Informationen:
Beratungsverlauf:
- 21.08.2019: Stadtbezirksrat Südstadt-Bult: Einstimmig
- 04.09.2019: Stadtentwicklungs- und Bauausschuss: Einstimmig
- 12.09.2019: Verwaltungsausschuss: Einstimmig
Beschlussdrucksache | ||||||||||
In den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss In den Verwaltungsausschuss |
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Der derzeit rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 37, 7. Änderung setzt für beide Grundstücke Allgemeines Wohngebiet fest. Um das Vorhaben umsetzen zu können, muss an dieser Stelle das Planungsrecht geändert werden.
In der Stadtbezirksratssitzung am 19. Juni 2019 wurde die Drucksache Nr. 1567/2019 in die Fraktionen gezogen. Die Verwaltung wurde gebeten, mit dem Vorhabenträger über Wohnungen in dem Vorhaben zu sprechen. Dieser hat nun den Einleitungsantrag entsprechend geändert, so dass eine Neufassung der Drucksache Einleitungsbeschluss erforderlich war.
Dem Einleitungsantrag sind Absichtserklärungen der Grundstückseigentümer zum Verkauf der Grundstücke an die KSG Hannover GmbH beigefügt.
Der beantragte Beschluss ist erforderlich, um das Verfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes durchführen zu können.