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Erweiterung des Hortplatzangebotes der Kindertagesstätte Sallstraße 22 des Vereins "Spatzennest" e.V.
Antrag,
zu beschließen,
1. die bisher in der Form einer Kleinen Kindertagesstätte mit 12 Hortplätzen betriebene Hortgruppe des Vereins "Spatzennest" e.V. in eine Hortgruppe mit 20 Plätzen umzuwandeln und
2. nach Erteilung der Betriebserlaubnis durch das Nds. Landesjugendamt ab 1.9.2004 laufende Beihilfen für einen Regelhort mit max. 20 Kindern, mit einer Betreuungszeit von 12-17 Uhr und einer Ferienöffnung, nach den Förderrichtlinien für Kindertagesstätten in Trägerschaft von Elterninitiativen und als gemeinnützig anerkannten Vereinen (DS 0332/2003) in Verbindung mit den Rahmenbedingungen zur Neuordnung von Betreuungszeitmodellen für den Hortbereich (DS 1853/2001 N1) und
3. eine einmalige Investitionsbeihilfe in Höhe von € 3500,- für die notwendigen Umbaumaßnahmen zu gewähren.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die in dieser Drucksache verwendeten Daten sind nicht geschlechterdifferenziert erhoben und ausgewertet worden. Das angestrebte Betreuungsangebot schließt sowohl Mädchen als auch Jungen ein, ohne damit eine gruppenbezogene Bevorzugung oder Benachteiligung zu verbinden.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | 0,00 € | | Betriebseinnahmen | 0,00 € | |
sonstige Einnahmen | 0,00 € | | Finanzeinnahmen von Dritten | 0,00 € | |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | 0,00 € | | Personalausgaben | 0,00 € | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | 0,00 € | | Sachausgaben | 3.000,00 € | 1.4645.718100.5* |
Einrichtungsaufwand | 0,00 € | | Zuwendungen | 0,00 € | |
Investitionszuschuss an Dritte | 3.500,00 € | 2.4645.988400.8 | Kalkulatorische Kosten | 0,00 € | |
Ausgaben insgesamt | 3.500,00 € | | Ausgaben insgesamt | 3.000,00 € | |
Finanzierungssaldo | -3.500,00 € | | Überschuss / Zuschuss | -3.000,00 € | |
*Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, so dass es sich hierbei um einen Nettobetrag handelt.
Begründung des Antrages
Mit der Informationsdrucksache 1149/2004 hat die Verwaltung ein stadtweites Konzept zur Ausweitung des Betreuungsangebotes für Schulkinder vorgelegt. Auf Grund des erkennbaren Betreuungsbedarfes im Hortbereich werden darin dem Stadtbezirk Südstadt-Bult die Folgekosten für ein zusätzliches Innovatives Modellprojekt mit dem Ziel, die Schulkinderbetreuung zu verbessern, zugeordnet.
In einem Arbeitskreis des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult wurden am 9.6.2004 unter Beteiligung von Trägern Lösungsansätze erörtert, die in dem gegebenen Kostenansatz liegen und kurzfristig umsetzbar sind. Die vorgeschlagene Erweiterung des Hortplatzangebotes des Vereins "Spatzennest" auf 20 Plätze ist eine der in diesem Arbeitskreis erörterten Maßnahmen.
Der Träger "Spatzennest" e. V. bietet seit dem 1.11.1998 in der Sallstraße Hortplätze an. Zunächst wurde die Einrichtung als Kleine Kindertagesstätte mit zehn Kindern anerkannt und finanziell gefördert, später wurde die Förderung auf zwölf Plätze erweitert. Im Jahr 2003 wurde mit der Beschlussdrucksache 0855/2003 im Rahmen der Neukonzeption der Hortbetreuung der zeitliche Umfang der Betreuung auf 12-17 Uhr und eine neunstündige Ferienöffnung festgelegt.
Um 20 Hortplätze anbieten zu können, ist die Umwandlung der Einrichtung zu einer Regelhortgruppe notwendig. Dies kann in den bisher vorhandenen Räumlichkeiten geschehen, macht jedoch geringe Umbau- und Einrichtungsmaßnahmen notwendig.
Die Erweiterungsplanungen in der Kindertagesstätte des Trägers "Spatzennest" e.V. wurden mit der Bezirksregierung (Nds. Landesjugendamt) abgestimmt. Eine entsprechende Betriebserlaubnis wurde bereits in Aussicht gestellt.
Für die erforderlichen Umbau- und Einrichtungsmaßnahmen hat der Verein "Spatzennest" e.V. Gesamtkosten in Höhe von € 7500,- angenommen. Die Gesamtkosten sollen durch Einnahmen von der Klosterkammer, aus Bezirksratsmitteln und dem Fachbereich Jugend und Familie gedeckt werden.
Dem Fachbereich Jugend und Familie liegt ein Antrag über eine Zuwendung in Höhe von € 3500,- vor, der bewilligt werden soll.
Die Kosten der laufenden Förderung erhöhen sich lediglich um € 3.000,- jährlich, da der größte Teil der Grundkosten der Einrichtung bereits schon durch die bisher gewährte städtische Förderung abgedeckt wird.
Die Beihilfebewilligung unterliegt den üblichen Bewilligungsbedingungen. Der Träger wird darauf hingewiesen, sich in seinen Planungen darauf einzustellen, dass er u.U. nicht mit der vollen Auszahlung der Zuwendung rechnen kann, wenn sich zeigen sollte, dass durch eine negative Haushaltsentwicklung im laufenden Haushaltsjahr eine erhebliche Deckungslücke entstehen wird.
51.41
Hannover / 03.08.2004