Drucksache Nr. 1582/2004:
Gutachten "Verkehrsuntersuchung Hannover Nord West"
Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zu den Ergebnissen

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Linden-Limmer
In den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
In den Stadtbezirksrat Herrenhausen-Stöcken
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
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1582/2004
2
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Gutachten "Verkehrsuntersuchung Hannover Nord West"
Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zu den Ergebnissen

Antrag,

der in der Anlage 1 beigefügten Stellungnahme zum Verkehrsgutachten Hannover Nord West zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die mit der Beschlussempfehlung verfolgte Zielsetzung wirkt sich in gleicher Weise auf Männer und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus. Ferner ist damit eine geschlechtsbezogene bzw. gruppenbezogene Bevorzugung oder Benachteiligung nicht verbunden.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages:

Die Verkehrssituation im gemeinsamen Randbereich der Städte Hannover und Seelze ist seit Jahren unbefriedigend. Mit inhaltlich und räumlich begrenzten Einzelkonzepten wurde immer wieder versucht, die Verkehrsprobleme in diesem Bereich zu bewältigen - mit insgesamt eher mäßigem Erfolg. Als derzeitiger Konfliktschwerpunkt sind beispielsweise die B 6 in Stöcken, die B 441 in der Ortsdurchfahrt von Ahlem und Limmer sowie die L 395 in der Ortsdurchfahrt Letter zu nennen.


Zur Ermittlung der Wirkungen verschiedener Maßnahmen hat die Region Hannover im Jahre 2002 in Abstimmung mit den beiden beteiligten Kommunen eine gutacherliche "Verkehrsuntersuchung Hannover Nord West" in Auftrag gegeben.

Die Region Hannover hat der Landeshauptstadt Hannover mit Anschreiben vom 29.03.2004 das Gutachten zugeleitet. Mit der Informationsdrucksache Nr. 0915/2004 wurden die Ergebnisse des Verkehrsgutachtens Hannover Nord West den betroffenen Stadtbezirksräten und dem Stadtentwicklungs- und Bauausschuss zur Kenntnis gegeben.

Zur Zeit wird auch das Beteiligungsverfahren zum Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms 2005 (RROP 2005) durchgeführt. Ursprünglich war von der Region Hannover beabsichtigt, die Ergebnisse des Verkehrsgutachtens in den Entwurf einfließen zu lassen. Das ist durch verzögerte Bearbeitung des Gutachtens und durch die Zeitzwänge zur Aufstellung des RROP 2005 nicht gelungen. Die "Leinequerung" ist im geltenden RROP wie auch im Entwurf des RROP 2005 als Option dargestellt mit dem Status "erforderlich, bedarf weiterer Abstimmung". In ihrem Vorschlag zur Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Entwurf des RROP hat die Verwaltung daher darauf hingewiesen, dass eine Stellungnahme zum Thema Leinequerung nachgereicht werden müsse, wenn dazu ein entsprechender Beschluss des Verwaltungsausschusses nach vorheriger Anhörung der betroffenen Stadtbezirke vorliegt.

In einer Veranstaltung am 09.06.2004 zur Information der beteiligten Stadtbezirksräte wurden die Ergebnisse des Verkehrsgutachten durch die Gutachter vorgestellt. Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss erhielt die Information im Rahmen seiner Sitzung am 02.06.2004.




Die Verwaltung schlägt eine Stellungnahme zum Verkehrsgutachten entsprechend der Anlage 1 zu dieser Drucksache vor. Sie nimmt darauf Bezug, dass zwar im Rahmen des Verkehrsgutachtens die positiven verkehrlichen Wirkungen einer Leinequerung dargestellt wurden, eine Gesamtabwägung, insbesondere unter Umwelt- und Naturschutzaspekten jedoch bislang nicht möglich ist, da keine Linienbestimmung durchgeführt wurde und keine Vorentwürfe für die Trasse vorliegen. Um eine Entscheidung für oder gegen die Trasse fällen zu können ist die Betrachtung von Umwelt und Naturschutz zwingend erforderlich. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Region Hannover als Initiatorin des Verkehrsgutachtens aufzufordern, die erforderlichen weiteren Untersuchungen zu veranlassen, bzw. den zuständigen Straßenbaulastträger dazu aufzufordern.

Nachrichtlich ist die beabsichtigte Festlegung im RROP 2005 in Anlage 2 zu dieser Drucksache dargestellt.
 61.15
Hannover / 23.07.2004