Drucksache Nr. 1525/2018:
Umstrukturierung in der Kindertagesstätte der St. Andreas Kirchengemeinde

Inhalt der Drucksache:

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1525/2018
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Umstrukturierung in der Kindertagesstätte der St. Andreas Kirchengemeinde

Antrag,

zu beschließen,
  • in der Kindertagesstätte der St. Andreas Kirchengemeinde, Beneckeallee 2, 30419 Hannover-Vinnhorst, in Trägerschaft des Ev.-luth. Stadtkirchenverbands Hannover, eine Kindergartengruppe (21 Kinder, Ganztagsbetreuung) in eine Kindergartengruppe mit Einzelintegration (20 Kinder, Ganztagsbetreuung) umzustrukturieren


und
  • dem Träger ab dem 01.08.2018, frühestens ab Erteilung einer Betriebserlaubnis, laufende Beihilfen auf Basis des Finanzierungsvertrages für verbandseigene Kindertagesstätten (VBE) und laufende Beihilfen auf der Grundlage der Drucksache-Nr. 2735/1997 "Förderung von Integrationsgruppen und Kindergruppen mit Einzelintegration - gemäß Anlage 2" zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen -1.560,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis 1.560,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt 1.560,00 €

Die Finanzierung im Teilergebnishaushalt 51 erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger.
Bei der Finanzierung der Kindergartenplätze wurden von den Betriebsausgaben die Einnahmen der Finanzhilfe des Landes für das pädagogische Personal aufgrund der geplanten gesetzlichen Änderungen zum 01.08.2018 abgesetzt. Durch die Umstrukturierung ergeben sich Minderaufwendungen beim Produkt Kindertagesbetreuung.

Begründung des Antrages



Die verbandseigene, viergruppige Kindertagesstätte der St. Andreas Kirchengemeinde am Standort Beneckeallee 2 in 30419 Hannover, Stadtteil Vinnhorst, in Trägerschaft des Ev.-luth. Stadtkirchenverbands Hannover betreut zurzeit 95 Kindergartenkinder in drei Kindergartengruppen (71 Kinder, Ganztagsbetreuung) und einer Kindergartengruppe mit 3/4-Betreuung (24 Kinder, Ganztagsbetreuung).
Die Kindertagesstätte beabsichtigt nun, das Angebot um eine Einzelintegration zu erweitern.
Im Stadtbezirk Nord besteht ein Bedarf an integrativen Betreuungsplätzen, der nicht mit den bereits vorhandenen Angeboten abgedeckt werden kann. Darüber hinaus wird das betroffene Kind bereits in der Einrichtung betreut. In der betreffenden Gruppe werden aufgrund der räumlichen Gegebenheiten zurzeit nur 21 Kindergartenkinder betreut. Durch die Einrichtung der Einzelintegration entfällt daher lediglich ein Betreuungsplatz.
Die erforderlichen baulichen Veränderungen werden vom Träger veranlasst. Umbaumaßnahmen und Kostenübernahme erfolgen seitens der St. Andreas Kirchengemeinde in deren Eigenschaft als Eigentümerin des Gebäudes.
Die personellen Voraussetzungen für die Integrationsgruppe werden vom Träger geschaffen.
Die Planungen sind mit dem Nds. Kultusministerium -Landesjugendamt- abgestimmt worden. Eine entsprechende Betriebserlaubnis wurde in Aussicht gestellt.
51.42 
Hannover / 08.06.2018