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Förderung einer zweiten Hortgruppe in der Kindertagesstätte Leuschnerstraße im Stadtteil Mühlenberg
Antrag,
zu beschließen,
1) in der städtischen Kindertagesstätte Maximilian Kolbe in der Leuschnerstraße in Trägerschaft des Caritasverbandes Hannover e.V. eine zweite Hortgruppe einzurichten und
2) ab Erteilung der Betriebserlaubnis durch das Nds. Landesjugendamt, frühestens jedoch ab 01.10.2004, laufende Beihilfen für einen Regelhort mit maximal 20 Kindern mit einer täglichen Betreuungszeit von 12.00 bis 16.00 Uhr und einer Ferienöffnung von acht Stunden in Verbindung mit den Rahmenbedingungen zur Neuordnung von Betreuungszeitmodellen für den Hortbereich (DS 1853/ 2001 N1) zu gewähren.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die in dieser Drucksache verwendeten Daten sind nicht geschlechterdifferenziert erhoben und ausgewertet worden. Das angestrebte Betreuungsangebot schließt sowohl Mädchen als auch Jungen ein, ohne damit eine gruppenbezogene Bevorzugung bzw. Benachteiligung zu verbinden.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | 0,00 € | | Betriebseinnahmen | 0,00 € | |
sonstige Einnahmen | 0,00 € | | Finanzeinnahmen von Dritten | 0,00 € | |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | 0,00 € | | Personalausgaben | 0,00 € | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | 0,00 € | | Sachausgaben | 0,00 € | |
Einrichtungsaufwand | 15.000,00 € | 2.4641.935000.0 / 901 | Zuwendungen | 84.300,00 € | 1.4641.678000.0* |
Investitionszuschuss an Dritte | 0,00 € | | Kalkulatorische Kosten | 0,00 € | |
Ausgaben insgesamt | 15.000,00 € | | Ausgaben insgesamt | 84.300,00 € | |
Finanzierungssaldo | -15.000,00 € | | Überschuss / Zuschuss | -84.300,00 € | |
* Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.
Begründung des Antrages
In der Informationsdrucksache 1149/2004 hat die Verwaltung ein stadtweites Konzept zur Ausweitung des Betreuungsangebotes für Schulkinder vorgelegt. Auf Grund des erkennbaren Betreuungsbedarfes im Hortbereich werden darin dem Stadtteil Mühlenberg die Folgekosten für eine zusätzliche Hortgruppe mit dem Ziel zugeordnet, die Schulkinderbetreuung zu verbessern.
Mit dem Konzept zur Schulkinderbetreuung am Standort der GS Mühlenberg (DS Nr. 2425/2001) wurden anhand der durchgeführten Elternbefragung Betreuungsbedarfe ermittelt, die die Einrichtung 20 zusätzlicher Hortplätze begründen. Durch die Schaffung der Hortplätze würde insbesondere dem Bedarf berufstätiger Eltern im Stadtteil Mühlenberg Rechnung getragen.
Die Räumlichkeiten des Hortes in der Leuschnerstraße befinden sich in der dortigen Grundschule. Um die Betreuung 20 weiterer Grundschulkinder zu ermöglichen, stellt die Schulverwaltung, zunächst befristet für ein Jahr, einen zusätzlichen Raum zur Verfügung. Für die geplante Erweiterung wurde vom Nds. Landesjugendamt bereits eine Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt.
Investitionskosten für Einrichtungsmaßnahmen ( Mobiliar, Garderobe etc.) entstehen in der genannten Höhe. Umbaumaßnahmen sind jedoch nicht erforderlich.
51.41
Hannover / 03.08.2004