Drucksache Nr. 1553/2013:
Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1775 - Neuapostolische Kirche / Thurnithistraße -
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß 13 a BauGB
Satzungsbeschluss

Inhalt der Drucksache:

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An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis)
 
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1553/2013
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1775 - Neuapostolische Kirche / Thurnithistraße -
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß 13 a BauGB
Satzungsbeschluss

Antrag,

den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1775 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 10 Abs. 1 NKomVG als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Auswirkungen auf Gender-Aspekte wurden geprüft. Durch die Planaufstellung sind keine unterschiedlichen Auswirkungen auf Frauen und Männer zu erwarten.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Die Neuapostolische Kirche Mitteldeutschland beabsichtigt die Errichtung eines neuen Kirchenzentrums Hannover-Süd mit Gemeindehaus sowie zwei getrennt stehenden Wohnhäusern. Das bestehende Planungsrecht lässt dieses Vorhaben nicht zu.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1775 lag in der Zeit vom 16.05. bis 17.06.2013 öffentlich aus. Zu der öffentlichen Auslegung ging keine Stellungnahme ein.

Außerdem wurden nach § 4 Abs. 2 BauGB die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 06.05.2013 aufgefordert, bis zum 17.06.2013 eine Stellungnahme zu dem Planentwurf und der Begründung abzugeben. Es wurden keine Bedenken vorgebracht.


Die Begründung zu diesem Bebauungsplan wurde gegenüber der Begründung zum Auslegungsbeschluss (Drucksache Nr. 0481/2013) geringfügig überarbeitet. Die Änderung bezieht sich lediglich auf Abschnitt 3.2.4 Erschließung / Einstellplätze.

Die Stellungnahme des Bereichs Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist der Drucksache als Anlage 3 beigefügt.


Der beantragte Satzungsbeschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren abschließen zu können.
61.12 
Hannover / 29.07.2013