Drucksache Nr. 1518/2018:
Ausweisungsverfahren zum Naturschutzgebiet „Bockmerholz, Gaim“ (NSG-HA 217) im Rahmen der nationalstaatlichen Sicherung von FFH-Gebieten -
Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover gemäß § 14 Abs. 1 NAGBNatSchG an die Verfahrensführende Region Hannover

Informationen:

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1518/2018 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
 
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1518/2018
1
 

Ausweisungsverfahren zum Naturschutzgebiet „Bockmerholz, Gaim“ (NSG-HA 217) im Rahmen der nationalstaatlichen Sicherung von FFH-Gebieten -
Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover gemäß § 14 Abs. 1 NAGBNatSchG an die Verfahrensführende Region Hannover

Antrag,

der als Anlage 1 zu dieser Drucksache beigefügten Stellungnahme zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Ausweisung von Naturschutzgebieten betrifft unter Gender-Gesichtspunkten alle Bevölkerungsgruppen in gleichem Maße.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Die Region Hannover als Untere Naturschutzbehörde hat den betroffenen Städten Sehnde und Laatzen sowie der Landeshauptstadt Hannover den Entwurf einer Verordnung über das Naturschutzgebiet „Bockmerholz, Gaim“ – NSG-HA 217 zur Stellungnahme übersandt.

Das Gebiet „Bockmerholz, Gaim“ ist Bestandteil des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000. Die FFH-Richtlinie sieht die nationalstaatliche Sicherung der Gebiete vor. Nach Ansicht der europäischen Kommission kann dies effektiv nur durch die Ausweisung von Schutzgebieten erfolgen.

Inhaltlich zielt die Unterschutzstellung insbesondere auf den Erhalt, die Entwicklung oder die Wiederherstellung:
· standortheimischer, naturnaher und strukturreicher Eichen-Hainbuchenwälder unterschiedlicher Ausprägung und Buchenwälder mit allen Altersphasen in mosaikartigem Wechsel sowie intakter Waldränder;
· teilweise unberührte Waldökosysteme mit allen Entwicklungsphasen und Sukzessions-stadien (Naturwald);
· hohe Anteile an Habitatbäumen und Totholz in einzelstamm- bis truppweiser Anordnung mit guter Vernetzung;
· naturnaher Böden, insb. auf den naturgeschichtlich wertvollen historischen Waldstandorten;
· eines naturnahen Gebietswasserhaushalts;
· wertvoller Kleinbiotope wie Wurzelteller, Waldtümpel und Senken;
· arten- und strukturreicher Pfeifengraswiesen im Bereich der „Holzwiese“;
· magerer Flachland-Mähwiesen zwischen den Waldgebieten Gaim und Bockmerholz sowie kleinflächig im Süden des Bockmerholzes;
· der Halbtrockenrasen mit ihren Verbuschungsstadien im Bereich der Mergelhalde;
· kalkreicher, nährstoffarmer Stillgewässer sowie der Feuchtwiesen und Sümpfe basenreicher, nährstoffarmer Standorte im Bereich „Brinksoot“;

Gleichzeitig bezweckt die Unterschutzstellung die Sicherung der Lebensgrundlagen von seltenen und gefährdeten Arten, insbesondere
· Alt- und Totholz bewohnende Käferarten (z.B. Eremit);
· Fledermausarten (z.B. Kleinabendsegler, Abendsegler, Braunes Langohr, Mausohr);
· waldtypische Vogelarten (z.B. Grauspecht, Mittelspecht, Pirol);
· waldtypische Tagfalter (z.B. Kaisermantel, Kleiner Eisvogel, Großer Schillerfalter, Ulmen-Zipfelfalter);
· Amphibien (z.B. Kammmolch);
· bedrohte Ackerwildkrautarten

Die Region Hannover hat deshalb die betroffenen Städte Sehnde und Laatzen sowie die Landeshauptstadt Hannover mit Schreiben vom 11.05.2018 über die beabsichtigte Ausweisung des Naturschutzgebietes informiert und Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 25.07.2018 eingeräumt (siehe Anlage 1).

Zur erforderlichen Gremienbeteiligung wurde auf Antrag der Landeshauptstadt Hannover eine Verlängerung der Frist bis zum 20.08.2018 gewährt. Sollte der Region Hannover bis zu diesem Zeitpunkt keine Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover vorliegen, geht sie davon aus, dass Bedenken und Anregungen seitens der Stadt nicht vorgebracht werden.

Grundsätzlich begrüßt die Landeshauptstadt Hannover die Ausweisung des Naturschutzgebietes, da hierdurch eine Klarstellung des Schutzstatus sowie der erforderlichen Pflege-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen erfolgt. Die Anregungen und Bedenken der Landeshauptstadt Hannover beziehen sich auf Belange vorgeschriebener Pflegemaßnahmen im Landschaftraum sowie Vorgaben für die forstliche Bewirtschaftung.

Die entsprechend abgefasste Stellungnahme ist als Anlage 1 dieser Drucksache beigefügt.

67.7  Drechsel, Johannes
Hannover / 07.06.2018