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Wegebenennung im Stadtteil Kleefeld
Anregung gem. § 55c Abs. 5 NGO des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld
Antrag,
der folgenden Anregung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld (siehe Anlage 1) zu entsprechen:
Die parallel zur Bahntrasse verlaufende Fuß- und Radwegverbindung, welche von der Kleestraße zum Dohmeyers Weg verläuft, wird einbezogen in den Namen Stadtparkweg.
Übersichtskarte siehe Anlage 2
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Benennungen von Straßen und Wegen dienen der Ordnungsfunktion und sicheren Auffindbarkeit aller Anwohnerinnen und Anwohner sowie Nutzerinnen und Nutzer einer Straße oder eines Weges.
Die Verwaltung folgt hiermit der Anregung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld, die o.g. Wegeverbindung einzubeziehen in die bereits bestehende Bezeichnung Stadtparkweg, da es sich hier um die Verlängerung der Wegeverbindung handelt.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | | | Betriebseinnahmen | | |
sonstige Einnahmen | | | Finanzeinnahmen von Dritten | | |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | | | Personalausgaben | 2.175,00 € | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | | | Sachausgaben | 625,00 € | |
Einrichtungsaufwand | | | Zuwendungen | | |
Investitionszuschuss an Dritte | | | Kalkulatorische Kosten | | |
Ausgaben insgesamt | 0,00 € | | Ausgaben insgesamt | 2.800,00 € | |
Finanzierungssaldo | 0,00 € | | Überschuss / Zuschuss | -2.800,00 € | |
Die Kosten für Straßenbenennungen sind als Durchschnittswerte zu betrachten.
Begründung des Antrages
Bereits im Jahr 2002 wurde die Fuß- und Radwegverbindung, welche von der Clausewitzstraße bis zur Kleestraße führt, in Stadtparkweg benannt. Zwischenzeitlich wurde die weiterführende Wegeverbindung zwischen Kleestraße und Dohmeyers Weg ausgebaut.
Auch die Verwaltung hält die Benennung des neuen Wegeabschnitts für erforderlich, um damit eine eindeutige Orientierung zu erreichen. Da sich in diesem Bereich jedoch zwei Anlieger befinden, die mit der Benennung von einer Adressänderung betroffen sind, hat die Verwaltung zunächst angeregt, diesem Teilstück einen eigenständigen anderen Namen zu geben.
Nachdem der Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld sich jedoch für die Benennung in Stadtparkweg ausgesprochen hat, wurden die betroffenen Anliegerinnen und Anlieger über den Benennungsvorschlag informiert. Keiner der Betroffenen hat sich gegen die Benennung in Stadtparkweg ausgesprochen.
Die Verwaltung empfiehlt daher der Anregung des Stadtbezirksrates zu folgen.
61.21
Hannover / 12.06.2008