Drucksache Nr. 1615/2008:
Wegebenennung im Stadtteil Kleefeld
Anregung gem. § 55c Abs. 5 NGO des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
An den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld (zur Kenntnis)
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1615/2008
2
 

Wegebenennung im Stadtteil Kleefeld
Anregung gem. § 55c Abs. 5 NGO des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld

Antrag,


der folgenden Anregung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld (siehe Anlage 1) zu entsprechen:

Die parallel zur Bahntrasse verlaufende Fuß- und Radwegverbindung, welche von der Kleestraße zum Dohmeyers Weg verläuft, wird einbezogen in den Namen Stadtparkweg.

Übersichtskarte siehe Anlage 2

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Benennungen von Straßen und Wegen dienen der Ordnungsfunktion und sicheren Auffindbarkeit aller Anwohnerinnen und Anwohner sowie Nutzerinnen und Nutzer einer Straße oder eines Weges.
Die Verwaltung folgt hiermit der Anregung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld, die o.g. Wegeverbindung einzubeziehen in die bereits bestehende Bezeichnung Stadtparkweg, da es sich hier um die Verlängerung der Wegeverbindung handelt.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von DrittenBetriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben2.175,00 €
Hoch-, Tiefbau bzw. SanierungSachausgaben625,00 €
EinrichtungsaufwandZuwendungen
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt2.800,00 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss-2.800,00 € 
Die Kosten für Straßenbenennungen sind als Durchschnittswerte zu betrachten.

Begründung des Antrages

Bereits im Jahr 2002 wurde die Fuß- und Radwegverbindung, welche von der Clausewitzstraße bis zur Kleestraße führt, in Stadtparkweg benannt. Zwischenzeitlich wurde die weiterführende Wegeverbindung zwischen Kleestraße und Dohmeyers Weg ausgebaut.

Auch die Verwaltung hält die Benennung des neuen Wegeabschnitts für erforderlich, um damit eine eindeutige Orientierung zu erreichen. Da sich in diesem Bereich jedoch zwei Anlieger befinden, die mit der Benennung von einer Adressänderung betroffen sind, hat die Verwaltung zunächst angeregt, diesem Teilstück einen eigenständigen anderen Namen zu geben.

Nachdem der Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld sich jedoch für die Benennung in Stadtparkweg ausgesprochen hat, wurden die betroffenen Anliegerinnen und Anlieger über den Benennungsvorschlag informiert. Keiner der Betroffenen hat sich gegen die Benennung in Stadtparkweg ausgesprochen.

Die Verwaltung empfiehlt daher der Anregung des Stadtbezirksrates zu folgen.
61.21 
Hannover / 12.06.2008