Antrag Nr. 1550/2018:
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 1220/2018 N1: Verfahren zur Unterstützung von Schulen mit besonderen Herausforderungen

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 1220/2018 N1: Verfahren zur Unterstützung von Schulen mit besonderen Herausforderungen

Antrag

Der Antragstext wird wie folgt geändert:

Antrag,
die Verwaltung wurde mit der Drucksache Nr. 2837/2017 N1 beauftragt, in Abstimmung mit dem Land Niedersachsen (Kultusministerium) wie beschrieben zu verfahren und bittet den nachfolgenden Vorschlag in Anlage 1 zu beschließen.

Die Anlage 1 (Übersicht der Projekte, Angebote und Kooperationen im schulischen Bereich) aus der Ursprungsdrucksache wird als Anlage 2 übernommen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Maßnahmen richten sich generell an beide Geschlechter. Bei einzelnen Maßnahmen wie der Interkulturellen Bildungsarbeit ist damit zu rechnen, dass hier insbesondere Frauen ein Weg in die Berufstätigkeit eröffnet wird, die ansonsten wenig Chancen auf dem Arbeitsmarkt hätten.

Kostentabelle

Konkrete Kosten sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht zu beziffern. Ggf. erforderliche Mittel sind in zukünftigen Haushaltsplänen zu verankern.

Begründung


Es ist allgemein gängige Praxis, dass bei der Abstimmung über Anträge und Verwaltungsdrucksachen ausschließlich über den Antragstext und dazugehörige Anlagen entschieden wird. Dies ist im Fall der Ursprungsdrucksache jedoch nicht möglich, da die zu beschließenden Einzelheiten in der Begründung zu finden sind. Wie der Name schon sagt, soll hier allerdings nur der Antragstext begründet und erläutert werden. Vor diesem Hintergrund findet sich die ursprüngliche Begründung nun in Anhang 1 wieder, auf welche im Antragstext verwiesen wird.

Zudem wurde in der „neuen“ Anlage 1 unter der Überschrift „Teilnahme am Verfahren“ der Punkt 5 abgeändert. Der Passus „Anteil der SchülerInnen, die eine Lernmittelbefreiung haben“, wurde durch „Anteil der SchülerInnen, die die Lernmittelbefreiung in Anspruch nehmen können.“ ersetzt. Da in den 1. und 2. Klassen oftmals keine seitens der Eltern zu beschaffende/bezahlende Lernmittel notwendig sind, würden einige Kinder in den ersten beiden Jahren nicht unter dieses Kriterium fallen. Mit der neuen Formulierung ist eine Berücksichtigung dieser Kinder hingegen sichergestellt.



Jens Seidel
Vorsitzender