Anfrage Nr. 1566/2004:
Anfrage der CDU-Fraktion bezüglich Beihilfen für Decoder an Sozialhilfeempfänger

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage der CDU-Fraktion bezüglich Beihilfen für Decoder an Sozialhilfeempfänger

Anfrage

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Mit der Einführung des „Digitalen Überall-Fernsehens" (DVB-T) benötigt ab November 2004 jeder Haushalt, der TV-Programme bisher über Antenne empfängt, einen Decoder. Für Kabel- bzw. Satellitenempfänger ändert sich nichts. Sozialhilfeempfänger haben ab dem 08.11.2004 einen Anspruch auf das Zusatzgerät und können Anträge bei der zuständigen Behörde stellen - sofern sie nicht verkabelt sind. Die Lokalpresse berichtet in diesem Zusammenhang, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt gestellte Anträge schon jetzt entschieden werden und Auszahlungen erfolgen. Hintergrund sei eine Anweisung der Region zur Vermeidung eines Antragsstaus im November.

Es widerspricht jedem ökonomisch sinnvollen Verhalten, gesetzliche Ansprüche schon zu einem Zeitpunkt zu erfüllen, in dem sie noch gar nicht entstanden sind - und zwar nur aus dem Grunde, um einem künftig möglicherweise drohenden Antragsstau vorzubeugen. Ein derartiges Verwaltungshandeln ist auch im Hin-blick auf die desolate Finanzsituation nicht zu verantworten.




Wir fragen daher die Verwaltung:




1) Wie viele Anträge liegen der Verwaltung gegenwärtig vor, und wie viele wurden bereits entschieden?

2) In welcher Höhe sind Auszahlungen erfolgt?

3) Welche Kontrollmechanismen wird die Verwaltung anwenden, um Sozialmissbrauch zu verhindern, indem Haushalte mit Kabelanschluss ebenfalls Beihilfe für einen Decoder beantragen?

Rainer Lensing


Vorsitzender