Drucksache Nr. 1667/2008 N1:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1699 - Betten-Center Soltendieck,
Auslegungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
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In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
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1. Neufassung
1667/2008 N1
6
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1699 - Betten-Center Soltendieck,
Auslegungsbeschluss

Antrag,

  1. dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1699 mit Begründung und Umweltbericht zuzustimmen,
  2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Durch die Planung zur Sicherung und Erweiterung des bereits vorhandenen Bettencenters ist davon auszugehen, dass keine Bevorzugungen oder Benachteiligungen bzgl. des Geschlechtes, des Alters der Betroffenen oder einzelner anderer Gruppen zu erwarten sind.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen für die Landeshauptstadt Hannover. Siehe auch Punkt 6 der Begründung.

Begründung des Antrages

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.1699 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung und die Erweiterung eines vorhandenen Bettencenters geschaffen werden. Die Betriebsfläche soll durch zwei Neubauten im östlichen Bereich sowie einen Anbau als südlichen Flügel auf eine Gesamtverkaufsfläche von 3.240 m² erweitert werden. Die Randsortimente sollen auf
300 m² beschränkt werden. Gleichzeitig ist die vorhandene Waschstraße Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Diese bleibt unverändert.
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 10.05.2007 den Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss gefasst. In seiner Sitzung am 25.06.2007 hat der Stadtbezirksrat Nord die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Dabei wurden die Ziele und Zwecke der Planung im zeichnerischen Teil vom Stadtbezirksrat Nord unter Einbeziehung des Änderungsantrages (Drucksache-Nr. 15-1592/2007) abweichend von der vorgeschlagenen Form der Verwaltung beschlossen. Entsprechend der Verfahrensregelungen auf Grundlage der vom Rat beschlossenen Beschleunigungsdrucksache wurden daher beide Fassungen alternativ offen gelegt. Die Darlegung der Planungsziele hat in der Zeit vom 05.04 bis zum 04.05.2007 stattgefunden. Der Verwaltungsvorschlag hatte ergänzend zum Beschluss des Stadtbezirksrates Nord ein Gebäude im südöstlichen Grundstücksbereich, das nunmehr auch Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist, als zusätzlichen Erweiterungsbau vorgesehen. Die Planungsziele sahen hier noch einen zusätzlichen Autohandel auf dem Grundstück vor, während der Beschluss des Stadtbezirksrates den Autohandel in dem geplanten Hallenanbau vorsah. Das Planungsziel Autohandel wurde zwischenzeitlich fallengelassen. Auch in dem geplanten südöstlichen Gebäudeteil soll nunmehr das vorhandene Bettencenter Erweiterungsmöglichkeiten erhalten.

Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterführen zu können.


In der Anlage 6 zur Drucksache ist die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün wiedergegeben.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen wurde Punkt 1 der Anlage 2 der Drucksache (Begründung mit Umweltbericht) geändert.
61.11 
Hannover / 30.06.2008