als Aufgabenträgerin für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in der Landeshauptstadt Hannover, hat im Jahr 2013 den oberirdischen, barrierefreien Aus- und Neubau der Stadtbahnstrecke D-West-Innenstadt (Stadtbahnlinie 10 und 17) von der Haltestelle Glocksee bis zum neuen Endpunkt Raschplatz beschlossen. Der Rat der Landeshauptstadt Hannover hat diesem Aus- und Neubau mit Drucksache 0297/2013 zugestimmt. Im Bereich des Steintors soll die bisherige Stadtbahnhaltestelle Steintor verlegt und als Mittelhochbahnsteig in der Münzstraße errichtet werden. Das Planfeststellungsverfahren für diese Maßnahme ist abgeschlossen. Mit vorbereitenden Leitungsarbeiten wurde im März 2016 begonnen. Der Bau des Hochbahnsteiges für die Haltestelle „Am Steintor“ soll 2017/2018 erfolgen. Unterhalb des Platzes Am Steintor befindet sich die unterirdische Stadtbahnstation Steintor der Stadtbahnstrecke C. Die Planung aus den 70er Jahren für den Bau der Stadtbahnstrecke D sah eine unterirdische Führung in der Innenstadt vor. Beim Bau der Stadtbahnstation Steintor wurde als Vorsorgemaßnahme der unterhalb der Strecke C in der Minus-3-Ebene liegende Stationsteil mitgebaut. Durch den Grundsatzbeschluss zum oberirdischen barrierefreien Aus- und Neubau der Stadtbahnstrecke D-West wird der Rohbaukörper in der Minus-3-Ebene nach derzeitiger Beschlusslage folglich nicht mehr benötigt, weshalb auch keine besonderen bautechnischen Maßnahmen zu seinem Schutz erforderlich werden.
Die Region Hannover als Aufgabenträgerin für den öffentlichen Personennahverkehr hat im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur mittlerweile verworfenen Planung zur Steintorbebauung nicht die Aufrechterhaltung der unterirdischen Tunneltrasse auf Grundlage der Planung von 1992 eingefordert. Aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Beschlüsse für den oberirdischen Ausbau der Strecke D-West ist der alternative Bau eines Tunnels deshalb keine weitere Option. Eine Veränderung der Tunneltrasse aus Gründen einer städtebaulichen und freiraumplanerischen Umplanung ist daher optional möglich.

61.11 
Hannover / 21.11.2016