Anfrage Nr. 1620/2013:
Anfrage der CDU-Fraktion zur Grabgestaltung auf städtischen Friedhöfen

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage der CDU-Fraktion zur Grabgestaltung auf städtischen Friedhöfen

Die Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Hannover sieht – insbesondere in Abschnitt VIII „Herrichtung und Pflege der Grabstätten“ unter den Paragraphen 31 und 32 – zahlreiche Regelungen vor, wie, mit welchen Materialien und mit welchem Bewuchs Grabstätten und Grabbeete auf den städtischen Friedhöfen zu gestalten sind.
Wie von Betroffenen beklagt wird, werden diese Vorgaben durch den Fachbereich Umwelt und Stadtgrün auf den einzelnen Stadtfriedhöfen und auch innerhalb dieser ausgesprochen unterschiedlich auf ihre Einhaltung überwacht. Ebenso werden Zuwiderhandlungen anscheinend willkürlich geahndet.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Gibt es in der Stadtverwaltung – speziell im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün – Vorschriften, die eine einheitliche Umsetzung der Vorgaben der Friedhofssatzung regeln? Wenn ja, welche und warum werden diese nicht auf allen Friedhöfen identisch umgesetzt? Wenn nein, wie werden dann Zuwiderhandlungen gegen die Friedhofssatzung geahndet?
2. Gibt es eine Art „Bestandsschutz“ bei älteren Grabstätten und Grabbeeten, bei deren Gestaltung sich nicht an die Friedhofssatzung gehalten wurde? Wenn, ja, wie genau sieht dieser aus, und wie viele Regelungen dieser Art gibt es?
3. Wie erklärt die Verwaltung das offensichtliche ungleich praktizierte Bestehen auf Einhaltung der Friedhofssatzung auf und innerhalb der einzelnen Stadtfriedhöfe, und wie begründet sie dies?
Kerstin Seitz
Stellv. Vorsitzende