Drucksache Nr. 1567/2019 N1:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1879
- Wohn- und Geschäftshaus Hildesheimer Straße 114 -
Einleitungsbeschluss

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
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1. Neufassung
1567/2019 N1
3
 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1879
- Wohn- und Geschäftshaus Hildesheimer Straße 114 -
Einleitungsbeschluss

Antrag,

die Einleitung des Verfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1879 gemäß § 12 Abs. 2 BauGB entsprechend des Antrags vom 10.05.2019 25.07.2019(Anlage 2) zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte werden im Laufe des Verfahrens geprüft.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Die KSG Hannover GmbH plant nunmehr auf den Grundstücken Hildesheimer Straße 114 und Mozartstraße 15 die Entwicklung eines Wohn- undGeschäftshauses. In den oberen Geschossen sollen auf ca. 3000 m² Bruttogeschossfläche (BGF) Büronutzungen für die neue Geschäftsstelle der KSG Hannover GmbH (geplanter Standortwechsel des Unternehmens von Laatzen nach Hannover) und auf ca. 1000 m² BGF für weitere Nutzer entstehen. Die verbleibenden ca. 2000 m² BGF sollen für den Wohnungsbau (davon 30% gefördert) genutzt werden. Im Erdgeschoss soll als Ersatz für den bestehenden ALDI-Markt (ca. 390m² Verkaufsfläche) ein großflächiger Aldi-Markt mit ca. 1.200 m² Verkaufsfläche entstehen. Das geplante Vorhaben deckt sich mit dem Einzelhandelskonzept der Landeshauptstadt Hannover.

Der derzeit rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 37, 7. Änderung setzt für beide Grundstücke Allgemeines Wohngebiet fest. Um das Vorhaben umsetzen zu können, muss an dieser Stelle das Planungsrecht geändert werden.

In der Stadtbezirksratssitzung am 19. Juni 2019 wurde die Drucksache Nr. 1567/2019 in die Fraktionen gezogen. Die Verwaltung wurde gebeten, mit dem Vorhabenträger über Wohnungen in dem Vorhaben zu sprechen. Dieser hat nun den Einleitungsantrag entsprechend geändert, so dass eine Neufassung der Drucksache Einleitungsbeschluss erforderlich war.

Dem Einleitungsantrag sind Absichtserklärungen der Grundstückseigentümer zum Verkauf der Grundstücke an die KSG Hannover GmbH beigefügt.

Der beantragte Beschluss ist erforderlich, um das Verfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes durchführen zu können.

61.12 
Hannover / 08.08.2019