Drucksache Nr. 1544/2018 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Zuwendungen als Projekt- oder institutionelle Förderung
in der Ratssitzung am 30.08.2018, TOP 3.2.

Inhalt der Drucksache:

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1544/2018 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Zuwendungen als Projekt- oder institutionelle Förderung
in der Ratssitzung am 30.08.2018, TOP 3.2.

Zurzeit werden Empfänger*innen von Zuwendungen durch die Stadt Hannover aufgefordert, ihre Anträge auf Zuwendung als Projektförderung zu beantragen, auch wenn ihre Förderung bislang als Institutionelle Förderung gewährt wurde.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Warum sollen die Zuwendungsanträge jetzt als Projektförderungen gestellt werden und welche Chancen und Risiken bestehen für die Zuwendungsempfänger*innen und die Stadtverwaltung?
2. Welche anderen Möglichkeiten (z.B. vertragliche Regelungen, Leistungsvereinbarungen etc.) gäbe es im Hinblick auf die Zuwendungen anstelle ihrer Beantragung als Projektmittel?
3. Wie wurde diese Umstellung mit den Zuwendungsempfänger*innen durch die Stadtverwaltung kommuniziert und welche Reaktionen hat es darauf gegeben?


Silvia Klingenburg-Pülm
Stv. Fraktionsvorsitzende

Text der Antwort


Frage 1: Warum sollen die Zuwendungsanträge jetzt als Projektförderungen gestellt werden und welche Chancen und Risiken bestehen für die Zuwendungsempfänger*innen und die Stadtverwaltung?

Die Verwaltung aktualisiert und vervollständigt z. Zt. eine interne Anweisung zur Vergabe von Zuwendungen an Dritte. Durch diese Überarbeitung werden aktuelle Rechtsvorschriften der §§ 23 und 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) berücksichtigt und die Beschreibung der Verfahren ergänzt. Wesentliche Zielsetzung dieser Überarbeitung ist auch, die Vergabe von Zuwendungen sowohl für die Zuwendungsempfänger als auch für die Verwaltung insgesamt zu vereinfachen.

In dieser neuen Verfahrensbeschreibung werden die Voraussetzungen zur Vergabe von Zuwendungen für institutionelle - und Projektförderungen dargestellt. Für die Vergabe institutioneller Förderungen sind erheblich umfangreichere Unterlagen u. a. Haushalts- oder Wirtschaftspläne grds. für die gesamte Institution einzureichen und zu prüfen, als dies bei Projektförderungen notwendig ist. Rücklagen einer Institution sind jeweils vor Gewährung einer Zuwendung einzusetzen. Bei Projektförderungen sind hingegen Angaben zu dem jeweiligen Zuwendungszweck und deren Finanzierung ausreichend.

Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben handelte es sich bereits in der Vergangenheit bei den meisten Zuwendungen um Projektförderungen, auch wenn sie formal als eine (teil-) institutionelle Förderung beantragt und auch so beschieden wurde.

Um der geltenden Rechtslage auch formal nachzukommen, wurden bereits zum HH 2019/2020 die Zuwendungsempfänger gebeten, Projektförderungen zu beantragen – sofern es sich tatsächlich um die Förderung eines Projekts und nicht um eine der gesamten Institution handelt. Im Ergebnis ändert sich damit in den allermeisten Fällen nichts an der bisherigen Arbeit und Förderung.

In den meisten Fällen werden die einfacheren Verfahren zur Vergabe von Projektfördermitteln weiterhin beibehalten. Bei der Vergabe von institutionellen Zuwendungen sind – sofern nicht bereits bisher schon so gehandhabt - zukünftig die vollständigen Wirtschaftspläne ggfls. mit Überleitungsrechungen vorzulegen und zu prüfen.


Frage 2: Welche anderen Möglichkeiten (z. B. vertragliche Regelungen, Leistungsvereinbarungen etc.) gäbe es im Hinblick auf die Zuwendungen anstelle ihrer Beantragung als Projektmittel?

Die Landeshaushaltsordnung unterscheidet in § 23 nur die zwei Zuwendungsarten: Projektförderung und institutionelle Förderung.

In Zuwendungsverträgen kann jeweils auch nur eine dieser genannten Zuwendungsarten gewährt werden.

Bei Leistungsvereinbarungen handelt es sich nicht mehr um Zuwendungen, vielmehr wird ein umsatzsteuerpflichtiger Leistungsaustausch vereinbart.


Frage 3: Wie wurde diese Umstellung mit den Zuwendungsempfänger*innen durch die Stadtverwaltung kommuniziert und welche Reaktionen hat es darauf gegeben?

Die Zuwendungsempfänger*innen wurden von den zuständigen Fachbereichen im Rahmen der Aufstellung des Haushalts 2019/2020 gebeten, Projektförderungen zu beantragen. Im Anschluss gab es einzelne Gespräche mit einigen Zuwendungsempfänger*innen, in denen Missverständnisse ausgeräumt werden konnten.

Richtig ist, dass einige Zuwendungsempfänger*innen einer institutionellen Förderung eine höhere Wertschätzung einräumen. Materiell ist dies allerdings nicht begründet. Grundsätzlich werden alle Zuwendungen nur befristet gewährt, institutionelle Förderungen in der Regel für ein Haushaltsjahr, Projektförderung für die Dauer des Projektes.