Anfrage Nr. 1637/2020:
Anfrage der Fraktion DIE HANNOVERANER zu EU-Vorgaben zur Beschaffung von Neufahrzeugen für die Fuhrparks öffentlicher Körperschaften

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage der Fraktion DIE HANNOVERANER zu EU-Vorgaben zur Beschaffung von Neufahrzeugen für die Fuhrparks öffentlicher Körperschaften

Die Europäische Gemeinschaft (EU) wird ihre bisherige Richtlinie 2019/1161 vom 20.07.2019 zur Neubeschaffung von Fahrzeugen bis zum 31.12.2020 überprüfen und ggf. einen Gesetzgebungsvorschlag zur Änderung der Richtlinie vorlegen. Dabei werden die Kommunen höchstwahrscheinlich verpflichtet, bei der zukünftigen Neuanschaffung von Fahrzeugen ausschließlich sog. „saubere“ Fahrzeuge zu berücksichtigen, d. h. nur E- oder Hybrid-Fahrzeuge anzuschaffen.


Vor diesem Hintergrund und wegen der zu erwartenden Corona-Finanzkrise der Kommunen fragen wir die Verwaltung:

1. Aus wie vielen Fahrzeugen besteht derzeit der Fuhrpark der Stadt, wie hoch sind die jeweiligen Anteile an Benzin-, Diesel-, E- und Hybrid-Fahrzeugen und wie ist die Aufteilung in die Kategorien PKW, LKW, Bus, Transporter und Fahrrad?

2. Wer in der Verwaltung ist für die Neuanschaffung von Fahrzeugen (zentral oder auch dezentral) verantwortlich?

3. Wie wird die Neuanschaffung von Fahrzeugen finanziert, d. h. wird bar oder in Raten oder per Leasing angeschafft?



Gerhard Wruck
Stellv. Fraktionsvorsitzender