Drucksache Nr. 1566/2014:
Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1766 - Hainhölzer Markt Nord
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB
Satzungsbeschluss

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Nord (zur Kenntnis)
 
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1566/2014
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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1766 - Hainhölzer Markt Nord
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB
Satzungsbeschluss

Antrag,

den Bebauungsplan Nr. 1766 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 10 Abs. 1 NKomVG als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden geprüft. Unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer sind nicht erkennbar.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen. Es wird auf Anlage 2 zur Drucksache (Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1766, Abschnitt 8, Kosten für die Stadt) verwiesen.

Begründung des Antrages

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1766 hat vom 08. Mai bis zum 10. Juni 2014 öffentlich ausgelegen. Stellungnahmen gingen nicht ein.

Die Begründung des Entwurfes wurde aufgrund der Ergebnisse der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB geprüft. Sie wurde redaktionell überarbeitet und in den Abschnitten 3.4 Vorhaben (unter Grenzabstände, Energetische Konzept, Beleuchtung), 4. Verkehr und Erschließung (unter äußere Erschließung, Fahrradstellplätze) 6.3 Kultur- und sonstige Sachgüter, 6.4 Natur- und Artenschutz, Landschaftsbild, Baumschutz (unter Baumschutzsatzung), 6.5 Boden- und Grundwasserschutz (unter Bodenmanagement und Beeinträchtigungen von Boden und Wasser), 9. Kosten für die Stadt ergänzt und aktualisiert.



Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 3 beigefügt.

Der beantragte Beschluss ist notwendig um das Bebauungsplanverfahren abzuschließen.

61.11 
Hannover / 27.06.2014