Informationen:
verwandte Drucksachen:
1553/2004 (Originalvorlage) |
Beratungsverlauf:
- 09.09.2004: Ratsversammlung: beantwortet
Anfragesteller(in):
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
1553/2004 (Originalvorlage) |
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Zum 20. Juli 2004 wird das Baugesetzbuch nach europarechtlichen Vorgaben angepasst. So wird das Instrument des Städtebaulichen Vertrages ausdrücklich um die Möglichkeit erweitert, die Nutzung von Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung sowie Solaranlagen vorzugeben. Darüber hinaus werden die Kommunen verpflichtet, in ihren Flächennutzungs- und Bebauungsplänen den allgemeinen Klimaschutz zu beachten. So können neuerdings Bebauungspläne die Nutzung von erneuerbaren Energien vorgeben. Im Vorgriff hierauf gibt es in der Hansestadt Hamburg bereits einen Bebauungsplan, wonach 30 % des Jahreswarmwasserbedarfs über die Nutzung erneuerbarer Energien abgedeckt werden müssen. Neben erneuerbaren Energien sind auch klimaschützende Verkehrsarten über die Flächennutzungs- und Bebauungsplanung stärker zu beachten, z. B. über gute ÖPNV-Anbindungen für Wohnen und Gewerbe, Fahrradabstellmöglichkeiten, Grünverbindungen, kurze Wege.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie wird die Stadtverwaltung die neuen Instrumente zum Schutz des Klimas und zur Förderung der erneuerbaren Energien anwenden?
2. Wieweit hält die Stadtverwaltung es für machbar, mit den neuen Instrumenten die Umsetzung des städtischen Klimaschutzprogramms von 1996 zu forcieren (Senkung C02-Ausstoß der LHH)?
3. Hält die Stadtverwaltung es für geboten, dem Fuß-, Rad- sowie öffentlichen Verkehr in der Flächennutzungs- und Bebauungsplanung einen höheren Stellenwert gegenüber dem motorisierten Individualverkehr einzuräumen, weil er einen stärkeren Beitrag für den allgemeinen Klimaschutz leistet, wie es das neue Baugesetzbuch verlangt?
(Lothar 5chlieckau, Fraktionsvorsitzender)