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Straßenbenennung im Stadtteil List
Antrag,
folgende Straßenbenennung zu beschließen:
Die Verlängerung der Günther-Wagner-Allee, welche entsprechend des B.-Plans Nr. 1513 bis zur Constantinstraße fortgeführt wird, wird einbezogen in den Namen Günther-Wagner-Allee.
Übersichtskarte s. Anlage 1
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Benennungen von Straßen dienen insbesondere der Ordnungsfunktion und sicheren Auffindbarkeit. Bei der bereits bestehenden Günther-Wagner-Allee und der weiterführenden Verlängerung bis zur Constantinstraße, handelt es sich um einen durchgehen Straßenzug. Mit der Einbeziehung in den bestehenden Namen wird eine zweifelsfreie Orinetierung Aller erreicht.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | | | Betriebseinnahmen | | |
sonstige Einnahmen | | | Finanzeinnahmen von Dritten | | |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | | | Personalausgaben | 2.175,00 € | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | | | Sachausgaben | 625,00 € | |
Einrichtungsaufwand | | | Zuwendungen | | |
Investitionszuschuss an Dritte | | | Kalkulatorische Kosten | | |
Ausgaben insgesamt | 0,00 € | | Ausgaben insgesamt | 2.800,00 € | |
Finanzierungssaldo | 0,00 € | | Überschuss / Zuschuss | -2.800,00 € | |
Die Kosten für Straßenbenennungen sind als Durchschnittswerte zu betrachten.
Begründung des Antrages
Bereits im Jahr 1995 wurde die Günther-Wagner-Allee im Bereich des B.-Plans Nr. 1264 benannt. Entsprechend des B.- Plans Nr. 1513 wird diese Straße als durchlaufender Straßenzug in nördliche Richtung fortgeführt und mündet in die Constantinstraße.
Mit der Einbeziehung des nördlichen Straßenabschnittes in den bestehenden Namen soll eine zweifelsfreie Orinetierung aller zukünftigen Nutzerinnen und Nutzer der Straße gewährleistet werden.
Aufgrund der derzeitigen Bautätigkeiten wird die Benennung des genannten Straßenabschnitts erforderlich.
61.21
Hannover / 12.06.2008